Mitnahmemöglichkeiten & Beförderungsbedingungen
Mitnahme von Fahrrädern
Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigen Sie einen Fahrschein des Fahrradtarifs.
Fahrräder können in S- und U-Bahnen, im Bahn-Regionalverkehr sowie in Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt (gegebenenfalls entscheidet darüber das Personal).
In den Nächten ohne U-Bahn-Nachtverkehr, also in den Nächten von Sonntag/Montag bis Donnerstag/Freitag kann in den Omnibuslinien N1 bis N9 ein Fahrrad mitgenommen werden, sofern hierfür ausreichend Platz vorhanden ist. Ausnahme: die Nächte vor Feiertagen.
Wenn wenig Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrer und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme des Rades besteht nicht. Bitte stellen Sie Ihr Rad stets in den besonders gekennzeichneten Bereichen ab, das erleichtert Ihnen die Mitnahme.
Mitnahme von Hunden
Nutzer von Einzelfahrscheinen und Kurzstrecken-Fahrscheinen benötigen für jeden mitgenommenen Hund einen Fahrschein zum Ermäßigungstarif. Kleine Hunde, die in einer Tasche oder Ähnliches transportiert werden, können kostenfrei mitgenommen werden.
Sie können einen großen Hund unentgeltlich mitnehmen, wenn Sie eine gültige Tageskarte, Kleingruppenkarte, Gruppentageskarte für Schüler oder eine Zeitkarte besitzen.
Diese Regelung gilt auch für Inhaber von Schwerbehindertenausweisen mit Beiblatt und gültiger Wertmarke. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, werden generell unentgeltlich befördert.
Wenn Sie mehrere Hunde mitnehmen, dann lösen Sie bitte für jeden (weiteren) Hund ein Fahrausweis des Ermäßigungstarifes.
Beförderung von schwerbehinderten Menschen
Fahrgäste, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke sind, können alle Verkehrsmittel im Tarifgebiet des VBB im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (Sozialgesetzbuch IX § 145 Abs. 1) unentgeltlich nutzen.
Begleiter von schwerbehinderten Menschen werden generell unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung der ständigen Begleitung aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht. Anstelle einer Begleitperson kann in diesem Fall auch ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.
Zur unentgeltlichen Nutzung von DB-Zügen ist das "Streckenverzeichnis" der DB nur von Bedeutung, wenn darin Strecken aufgeführt werden, die ganz oder teilweise außerhalb des VBB-Tarifgebietes liegen. Die Regelung gilt für schwerbehinderte Fahrgäste generell und unabhängig vom Wohnsitz.
Unentgeltliche Mitnahme
Fahrgäste, die im Besitz gültiger Fahrausweise sind, können Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (bei Fähren bis zu 3 Kinder), Gepäck und einen Kinderwagen unentgeltlich mitnehmen.
Beförderungsbedingungen
Die Beförderungsbedingungen sind im Teil A des gültigen VBB-Tarifs festgehalten.