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Tickets & Tarife



Kurzstrecke Fahrrad

Fahrradmitnahme in Fahrzeugen der BVG: Straßenbahn

Der Fahrschein für die kurzen Wege mit dem Fahrrad im öffentlichen Nahverkehr.

Wenn Sie Ihr Fahrrad in Berlin nicht mehr als drei S- oder U-Bahnstationen bzw. nicht weiter als sechs Stationen der Straßenbahn mitnehmen wollen, dann lohnt sich für Sie die Kurzstrecke Fahrrad.

Fahrräder können in S- und U-Bahnen, im Bahn-Regionalverkehr sowie in Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt (gegebenenfalls entscheidet darüber das Personal).

Wofür gilt die Kurzstrecke Fahrrad?

  • Für Fahrten innerhalb des Berliner Stadtgebietes (Berlin AB)
  • Für Fahrten zwischen Berliner Stadtgebiet (Teilbereich B) und Umland (Teilbereich C)
  • Für Fahrten im Umland (Teilbereich C) nur auf den S-Bahn-Linien


Bei allen anderen Fahrten im Umland (Teilbereich C) gelten, soweit vorhanden, die Kurzstreckenregelungen und -tarife der dortigen Verkehrsunternehmen.

Mit dem Kurzstreckentarif können Sie auch die Fähren nutzen, einzige Ausnahme ist hier die F10 (Wannsee-Kladow).

Der Kurzstreckenfahrschein gilt nicht im Eisenbahn-Regionalverkehr.

Bitte beachten Sie:

Das Umsteigen ist nur zwischen U- und S-Bahn gestattet. Fahrtunterbrechungen und Rückfahrten sind ausgeschlossen. Bei ExpressBus-Linien zählen auch die ohne Halt durchfahrenen Haltestellen mit.

Entwertungsbedürftige Kurzstreckenfahrscheine sind bei Fahrtantritt zu entwerten. Nach Entwertung sind diese Fahscheine nicht mehr übertragbar.

Tarifinformationen


Fahrausweis Geltungsbereich Preis in €
Kurzstrecke Fahrrad Berlin 1,10

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