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Korruption - was ist das?

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Fragen und Antworten

Was ist Korruption?

Unter Korruption versteht man im Allgemeinen das Geben oder Annehmen von Vorteilen (z. B. von Geld oder Sachwerten), um ein bestimmtes Verhalten zu erreichen. Dabei machen sich sowohl der Geber als auch der Nehmer strafbar. Es ist zur Aufklärung solcher Sachverhalte daher wichtig, Hinweise von Dritten oder auch Betroffenen zu erhalten.

Als klassische Korruptionsdelikte im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) gelten insbesondere:

  • Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
  • Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 334, 332 StGB)
  • Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§§ 299 StGB)


Korruption wird oft von weiteren Straftaten begleitet, von denen insbesondere folgende Tatbestände relevant sind:

  • Unterschlagung (§ 246 StGB), Betrug und Untreue (§§ 263, 266 StGB),
  • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und
  • Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG).

Ist die BVG besonders von Korruption betroffen?

Nein. Die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (im Folgenden: BVG) nehmen als Anstalt des öffentlichen Rechts und als einer der größten Nahverkehrsbetriebe Europas jedoch am Wettbewerb teil und wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr. Bereits der Anschein korruptiven Verhaltens kann im Einzelfall den Interessen, dem Ansehen und der Integrität der BVG schaden.

Die BVG hat daher ein umfangreiches Programm zur Korruptionsprävention und -bekämpfung entwickelt. Hierzu gehört neben den entsprechenden internen Verfahrensregeln die Benennung einer internen Ansprechperson für Korruptionsprävention und -bekämpfung auch die Benennung einer externen Ombudsperson.

Ombudsmann - Ombudsfrau - Ombudsperson: Was ist das eigentlich?

Die Ombudsperson für Hinweisgeber und -geberinnen ist eine unabhängige und kompetente Ansprechperson für Geschäftspartner und Beschäftigte der BVG, die Hinweise auf Korruptionssachverhalte geben möchten.

Wer kann sich an die Ombudsperson wenden?

Die Ombudsperson steht Geschäftspartnern der BVG und den Beschäftigten der BVG zur Verfügung.

Die Mitteilung von Verdachtsmomenten ist verantwortungsbewusstes Verhalten zum Schutz vor Korruption. Mit wahrheitsgemäßer Schilderung von Beobachtungen können Sie dazu beitragen, dass sich alle an die Spielregeln halten und bei der Beseitigung von Missständen ihren Beitrag leisten.

Für welche Hinweise ist die Ombudsperson zuständig?

Die Ombudsperson steht neben der BVG-internen Ansprechperson für Korruptionsprävention und -bekämpfung für alle Hinweise, bei denen Sie einen Verdacht auf Korruption, Wirtschaftsstraftaten oder ähnliche Vergehen (siehe auch: Was ist Korruption?) haben, zur Verfügung.

Auch wenn Sie selbst an diesen Handlungen beteiligt sind, können Sie sich vertrauensvoll an die Ombudsperson wenden. Ihre Hinweise werden vertraulich behandelt.

Bei allen anderen Vorfällen (z. B. Kundenhinweise, Abo-Angelegenheiten) wenden Sie sich bitte bei der BVG an das Call Center (Telefon: 030 19 449 oder E-Mail info@bvg.de).

Wie wird meine Anonymität sichergestellt?

Die Ombudsperson unterliegt der Verschwiegenheitspflicht, von der sie nur vom Hinweisgeber bzw. der Hinweisgeberin befreit werden kann. Die Kontaktaufnahme als auch alle Informationen und Hinweise werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch erfolgt die Weitergabe der Hinweise an die BVG ohne Nennung Ihres Namens. Ihre Identität wird nur preisgegeben, wenn Sie dem ausdrücklich schriftlich zustimmen.

Was passiert mit meinen Hinweisen?

Die Ombudsperson nimmt Hinweise auf Korruptionsverdacht entgegen und führt eine erste Plausibilisierung durch. Sie übermittelt die Hinweise an die BVG-interne Ansprechperson für Korruptionsprävention und -bekämpfung zur weiteren Prüfung der Hinweise, gegebenenfalls ohne Nennung des Hinweisgebers.

Soweit sich die Hinweise konkretisieren lassen, prüft die BVG weitere Maßnahmen. Sollten sich die Hinweise als gegenstandslos herausstellen, wird die Untersuchung beendet.

Wie bekomme ich eine Rückmeldung?

Die Ombudsperson hält den Kontakt zu Ihnen und informiert Sie grundsätzlich über die Ergebnisse der Prüfung bzw. der ggf. eingeleiteten Untersuchung.

Kostet mich die Kontaktaufnahme etwas?

Für die Tätigkeit der Ombudsperson entstehen Ihnen keine Kosten.

Entsteht durch meinen Hinweis ein Mandatsverhältnis mit der Ombudsperson?

Nein, es kommt kein Mandatsverhältnis zwischen der Ombudsperson und Ihnen zustande. Die Ombudsperson kann Sie nicht in ihrer Funktion als Rechtsanwältin vertreten. Sie kann Sie jedoch im Einzelfall informell beraten, auch wenn Sie selbst betroffen sind.

Kontakt

Ombudsfrau der BVG für Korruptionsprävention und -bekämpfung

Frau Rechtsanwältin Elke Schaefer

Telefon Festnetz: 030 88 71 94 924
Telefon mobil: 0152 299 74 937
(Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr)
mit Anrufbeantworter rund um die Uhr erreichbar
E-Mail: bvg@ra-elkeschaefer.de

Kontakt

BVG-Ansprechpartner für Korruptionsprävention und -bekämpfung

Herr Dr. Thorsten Schaube
Leiter der Konzernrevision der BVG


Telefon Festnetz: 030 256 29 961
E-Mail: thorsten.schaube@bvg.de

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