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Filmen bei der BVG

Filmaufnahmen zu einem Werbespot mit Straßenbahn

Sie sind Filmproduzent oder Fotograf und benötigen eine echte Berliner Kulisse?

Wir bieten Ihnen 173 U-Bahnhöfe, ungewöhnliche Tunnelanlagen, diverse U-Bahnfahrzeuge, Straßenbahnen und Omnibusse und unser geschultes Personal.

Abläufe bei Drehgenehmigungen / Filmaufnahmen
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bestehen aus den Unternehmensbereichen U-Bahn, Straßenbahn und Omnibus. In den Unternehmensbereichen stehen Ihnen Ansprechpartner für Drehgenehmigungen zur Verfügung. Sie koordinieren die jeweiligen Abläufe und helfen bei historischen Aufnahmen und technisch schwierigen Dreharbeiten mit ihrer Fachberatung und vermitteln Kontakte zu Vereinen, die sich mit der Geschichte des Berliner Nahverkehrs beschäftigen.

Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise
Einen Anruf bereits in der Projektphase kann erste Fragen klären und das weitere Vorgehen beschleunigen. Zur eigentlichen Drehgenehmigung benötigen wir einen schriftlichen Antrag mit Rechnungsanschrift, Handlungsfaden, weitere Einzelheiten zur Handlung sowie Zeitablauf und vorgesehene Foto- bzw. Drehorte.

Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang im Normalfall eine kostenlose Beratung. Des weiteren helfen und unterstützen wir den koordinierten Ablauf am Drehort, die technische Umsetzung bei komplizierteren Abläufen sowie bei der Auswahl von besonderen Drehorten.

Verträge
Für Dreharbeiten wird eine Drehgenehmigung erteilt. Bei der U-Bahn schließen Sie stets einen Vertrag ab. Bei Straßenbahn und Omnibus geschieht das bei kostenaufwendigen Projekten. Auf jeden Fall muss eine Schadensversicherung vorhanden sein. Ihren Antrag für eine Drehgenehmigung finden Sie in der rechten Spalte.

Fristen
Die Genehmigungsfrist beträgt in der Regel sieben Tage. Für aktuelle Themen und dokumentarische Werke im kleinen Team kann es auch weniger sein. Bei historischen und sehr aufwendigen Aufnahmen, bei denen ggf. eine fachliche Beratung der BVG benötigt wird, kann sich die Frist auf zwei bis sechs Wochen verlängern.

Kosten für Drehgenehmigungen
Die Kosten sind im Einzelfall vom Projekt abhängig und werden nach Aufwand kalkuliert, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Die Kalkulation berücksichtigt Aufwendungen für die Nutzung von BVG-Fahrzeugen und sonstigen Betriebseinrichtungen sowie den Einsatz von Personalen usw. Den Kostenvoranschlag der BVG erhält der Antragsteller vorab.

Die BVG berechnet Stornierungsgebühren, wenn ein Dreh von Seiten der Produktion abgesagt wird. Bei sehr hohen Kosten ist eine Vorauszahlung zu leisten.

Kontakt

Filmen und Fotografieren

Unternehmensbereich U-Bahn:
Thomas Puhahn
Tel: 030 - 256 27 823

Uwe Dobberwitsch
Tel: 030 – 256 27 834
Fax: 030 - 256 27 832
E-Mail: VBU-B22_Event@BVG.de

Unternehmensbereich Straßenbahn:
Lutz Großmann
Telefon: 030-25630341
Fax: 030-256 49 30341
E-Mail: Lutz.Grossmann@BVG.de

Unternehmensbereich Omnibus:
Thomas Schulz
Tel: 030-256 29746
Fax: 030-256 4929746
E-Mail: Thomas.Schulz2@bvg.de

Fahrplanauskunft

Drehgenehmigung

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