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Tickets & Tarife



Fahrschein für Kurzstrecken

Frau am Fahrscheinautomaten

Auch auf kurzen Wegen bringen wir Sie sicher und schnell ans Ziel.

Wie lang ist eine Kurzstrecke?

Der Kurzstreckentarif gilt für eine einfache Fahrt von

  • bis zu drei Stationen mit U-Bahn und / oder S-Bahn, wobei das Umsteigen innerhalb des U-Bahn-Netzes und innerhalb des S-Bahn-Netzes sowie zwischen U- und S-Bahn-Netz erlaubt ist,

    oder

  • bis zu sechs Haltestellen mit Bus oder Straßenbahn, wobei ein Umsteigen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Bei ExpressBus-Linien zählen auch die ohne Halt durchfahrenen Haltestellen mit.


Der Kurzstreckentarif gilt unabhängig von der Haltestellenzahl auch auf den Fähren der BVG, einzige Ausnahme ist hier die F10 (Wannsee-Kladow).

Fahrtunterbrechungen und Rückfahrten sind bei Nutzung eines Kurzstreckenfahrscheins ausgeschlossen.

Wo gilt dieser Kurzstreckentarif?

  • Für Fahrten innerhalb des Berliner Stadtgebietes (Berlin AB)
  • Für Fahrten zwischen Berliner Stadtgebiet (Teilbereich B) und Umland (Teilbereich C)
  • Für Fahrten im Umland (Teilbereich C) nur auf den Linien der S-Bahn.


Bei allen anderen Fahrten im Umland (Teilbereich C) gelten, soweit vorhanden, die Kurzstreckenregelungen und -tarife der dortigen Verkehrsunternehmen.

Der Kurzstreckenfahrschein gilt nicht im Eisenbahn-Regionalverkehr.


Bitte beachten Sie:

Entwertungsbedürftige Kurzstreckenfahrscheine sind bei Fahrtantritt zu entwerten. Nach Entwertung sind diese Fahrscheine nicht mehr übertragbar.


Ermäßigung:

Der Ermäßigungstarif gilt für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren.


Mitnahmemöglichkeiten:

Kinder unter 6 Jahren (auf Fähren nicht mehr als 3 Kinder), Kinderwagen und Gepäck fahren unentgeltlich mit.

Für jeden mitgenommenen Hund ist ein Fahrschein des Ermäßigungstarifs erforderlich.

Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigen Sie einen Fahrschein des Fahrradtarifs.

Tarifinformationen


Fahrausweis Geltungsbereich Preis in €
Kurzstrecke Berlin 1,40
Ermäßigungstarif Berlin 1,10

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