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ArchivTunnelabdichtungsarbeiten an der Tauentzienstraße werden planmäßig abgeschlossen

Doppeldecker an einer Haltestelle, Pressemitteilung

Die Bauarbeiten an der Tunnelaußendichtung der U-Bahnlinien U1, U2 und U3 entlang der Tauentzienstraße werden morgen planmäßig beendet.

Die drei U-Bahnlinien verkehren in enger Taktfolge unter der beliebten circa 500 Meter langen Shoppingmeile. Altersbedingte Verschleißerscheinungen des 110 Jahre alten U-Bahntunnels erforderten eine grundlegende Sanierung der Tunnelaußenabdichtung. Seit August 2008 wurden in insgesamt drei Bauabschnitten die erheblichen Schädigungen des Außentunnels behoben.

Im ersten Bauabschnitt von August 2008 bis Oktober 2009 wurde die Abdichtung des gesamten U-Bahnhofs Wittenbergplatz großflächig erneuert. Zusätzlich erhielt der Bahnhof nach den Abdichtungsarbeiten einen Renovierungsanstrich. Außerdem wurden von 2011 bis 2012 aus Brandschutzgründen vier Lüftungsöffnungen in den Grünanlagen rund um den Bahnhof von Grund auf erneuert.

Bauabschnitt zwei und drei erstreckten sich entlang der Tauentzienstraße in Richtung Gedächtniskirche. Die großflächige Abdichtung im zweiten Bauabschnitt verlief zwischen dem U-Bahnhof Wittenbergplatz und der Nürnberger Straße von September 2009 bis Mai 2011.
Im dritten Bauabschnitt von Mai 2011 bis September 2012 wurde der Bereich zwischen Nürnberger Straße und Rankestraße ebenfalls großflächig abgedichtet.

Parallel zu den einzelnen Bauabschnitten wurde der Kreuzungsbereich Kleiststraße / Bayreuther Straße in 2011 ebenfalls abgedichtet.

Aufgrund der stetig dem Baufortschritt angepassten Verkehrsführung im Knotenpunkt der Kreuzung Tauentzienstraße / Nürnberger Straße, werden die Bordsteine der Mittelstreifenköpfe in diesem Bereich in ihren ursprünglichen Zustand vor Baubeginn gebracht. Diese Arbeiten werden am 28. September 2012 abgeschlossen sein. Die Mittelstreifengestaltung vom Tiefbauamt Charlottenburg-Wilmersdorf, unter finanzieller Beteiligung der BVG, wird unter Federführung des Bezirksamtes fortgesetzt.

Meldung vom 30.08.2012

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