ArchivGerüstet für alle (Schnee-)Fälle
Nach dem verheerenden Schnee- und Eischaos vor zwei Jahren verabschiedete der Senat im November 2010 ein neues Straßenreinigungsgesetz, das die Schnee- und Eisräumpflichten deutlich verschärfte.
Schneeschippen und Streuen reicht nicht mehr, auch die gefürchteten Eiskrusten müssen umgehend beseitigt werden. Geändert hat sich mit dem neuen Gesetz auch die Zuständigkeit für den Winterdienst an Haltestellen.
So ist die BSR seit vergangenem Jahr für sämtliche Bus- und Straßenbahn-Haltestellen in Straßenrandlage zuständig - zusammen sind das immerhin knapp 7.000. Geräumt wird werktags von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr, und zwar in mindestens zwei Metern Tiefe über die gesamte Haltestellenlänge sowie im Bereich der Wartehalle und der zuführenden Gehwege.
Schneeschippen rund um die Uhr heißt es auf den rund 520 Haltestelleninseln der Straßenbahn sowie auf den 34 U-Bahnhöfen mit Bahnsteigen im Freien. Für die sind nicht die Männer in Orange zuständig, sondern die BVG selber, ebenso wie für die Treppen und Eingangsbereiche der 173 U-Bahnhöfe, die spätestens zu Betriebsbeginn schnee- und eisfrei sein sollen.
Damit die Fahrgäste ohne Schlittern oder gar Stürze auf den Bahnsteig kommen, besitzt die BVG übrigens eine Sonder-Salzgenehmigung. Sand und Salz werden im Verhältnis 9:1 gestreut.
Für dieses Jahr haben die Ordnungsämter eine Verschärfung ihrer Winterdienst-Kontrollen angekündigt. Im vergangenen Winter verhängten sie bereits 3.700 Strafen für Winterdienst-Muffel. Und das kann teuer werden. Wer seinen Räumpflichten nicht nachkommt, dem droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.
Meldung vom 05.12.2011