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Berlin-Ticket S
In ganz Berlin zum kleinen Preis mobil mit dem Berlin-Ticket
S!
Das Berlin-Ticket S ist eine persönliche Zeitkarte und nicht
übertragbar. Sie wird an folgende Berechtigte ausgegeben:
- Empfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
- Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
sowie
- die Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften (zum Beispiel Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt zusammen leben).
Das Berlin-Ticket S besteht aus einer Kundenkarte oder - neu ab 1.
Januar 2009 - dem "berlinpass" mit Lichtbild und
Gültigkeitsbefristung und dem Wertabschnitt für den jeweiligen
Gültigkeitsmonat. Nur beides zusammen gilt als Fahrausweis für die
öffentlichen Verkehrsmittel in Berlin.
Wie erhalten Sie den "berlinpass"?
Ab 1. Januar 2009 wird die bisherige von den jeweiligen
Leistungsstellen ausgestellte Kundenkarte schrittweise bei
Neuausstellung oder Verlängerung durch den "berlinpass"
ersetzt.
Die Prüfung der Berechtigung sowie die Ausstellung des "berlinpass"
für das Berlin-Ticket S erfolgt durch die Berliner Bürgerämter.
Asylbewerberinnen und Asylbewerber erhalten den "berlinpass" in der
zentralen Leistungsstelle für Asylbewerber. Detaillierte
Informationen über den "berlinpass", zum Beispiel, welche
Unterlagen Sie zur Beantragung mitbringen müssen und welche
weiteren Möglichkeiten der "berlinpass" bietet, erhalten Sie über
den folgenden Link.
Wo gibt es die monatlichen Wertabschnitte
?
Wertabschnitte für das Berlin- Ticket S sind an allen
Verkaufsstellen von BVG, S-Bahn GmbH und DB Regio und an den
Fahrscheinautomaten auf U- und S-Bahnhöfen erhältlich. Sie werden
nur für den Kalendermonat ausgegeben und gelten vom letzten
Kalendertag des vorhergehenden Monats 0 Uhr bis zum ersten
Kalendertag des darauf folgenden Monats 24 Uhr.
Wo gilt das Berlin-Ticket S ?
Mit dem Berlin- Ticket S können alle öffentlichen Verkehrsmittel im
Teilbereich Berlin AB, also dem gesamten Stadtgebiet Berlin,
genutzt werden. Für einzelne Fahrten in den Teilbereich C des
Berliner Umlandes ist der Zukauf eines Anschlussfahrausweises
möglich.
Bitte beachten Sie:
Die Nummer der Kundenkarte beziehungsweise des "berlinpass" muss in
das dafür vorgesehene Feld auf dem jeweiligen monatlichen
Wertabschnitt eingetragen werden, sonst ist das Berlin-Ticket S
ungültig.
Das Berlin- TIcket S ist nicht als Jahreskarte und nicht im
Abonnement erhältlich.
Mitnahmemöglichkeiten:
Kinder unter 6 Jahren (auf Fähren maximal 3 Kinder), Kinderwagen,
Gepäck und ein Hund können unentgeltlich mitgenommen werden. Für
jeden weiteren Hund ist ein Fahrschein des Ermäßigungstarifs
erforderlich.
Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigen Sie einen Fahrschein des
Fahrradtarifs.
Tarifinformationen
| Fahrausweis | Geltungsbereich | Preis in € |
|---|---|---|
| Berlin-Ticket S | Berlin AB | 36,00 |
Fahrplanauskunft
Eventtickets an BVG Fahrscheinautomaten
Nutzen Sie unseren Service und kaufen Sie Tickets für Veranstaltungen und Events einfach an den BVG Fahrscheinautomaten, in den BVG Kundenzentren und Verkaufsstellen oder unseren Reisemärkten.
Weitere Informationen
Auf BVG.de
auf anderen Webseiten
Downloads
Hier bieten wir die Möglichkeit, dieses Zögern, diese Unschlüssigkeit ungeschehen zu machen. Das Gegenüber wieder zu sehen - eine zweite Chance.
