Korruption - was ist das?
Fragen und Antworten
Was ist Korruption?
Unter Korruption versteht man im Allgemeinen das Geben oder
Annehmen von Vorteilen (z. B. von Geld oder Sachwerten), um ein
bestimmtes Verhalten zu erreichen. Dabei machen sich sowohl der
Geber als auch der Nehmer strafbar. Es ist zur Aufklärung solcher
Sachverhalte daher wichtig, Hinweise von Dritten oder auch
Betroffenen zu erhalten.
Als klassische Korruptionsdelikte im Sinne des Strafgesetzbuches
(StGB) gelten insbesondere:
- Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333
StGB)
- Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 334, 332 StGB)
- Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§§ 299 StGB)
Korruption wird oft von weiteren Straftaten begleitet, von denen
insbesondere folgende Tatbestände relevant sind:
- Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug und Untreue (§§ 263, 266 StGB),
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
- Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und
- Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG).
Ist die BVG besonders von Korruption
betroffen?
Nein. Die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (im Folgenden: BVG) nehmen
als Anstalt des öffentlichen Rechts und als einer der größten
Nahverkehrsbetriebe Europas jedoch am Wettbewerb teil und wichtige
Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr. Bereits der Anschein korruptiven
Verhaltens kann im Einzelfall den Interessen, dem Ansehen und der
Integrität der BVG schaden.
Die BVG hat daher ein umfangreiches Programm zur
Korruptionsprävention und -bekämpfung entwickelt. Hierzu gehört
neben den entsprechenden internen Verfahrensregeln die Benennung
einer internen Ansprechperson für Korruptionsprävention und
-bekämpfung auch die Benennung einer externen Ombudsperson.
Ombudsmann - Ombudsfrau - Ombudsperson: Was ist das
eigentlich?
Die Ombudsperson für Hinweisgeber und -geberinnen ist eine
unabhängige und kompetente Ansprechperson für Geschäftspartner und
Beschäftigte der BVG, die Hinweise auf Korruptionssachverhalte
geben möchten.
Wer kann sich an die Ombudsperson wenden?
Die Ombudsperson steht Geschäftspartnern der BVG und den
Beschäftigten der BVG zur Verfügung.
Die Mitteilung von Verdachtsmomenten ist verantwortungsbewusstes
Verhalten zum Schutz vor Korruption. Mit wahrheitsgemäßer
Schilderung von Beobachtungen können Sie dazu beitragen, dass sich
alle an die Spielregeln halten und bei der Beseitigung von
Missständen ihren Beitrag leisten.
Für welche Hinweise ist die Ombudsperson
zuständig?
Die Ombudsperson steht neben der BVG-internen Ansprechperson für
Korruptionsprävention und -bekämpfung für alle Hinweise, bei denen
Sie einen Verdacht auf Korruption, Wirtschaftsstraftaten oder
ähnliche Vergehen (siehe auch: Was ist Korruption?) haben, zur
Verfügung.
Auch wenn Sie selbst an diesen Handlungen beteiligt sind, können
Sie sich vertrauensvoll an die Ombudsperson wenden. Ihre Hinweise
werden vertraulich behandelt.
Bei allen anderen Vorfällen (z. B. Kundenhinweise,
Abo-Angelegenheiten) wenden Sie sich bitte bei der BVG an das Call
Center (Telefon: 030 19 449 oder E-Mail info@bvg.de).
Wie wird meine Anonymität sichergestellt?
Die Ombudsperson unterliegt der Verschwiegenheitspflicht, von der
sie nur vom Hinweisgeber bzw. der Hinweisgeberin befreit werden
kann. Die Kontaktaufnahme als auch alle Informationen und Hinweise
werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch erfolgt die Weitergabe der
Hinweise an die BVG ohne Nennung Ihres Namens. Ihre Identität wird
nur preisgegeben, wenn Sie dem ausdrücklich schriftlich
zustimmen.
Was passiert mit meinen Hinweisen?
Die Ombudsperson nimmt Hinweise auf Korruptionsverdacht entgegen
und führt eine erste Plausibilisierung durch. Sie übermittelt die
Hinweise an die BVG-interne Ansprechperson für
Korruptionsprävention und -bekämpfung zur weiteren Prüfung der
Hinweise, gegebenenfalls ohne Nennung des Hinweisgebers.
Soweit sich die Hinweise konkretisieren lassen, prüft die BVG
weitere Maßnahmen. Sollten sich die Hinweise als gegenstandslos
herausstellen, wird die Untersuchung beendet.
Wie bekomme ich eine Rückmeldung?
Die Ombudsperson hält den Kontakt zu Ihnen und informiert Sie
grundsätzlich über die Ergebnisse der Prüfung bzw. der ggf.
eingeleiteten Untersuchung.
Kostet mich die Kontaktaufnahme etwas?
Für die Tätigkeit der Ombudsperson entstehen Ihnen keine
Kosten.
Entsteht durch meinen Hinweis ein Mandatsverhältnis mit der
Ombudsperson?
Nein, es kommt kein Mandatsverhältnis zwischen der Ombudsperson und
Ihnen zustande. Die Ombudsperson kann Sie nicht in ihrer Funktion
als Rechtsanwältin vertreten. Sie kann Sie jedoch im Einzelfall
informell beraten, auch wenn Sie selbst betroffen sind.
Kontakt
Ombudsfrau der BVG für Korruptionsprävention und -bekämpfung
Frau Rechtsanwältin Elke Schaefer
Telefon Festnetz: 030 88 71 94 924
Telefon mobil: 0152 299 74 937
(Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr)
mit Anrufbeantworter rund um die Uhr erreichbar
E-Mail: bvg@ra-elkeschaefer.de
Kontakt
BVG-Ansprechpartner für Korruptionsprävention und -bekämpfung
Herr Dr. Thorsten Schaube
Leiter der Konzernrevision der BVG
Telefon Festnetz: 030 256 29 961
E-Mail: thorsten.schaube@bvg.de
Fahrplanauskunft
Die BVG ist Mitglied der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)
