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Auf jede Frage eine Antwort. Das BVG Call Center
FAQ
(((eTicket
- Was ist eine Chipkarte?
- Welche Verkehrsunternehmen in Berlin-Brandenburg geben die Chipkarte aus?
- Welche Chipkarten werden verwendet?
- Welche Tarifprodukte werden bei der BVG auf Chipkarten umgestellt?
- Wie und wann bekomme ich meine Chipkarte?
- Was ändert sich für mich als Kunden?
- Was mache ich, wenn ich das Tarifprodukt wechseln möchte?
- Wie nutze ich die Chipkarte?
- Ich möchte anstelle der Chipkarte einen herkömmlichen Fahrausweis nutzen.
- Wie verhalte ich mich bei Kontrollen? Wie wird kontrolliert?
- Was muss ich tun, wenn die Karte bei der Einstiegskontrolle im Bus oder bei sonstigen Kontrollen nicht funktioniert?
- Was geschieht bei Verlust/Diebstahl der Karte?
- Wie lange ist die Chipkarte gültig? Wie sehe ich, wann die Gültigkeit abläuft?
- Sind die Chipkarten überall im VBB nutzbar?
- Was muss ich tun, wenn ich in ein Gebiet ohne Chipkarte fahre? Muss ich noch zusätzlich einen Papierfahrschein kaufen?
- Gibt es gesundheitliche Probleme beim Einsatz von Chipkarten?
- Wie erfahre ich, was auf dem Chip gespeichert ist?
- Welchen Vorteil bieten kontaktlose Chipkarten für die Kunden?
- Ändert sich der Tarif? Wird der Fahrausweis teurer?
- Warum ist auf den Chipkarten, die von der BVG ausgegeben werden, ein Barcode aufgedruckt?
- Wie sicher ist das System?
- Wie werden datenschutzrechtliche Forderungen eingehalten?
- Welche persönlichen Daten werden erfasst?
- Können Fahrtenprofile erstellt werden?
- Was geschieht mit gespeicherten persönlichen Daten bei der Kontrolle?
- Können Dritte beim Auslesen der Daten auf dem Chip (z.B. im Verlustfall) Zugriff auf persönliche und/oder Kontodaten erlangen?
- Kann ich der Erhebung von persönlichen Daten widersprechen?
- Werden zukünftig alle Nutzer des ÖPNV in Brandenburg und Berlin elektronische Fahrausweise erhalten?
- Wird es neben den Chipkarten auch andere elektronische Fahrscheine geben, z.B. ein Handy-Ticket?
- Kann die Chipkarte auch für andere Zwecke eingesetzt werden?
- Wo erhalte ich weitere Informationen zum eTicket?
Antworten
- Was ist eine Chipkarte?
-
Die Chipkarte ersetzt den bisherigen Papierfahrschein, also den bisher üblichen Abonnement-Wertabschnitt. Statt dessen ist auf der Chipkarte ein elektronischer Fahrschein gespeichert. Dabei handelt es sich nicht um ein neues Tarifangebot, der elektronische Fahrschein entspricht dem bisher genutzten Tarifprodukt.
- Welche Verkehrsunternehmen in Berlin-Brandenburg geben die Chipkarte aus?
-
Ab Ende 2011 geben zunächst die folgenden Verkehrsunternehmen Chipkarten für Abonnementkunden aus:
- Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG),
- S-Bahn Berlin GmbH (S-Bahn),
- Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH (ViP)
- Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH (OVG)
- Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH (HVG)
- Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt/Oder (SVF)
und
- Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH (VBBr).
Die weiteren Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg werden Chipkarten ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgeben. Die Einführung der Chipkarte für Abonnenten wird durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie in Brandenburg durch das Land Brandenburg gefördert. - Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG),
- Welche Chipkarten werden verwendet?
-
Es werden Chipkarten mit einem kontaktlosen Near Field Communication (NFC)-Chip genutzt. Das bedeutet, dass die Chipkarten nur über eine sehr kurze Distanz ausgelesen werden können.
- Welche Tarifprodukte werden bei der BVG auf Chipkarten umgestellt?
-
Die BVG gibt Chipkarten zunächst nur für Abonnenten der VBB-Umweltkarte Berlin AB, BC und ABC aus.
Andere Tarifprodukte der BVG werden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt auf Chipkarten ausgegeben. - Wie und wann bekomme ich meine Chipkarte?
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Die BVG wird Ihre Abonnenten rechtzeitig anschreiben. Nach einem Praxistest mit einer begrenzten Anzahl von Nutzern wird der eigentliche Start für die Ausgabe der Chipkarten bei der BVG im Frühjahr 2012 erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt erhält jeder Abonnent bei der nächsten Fälligkeit für die Zusendung der Wertabschnitte anstelle der Wertabschnitte die Chipkarte mit Hinweisen zur Nutzung.
- Was ändert sich für mich als Kunden?
-
Ihr Vertrag bleibt weiter bestehen. Sie erhalten ein neues Nutzermedium; anstelle des Wertabschnittes aus Papier nutzen Sie nun die Chipkarte. Auf dieser ist Ihr Tarifprodukt, z.B. die VBB-Umweltkarte Berlin AB, gespeichert. Vier Jahre nach Ausgabe der Chipkarte erhalten Sie automatisch und rechtzeitig eine neue Karte. Der Wechsel des Wertabschnitts zum Monatsanfang entfällt. Die Art des Fahrscheins und seine Gültigkeit sind nicht mehr auf einen Blick sichtbar. Die Daten auf den Chipkarten können Sie an Kundenterminals in ausgewählten Verkaufsstellen selbst auslesen oder durch den Servicemitarbeiter anzeigen lassen. Bei Verlust sind eine schnelle Sperrung und der Ersatz der Chipkarte möglich. Die Karte wird nach der Verlustmeldung im System als ungültig markiert und ist damit für Dritte unbrauchbar. Beim Einstieg in den Bus erfolgt die Kontrolle über ein fest installiertes Lesegerät. Der Einbau in den Bussen erfolgt schrittweise; ggf. folgen Sie bitte den Hinweisen des Kontrollpersonals. In der U- Bahn, S-Bahn, Regionalbahn und Straßenbahn sowie auf Fähren können Kontrolleure Ihre Chipkarte auch mit den mitgeführten Kontrollgeräten prüfen.
- Was mache ich, wenn ich das Tarifprodukt wechseln möchte?
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Wenn das Tarifprodukt gewechselt werden soll, müssen die restlichen Wertabschnitte nicht mehr dem Verkehrsunternehmen zurückgegeben werden. Stattdessen genügt es, wenn Sie sich mit der Chipkarte in einer Servicestelle (BVG Abo-Service, BVG-Kundenzentrum oder BVG-Verkaufsstelle) einfinden. Dort erhalten Sie umgehend Ihr neues Tarifprodukt.
- Wie nutze ich die Chipkarte?
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Die Chipkarte ist, wie alle Fahrausweise, bei der Nutzung von Bussen und Bahnen sowie Fähren mitzuführen. Auf Verlangen des Kontrollpersonals ist sie vorzuweisen, ebenso wie heute der Fahrausweis aus Papier. Das Kontrollpersonal prüft die Karte mit einem mobilen Kontrollgerät mit Lesefunktion. Bei Busfahrten muss die Chipkarte an einem Lesegerät im Einstiegsbereich vorbeigeführt werden. Dabei muss die Karte für circa eine Sekunde an das Kontrollgerät gehalten werden. Ein optisches und ein akustisches Signal zeigen an, ob eine gültige Fahrtberechtigung vorliegt. Der Einbau der Lesegeräte in den Bussen erfolgt schrittweise; ggf. folgen Sie bitte den Hinweisen des Kontrollpersonals. Beim Verlassen des Fahrzeugs ist eine Abmeldung am Lesegerät nicht erforderlich.
- Ich möchte anstelle der Chipkarte einen herkömmlichen Fahrausweis nutzen.
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Die Festlegung, für welche Kundengruppen, Tarifprodukte und Tarifgebiete Chipkarten oder herkömmlichen Fahrausweise ausgegeben werden, erfolgt verbundweit nach einheitlichen Kriterien. Es wird nach und nach einheitlich auf die Chipkarte umgestellt.
- Wie verhalte ich mich bei Kontrollen? Wie wird kontrolliert?
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In Bussen findet die Kontrolle beim Vordereinstieg statt. Die Chipkarte wird dafür im Abstand von bis zu 5 cm für circa eine Sekunde an das fest installierte Lesegerät gehalten. Die dafür vorgesehene Fläche ist durch ein blaues Symbol gekennzeichnet. Ein optisches und ein akustisches Signal zeigen an, ob eine gültige Fahrtberechtigung vorliegt. Da die Prüfung elektronisch auf zeitliche und örtliche Gültigkeit erfolgt, ist sie genauer als die bisherige Sichtprüfung durch den Busfahrer. In Bahnen (U-, S- und Straßenbahn, Regionalbahnen) und auf Fähren sowie bei einigen Bussen im Stadtlinienverkehr, z.B. in Frankfurt/Oder, ändert sich für den Fahrgast nichts. Die Kontrolle erfolgt, wie bisher auch, über das eingesetzte Kontrollpersonal, das mit mobilen Handkontrollgeräten ausgestattet ist.
- Was muss ich tun, wenn die Karte bei der Einstiegskontrolle im Bus oder bei sonstigen Kontrollen nicht funktioniert?
-
Der Busfahrer wird Sie bitten, sich an ein Kundenzentrum Ihres Verkehrsunternehmens zu wenden. Dort wird die Chipkarte geprüft und Sie erhalten gegebenenfalls eine neue Karte.
Bei einer sonstigen Kontrolle kann das Kontrollpersonal die Karte einbehalten und an Ihr Verkehrsunternehmen übergeben. Die Karte wird vom Verkehrsunternehmen geprüft; eine neue Karte wird Ihnen umgehend postalisch zugestellt. Für die Weiterfahrt benötigen Sie einen Fahrschein.
Wird die Chipkarte vom Kontrollpersonal nicht eingezogen, sind Sie verpflichtet, sich an Ihr Verkehrsunternehmen zu wenden. Dort wird die Chipkarte geprüft und Sie erhalten gegebenenfalls eine neue Karte.
Sofern ein technischer Defekt vorliegt, erhalten Sie für den Zeitraum der Prüfung eine Erstattung in Höhe des anteiligen Preises des von Ihnen genutzten Tarifproduktes bzw. in Höhe der zusätzlich erworbenen Fahrscheine. Die Ausstellung der neuen Karte erfolgt selbstverständlich kostenfrei.
In allen anderen Fällen gelten die Regelungen des erhöhten Beförderungsentgeltes für ungültige Fahrausweise (§§8 und 9 der Beförderungsbedingungen, Teil A, VBB-Tarif). - Was geschieht bei Verlust/Diebstahl der Karte?
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Lassen Sie die Karte sofort durch Ihr Verkehrsunternehmen sperren. Das können Sie telefonisch über das Call Center (Telefonnummer 19449) oder persönlich im BVG-Kundenzentrum oder einer BVG-Verkaufsstelle tun. Gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 10 € erhalten Sie eine neue Chipkarte. Bei einem zweiten Ersatz innerhalb von 24 Monaten ab Ausstellung der ersten Ersatzkarte werden 20 € berechnet.
- Wie lange ist die Chipkarte gültig? Wie sehe ich, wann die Gültigkeit abläuft?
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Die Chipkarten können bis zu vier Jahre genutzt werden. Sie müssen sich um nichts kümmern, die neue Karte wird Ihnen nach Ablauf der bisherigen rechtzeitig vom Verkehrsunternehmen zugeschickt, ähnlich dem Versand neuer EC/Maestro-Karten der Banken. Das Ende der Nutzungsdauer kann in den für das eTicket ausgerüsteten Abo-Centern und Verkaufsstellen der BVG an Informationsterminals ausgelesen werden. Wenn Sie Ihr Tarifprodukt innerhalb des Gültigkeitszeitraumes ändern möchten, wenden Sie sich bitte an den BVG Abo-Service, das BVG-Kundenzentrum oder eine BVG-Verkaufsstelle.
- Sind die Chipkarten überall im VBB nutzbar?
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Erst nach der vollständigen technischen Ausstattung aller Verkehrsunternehmen ist die Karte im gesamten Verbundgebiet Berlin-Brandenburg nutzbar. Derzeit werden Chipkarten nur für ausgewählte Tarifgebiete und -produkte ausgegeben. Bei der Umstellung wird Ihr zu diesem Zeitpunkt bestehendes Abonnement auf der Chipkarte gespeichert.
- Was muss ich tun, wenn ich in ein Gebiet ohne Chipkarte fahre? Muss ich noch zusätzlich einen Papierfahrschein kaufen?
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Es gelten die gleichen Regeln wie bisher bei Papierfahrausweisen: Durch den Austausch ändert sich nichts. Im ersten Schritt werden nicht alle Tarifprodukte umgestellt, z.B. wird ein Fahrausweis Berlin ABC + 1 Landkreis vorerst weiter als Wertabschnitt auf Papier ausgegeben. Wenn Sie einen Anschlussfahrschein benötigen (z.B., wenn Sie eine VBB-Umweltkarte Berlin AB abonniert haben und ins Umland fahren möchten), können Sie diesen wie bisher als Papierfahrschein zusätzlich erwerben.
- Gibt es gesundheitliche Probleme beim Einsatz von Chipkarten?
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Nein, uns sind keine gesundheitlichen Bedenken bekannt. Die verwendete Funktechnik kann nur im Nahbereich Karten lesen und die Karte selbst verfügt über keinen Sender. Das Verfahren wird z.B. in Nordrhein-Westfalen seit Jahren angewandt, auch dort sind keine Probleme bekannt.
- Wie erfahre ich, was auf dem Chip gespeichert ist?
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Sie können diese Daten an speziellen Kundenterminals im BVG-Kundenzentrum auslesen.
- Welchen Vorteil bieten kontaktlose Chipkarten für die Kunden?
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Mit der Einführung sind diverse Vorteile für den Kunden verbunden. So entfällt der monatliche Wechsel des Wertabschnittes. Zudem kann die Karte bei Verlust sofort gesperrt und im System als ungültig markiert werden. Der Kunde erhält eine neue Karte, vergleichbar mit dem Verfahren bei Banken- oder Kreditkarten. Das hat für den Kunden den Vorteil, dass er - im Gegensatz zur heutigen Verfahrensweise - rechtsverbindlichen Anspruch auf Ersatz erhält. Eine Chipkarte nutzt sich zudem nicht so schnell ab wie ein Papierfahrausweis. Unleserliche Aufdrucke, z.B. durch ein versehentliches Mitwaschen eines Wertabschnittes, gehören der Vergangenheit an.
Der überdurchschnittlich hohe Sicherheitsstandard beugt Betrug und Fälschungen in hohem Maße vor. - Ändert sich der Tarif? Wird der Fahrausweis teurer?
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Das eTicket verwendet den jeweils aktuell bestehenden Tarif. Es wird dadurch nicht teurer für die Fahrgäste.
- Warum ist auf den Chipkarten, die von der BVG ausgegeben werden, ein Barcode aufgedruckt?
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In dem Barcode wird ausschließlich die auf allen Chipkarten aufgedruckte Nummer gespeichert. Der Barcode dient der schnellen und sicheren Erfassung der Nummer im System, falls die Chipkarte wegen eines Defekts nicht elektronisch auslesbar ist sowie für eine optimierte Kartenverwaltung bei Logistikprozessen.
- Wie sicher ist das System?
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Die Karten und das System verfügen über eine Verschlüsselung mit höchster Sicherheit basierend auf einem in Deutschland zwischen den Verkehrsunternehmen und Verbünden gemeinsam abgestimmtem Standard. Dieser Standard ist höher als z.B. bei EC/ Maestro-Karten der Banken.
- Wie werden datenschutzrechtliche Forderungen eingehalten?
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Alle Systeme und Verträge unterliegen den Regelungen des Datenschutzes der Länder, des Bundes und der Europäischen Union und sind mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg abgestimmt.
- Welche persönlichen Daten werden erfasst?
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Auf dem Chip wird neben dem Tarifprodukt Ihre Chipkartennummer gespeichert. Bei persönlichen Zeitkarten, die nicht übertragbar sind, wie z.B. bei Schülertickets, werden zusätzlich der Name und das Geburtsdatum erfasst. Auf diesen Karten wird zudem, auch äußerlich sichtbar, ein Lichtbild aufgebracht. All diese Angaben befinden sich bereits heute auf der entsprechenden Kundenkarte. Zusätzliche Daten werden nicht erfasst. Persönlichen Zeitkarten werden jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Chipkarten umgestellt.
- Können Fahrtenprofile erstellt werden?
-
Es ist weder technisch noch organisatorisch möglich, Bewegungsprofile auf der Karte oder im System zu speichern. Die strengen Vorgaben des Datenschutzes werden strikt eingehalten. Kontrolldaten einerseits und personenbezogene Daten andererseits werden voneinander getrennt, eine Zusammenführung ist nicht möglich.
- Was geschieht mit gespeicherten persönlichen Daten bei der Kontrolle?
-
Beim Kontrollvorgang werden keinerlei persönliche Daten erfasst. Es wird nur gespeichert, dass die Karte kontrolliert wurde. Dabei wird nur die anonyme Chipkartennummer erfasst. Eine Speicherung von persönlichen Daten findet ausdrücklich nicht statt.
- Können Dritte beim Auslesen der Daten auf dem Chip (z.B. im Verlustfall) Zugriff auf persönliche und/oder Kontodaten erlangen?
-
Ein Zugang durch Dritte zu weiterführenden persönlichen Daten und zu Kontodaten ist auch beim Auslesen der Daten auf dem Chip nicht möglich, da diese nicht auf der Karte hinterlegt sind. Bei persönlichen Chipkarten ist der Name, wie heute auch schon, aufgedruckt und auf der Chipkarte elektronisch hinterlegt. Die Daten auf dem Chip sind nur für das Kontrollpersonal sowie Mitarbeiter im Vertrieb der Verkehrsunternehmen mit speziellen Lesegeräten lesbar. Kunden können in Verkaufsstellen die auf dem Chip gespeicherten Daten an Lesegeräten auslesen.
- Kann ich der Erhebung von persönlichen Daten widersprechen?
-
Für den Erhalt eines Abonnements ist - wie heute auch - die Erhebung bestimmter persönlicher Daten notwendig. Dazu gehört neben der Adresse und dem Namen auch die Bankverbindung des Kunden. Neu ist die Verarbeitung von Bilddaten bei persönlichen Zeitkarten. Der dauerhaften Speicherung Ihres Fotos können Sie widersprechen. In diesem Fall kann Ihnen bei Verlust oder Diebstahl eine Ersatzkarte nur bei erneuter Vorlage eines Fotos ausgestellt werden.
- Werden zukünftig alle Nutzer des ÖPNV in Brandenburg und Berlin elektronische Fahrausweise erhalten?
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Es ist die Umstellung für alle Abonnenten im VBB in den nächsten Jahren vorgesehen. Die Umstellung weiterer Tarifprodukte wird angestrebt. Ein Datum dafür kann aber noch nicht genannt werden.
- Wird es neben den Chipkarten auch andere elektronische Fahrscheine geben, z.B. ein Handy-Ticket?
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Es befindet sich ein Pilotprojekt der Deutschen Bahn AG unter dem Namen „Touch&Travel“ in der Umsetzung, an dem sich auch die BVG, S-Bahn und die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam beteiligen. Dieses System ist jedoch für Einzeltickets und Tageskarten konzipiert. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.touchandtravel.de.
- Kann die Chipkarte auch für andere Zwecke eingesetzt werden?
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Die Chipkarte kann zunächst nur für das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln genutzt werden. Eine Erweiterung um zusätzliche kundenfreundliche Funktionen, z. B. für die Nutzung von Carsharing, Fahrradleihstationen oder Park& Ride-Systemen, wird geprüft.
- Wo erhalte ich weitere Informationen zum eTicket?
-
BVG-Kundenzentrum
Holzmarktstr. 15
10179 Berlin
Mo-Mi 9.30-17.00 Uhr
Do 9.30-17.45 Uhr
Fr 9.30-14.00 Uhr
Telefonisch erhalten Sie Auskünfte unter der Hotline 256 20124 oder über das CallCenter der BVG unter der Nummer 19449.
Informationen zu weiteren e-Ticket Projekten in Deutschland finden Sie im Internet unter dem Link www.eticket-deutschland.de.
