ArchivGerüstet für alle (Schnee-)Fälle
Nach dem verheerenden Schnee- und Eischaos vor zwei Jahren
verabschiedete der Senat im November 2010 ein neues
Straßenreinigungsgesetz, das die Schnee- und Eisräumpflichten
deutlich verschärfte.
Schneeschippen und Streuen reicht nicht mehr, auch die gefürchteten
Eiskrusten müssen umgehend beseitigt werden. Geändert hat sich mit
dem neuen Gesetz auch die Zuständigkeit für den Winterdienst an
Haltestellen.
So ist die BSR seit vergangenem Jahr für sämtliche Bus- und
Straßenbahn-Haltestellen in Straßenrandlage zuständig - zusammen
sind das immerhin knapp 7.000. Geräumt wird werktags von 7 bis 20
Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr, und zwar in
mindestens zwei Metern Tiefe über die gesamte Haltestellenlänge
sowie im Bereich der Wartehalle und der zuführenden Gehwege.
Schneeschippen rund um die Uhr heißt es auf den rund 520
Haltestelleninseln der Straßenbahn sowie auf den 34 U-Bahnhöfen mit
Bahnsteigen im Freien. Für die sind nicht die Männer in Orange
zuständig, sondern die BVG selber, ebenso wie für die Treppen und
Eingangsbereiche der 173 U-Bahnhöfe, die spätestens zu
Betriebsbeginn schnee- und eisfrei sein sollen.
Damit die Fahrgäste ohne Schlittern oder gar Stürze auf den
Bahnsteig kommen, besitzt die BVG übrigens eine
Sonder-Salzgenehmigung. Sand und Salz werden im Verhältnis 9:1
gestreut.
Für dieses Jahr haben die Ordnungsämter eine Verschärfung ihrer
Winterdienst-Kontrollen angekündigt. Im vergangenen Winter
verhängten sie bereits 3.700 Strafen für Winterdienst-Muffel. Und
das kann teuer werden. Wer seinen Räumpflichten nicht nachkommt,
dem droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.
Meldung vom 05.12.2011
Fahrplanauskunft
Die BVG ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin)
