Einzelfahrschein
Wer nur gelegentlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, fährt mit dem Einzelfahrschein am besten.
Einzelfahrscheine berechtigen zu einer Fahrt mit beliebig häufigem Umsteigen in Richtung auf das Fahrtziel auf dem reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg. Sie gelten maximal 2 Stunden.
Für ihre Fahrt können Sie die Busse, Straßenbahnen, S- und U-Bahnen aller Verkehrsunternehmen im Tarifbereich Berlin (Teilbereiche A, B und C) benutzen, einschließlich des Eisenbahnregionalverkehrs und der Fähren.
Bitte beachten Sie:
Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Einzelfahrscheines von zwei Stunden dürfen Sie umsteigen oder Ihre Fahrt unterbrechen, so oft Sie wollen. Rück- und Rundfahrten sind hierbei aber nicht gestattet. Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Ausgangspunkt auf derselben Strecke wie bei der Hinfahrt. Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg als bei der Hinfahrt
- zum Ausgangspunkt
- zu einem diesem nahe liegenden Punkt
- zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können
führen.
Entwertungsbedürftige Einzelfahrscheine sind sofort bei Fahrtantritt zu entwerten. Nach Fahrtantritt sind diese Fahrscheine nicht mehr übertragbar.
Ermäßigung:
Der Ermäßigungstarif gilt für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
Mitnahmemöglichkeiten:
Kinder unter 6 Jahren (auf Fähren nicht mehr als 3 Kinder), Kinderwagen und Gepäck fahren unentgeltlich mit.
Für jeden mitgenommenen Hund ist ein Fahrschein des Ermäßigungstarifs erforderlich.
Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigen Sie einen Fahrschein des Fahrradtarifs.
Tarifinformationen
| Fahrausweis | Geltungsbereich | Preis in € |
|---|---|---|
| Einzelfahrschein | Berlin AB | 2,40 |
| Einzelfahrschein | Berlin BC | 2,80 |
| Einzelfahrschein | Berlin ABC | 3,10 |
| Ermäßigungstarif | Berlin AB | 1,50 |
| Ermäßigungstarif | Berlin BC | 1,90 |
| Ermäßigungstarif | Berlin ABC | 2,20 |