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FAQ

Antworten

 

Wem gehört die BVG?

Alleiniger Eigentümer der BVG ist seit 1929 das Land Berlin. Seit 1994 hat die BVG die Rechtsform »Anstalt öffentlichen Rechts«. Vorsitzender des Aufsichtsrates der BVG ist Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum.

Warum dauert es mitunter lange, bis ein Schienenersatzverkehr eingerichtet ist?

Was passiert, wenn z.B. eine Oberleitung der Straßenbahn beschädigt wurde:
Ein Verkehrsmeister fährt zur Schadenstelle, um die Maßnahmen für eine Reparatur zu koordinieren. Vor Ort wird die voraussichtliche Dauer der Störung abgeschätzt. Ergibt die Lage eine vermutliche Störung bis zu 20 Minuten, werden die Straßenbahnen der Linie an ihren jeweiligen Standorten angehalten. Ist aufgrund des Ausmaßes des Schadens eine längere Störung absehbar, werden Busse für einen Schienenersatzverkehr bestellt. Es kann trotz schneller Reaktion 15-20 Minuten dauern, bis die Busse an die Standorte für den Schienenersatzverkehr herangeführt werden. Verkehrsmeister vor Ort informieren über die genaue Streckenführung. Können Busse nicht von nahegelegenen Standorten zur Verfügung gestellt werden, kann es trotz schneller Einleitung von Maßnahmen vorkommen, dass bis zur Einrichtung des Schienenersatzverkehrs 30-40 Minuten vergehen.
Im U-Bahnbetrieb ist der Zeitbedarf für die Störungserkennung und die Einleitung von Maßnahmen vergleichbar.

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