ArchivBaustelle Leipziger Platz
Die BVG hat beim Landgericht Berlin die Bestellung eines
Sachverständigen beantragt, um die Ursa-chen und Folgen des am
30.03.2012 auf der Baustelle Leipziger Platz festgestellten
sogenannten Grundbruches verbindlich klären zu lassen. Festgestellt
werden soll insbesondere, ob die Schäden durch mangelhafte
Planungen und Bauarbeiten der durch den Investor, die HGHI
Leipziger Platz GmbH, beauftragten Unternehmen entstanden sind.
Hier geht es vor allem um undichte Schlitzwände, die das
Tunnelbauwerk der BVG von den übrigen Baugrubenbereichen abschotten
sollten.
Die Folgen des Schadensfalles sind erheblich: Zunächst mussten
diverse Sicherungsmaßnahmen getroffen werden, um ein
unkontrolliertes Austreten von Boden und Grundwasser zu verhindern.
Ferner musste der U-Bahnbetrieb in beiden Tunnelröhren ab dem
30.03.2012 eingestellt werden und ruht seither; eine Wiederaufnahme
des U-Bahnbetriebes wird von der für die Überwachung zuständigen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erst dann gestattet, wenn die
Ursachen des Schadensfalles ermittelt und detaillierte Nachweise
zur Stand- und Betriebssicherheit des Tunnels beigebracht worden
sind.
Inwieweit das Tunnelbauwerk durch den Grundbruch geschädigt und
durch unterirdische Hohlräume destabilisiert wurde, konnte bisher
nicht abschließend analysiert werden. Entgegen den ausdrücklichen
Anordnungen der BVG führte der Investor zu dem zuletzt
Ankerarbeiten im Bereich des U-Bahntunnels weiter, um
Projektverzögerungen und Mehrkosten in Grenzen zu halten. Eine
Erstattung sämtlicher Kosten und Schäden, die aus dem Grundbruch
und der Betriebseinstellung resultieren, wurde trotz entsprechender
Aufforderung der BVG nicht zugesagt.
Zur Wahrung ihrer Rechte sah sich die BVG in dieser Situation
gehalten, ein gerichtliches Beweisverfahren beim Landgericht Berlin
einzuleiten. Vergleichbare Verfahren hat es bei komplexen
Bauschäden mehrfach gegeben. In Berlin wurde ein Beweisverfahren
beispielsweise durchgeführt, als es bei Bauarbeiten für den
Tiergartentunnel zu einem unterirdischen Wassereinbruch kam. In
Köln läuft ein Beweisverfahren gegenwärtig, um Ursachen und Folgen
des Einsturzes des Stadtarchives aufgrund von U-Bahnbauarbeiten
festzustellen.
Die BVG hat dem Landgericht Berlin vorgeschlagen, als Gutachter in
der Angelegenheit Leipziger Platz Herrn Prof. Dr.-Ing. Kempfert,
Hamburg/Würzburg, zu bestellen. Herr Prof. Dr.-Ing. Kempfert ist
ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Geotechnik und als
Gerichtsgutachter in der parallel laufenden Angelegenheit Kölner
Stadtarchiv bereits umfangreich mit vergleichbaren Fragestellungen
befasst. Die abschließende Entscheidung über die Beauftragung des
Gutachters obliegt allerdings dem Landgericht Berlin.
Wie sich die Einleitung des gerichtlichen Beweisverfahrens auf die
Wiederaufnahme des U-Bahnbetriebes am Leipziger Platz auswirkt,
hängt von den weiteren Entwicklungen auf der Baustelle ab. Sollte
die Klärung der Ursachen des Schadensfalles auf außergerichtlichem
Wege zwischen der BVG, dem Investor und den beteiligten Unternehmen
gelingen und sollten die von der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung geforderten Nachweise zur Stand- und
Betriebssicherheit des Tunnelbauwerkes auf anderem Wege zu
beschaffen sein, wird zu prüfen sein, ob und inwieweit es eines
formellen Gerichtsgutachtens noch bedarf.
Meldung vom 20.04.2012
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