ArchivMit dem Hund unterwegs
Die Beförderungsbedingungen für die Mitnahme von Hunden im
öffentlichen Personennahverkehr hinsichtlich der Maulkorbpflicht
sind seit 1. Januar 2010 erweitert.
Bisher bestand die Maulkorbpflicht nur für große Hunde – im
Interesse aller Fahrgäste müssen nun auch kleine Hunde, die nicht
in geeigneten Behältnissen (wie zum Beispiel Käfigen,
Transportboxen, Reisetaschen oder ähnlichem) transportiert werden,
einen Maulkorb tragen. Damit gilt nunmehr eine einheitliche
Regelung für alle Hunde, unabhängig von ihrer Größe.
Alle anderen Regelungen zur Hundemitnahme bleiben unverändert.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter
"Mitnahmemöglichkeiten und Beförderungsbedingungen".
Meldung vom 05.03.2010
Fahrplanauskunft
Berlin hat eines der größten Nahverkehrsnetze Europas. "Täglich 18 Mal um die Erde. Und manchmal bis in den 7. Himmel."
