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FAQ

fahrCard

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Was ist eine fahrCard?

Die fahrCard ist ein elektronischer Fahrausweis in Form einer Chipkarte. Sie ersetzt den bisherigen Abonnement-Wertabschnitt Ihrer VBB-Umweltkarte. Auf dem Chip der BVG-fahrCard wird der für das Abonnement gewählte Tarifbereich Berlin AB, BC oder ABC elektronisch gespeichert.

Welche Verkehrsunternehmen in Berlin-Brandenburg geben die fahrCard aus?

Folgende Verkehrsunternehmen geben die fahrCard für Abonnementkunden aus:

  • Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
  • S-Bahn Berlin GmbH (S-Bahn)
  • Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH (ViP)
  • Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH (OVG)
  • Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH (HVG)
  • Stadtverkehrsgesellschaft mbH Frankfurt/Oder (SVF) und
  • Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel GmbH (VBBr)

    Die weiteren Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg werden die fahrCard gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt ausgeben. Die Einführung der fahrCard für Abonnenten wird durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie in Brandenburg durch das Land Brandenburg gefördert.
Welche Chipkarten werden verwendet?

Es werden Chipkarten mit einem kontaktlosen Near Field Communication (NFC)-Chip genutzt. Das bedeutet, dass die Chipkarten nur über eine sehr kurze Distanz ausgelesen werden können.

Welche Tarifprodukte gibt es künftig bei der BVG als fahrCard? mgestellt?

Die BVG gibt die fahrCard zunächst für Abonnenten der VBB-Umweltkarte Berlin AB, BC und ABC aus.
Andere Tarifprodukte werden durch die BVG gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt auf der fahrCard ausgegeben.

Wie und wann bekomme ich meine fahrCard?

Die BVG wird ihre Abonnenten rechtzeitig anschreiben. Mit der Ausgabe der Chipkarten wurde im letzten Quartal 2012 begonnen. Ab diesem Zeitpunkt erhält jeder Abonnent der VBB-Umweltkarte Berlin AB, BC oder ABC bei der Verlängerung des Abo-Vertrages bzw. beim Beginn des neuen Abo-Jahres anstelle der Wertabschnitte die fahrCard mit Hinweisen zur Nutzung.

Was ändert sich für mich als Kunden?

Ihr Vertrag bleibt weiter bestehen. Sie erhalten ein neues Nutzermedium: anstelle des Wertabschnitts aus Papier nutzen Sie nun die fahrCard. Auf dieser ist Ihr Tarifprodukt, z.B. die VBB-Umweltkarte Berlin AB, gespeichert. Der Wechsel des Wertabschnitts zum Monatsanfang entfällt. Die fahrCard ist vier Jahre verwendbar. Vor Ablauf der maximalen Nutzungsdauer erhalten Sie als Abonnent rechtzeitig eine neue fahrCard zugesendet. Die Art des Fahrscheins und seine Gültigkeit sind nicht mehr auf einen Blick sichtbar. Die Daten auf der fahrCard können Sie in allen Kundenzentren und Verkaufsstellen der BVG selbst auslesen oder durch das Servicepersonal anzeigen lassen. Bei Verlust sind eine schnelle Sperrung und der Ersatz der fahrCard möglich. Die Karte wird nach der Verlustmeldung im System als ungültig markiert und ist damit für Dritte unbrauchbar. Beim Einstieg in den Bus erfolgt die Kontrolle über ein fest installiertes Lesegerät im Eingangsbereich. Der Einbau der Geräte in den Bussen erfolgt schrittweise. Ist im Bus kein Kontrollgerät vorhanden, zeigen Sie die fahrCard bitte dem Fahrpersonal. In der U- Bahn, S-Bahn, Regionalbahn und Straßenbahn sowie auf Fähren gibt es keine Lesegeräte. Bei einer Fahrausweiskontrolle wird das Kontrollpersonal Ihre fahrCard mit mobilen Kontrollgeräten prüfen.

Was mache ich, wenn ich den Tarifbereich wechseln möchte?

Sie können den Tarifbereich Ihrer VBB-Umweltkarte auf der fahrCard in jedem Kundenzentrum und in jeder Verkaufsstelle der BVG ändern lassen.

Wie nutze ich die fahrCard?

Die fahrCard ist, wie alle Fahrausweise, bei der Nutzung von Bussen und Bahnen sowie Fähren mitzuführen. Auf Verlangen des Kontrollpersonals ist sie vorzuweisen, ebenso wie heute der Fahrausweis aus Papier. Das Kontrollpersonal prüft die Karte mit einem mobilen Kontrollgerät mit Lesefunktion. Im Eingangsbereich von Bussen der BVG werden nach und nach spezielle Kartenlesegeräte angebracht. Ist der Bus mit einem Kartenlesegerät ausgestattet, ist die fahrCard lediglich kurz an das Lesefeld heranzuführen. Ein optisches Signal zeigt die Gültigkeit Ihrer fahrCard an: grüne LED-Leuchte = gültig / rote LED-Leuchte = ungültig. Ist im Bus kein Kontrollgerät im Eingangsbereich installiert, zeigen Sie die fahrCard bitte dem Fahrpersonal. Beim Verlassen des Fahrzeugs ist keine Abmeldung am Lesegerät erforderlich.

Ich möchte anstelle der fahrCard einen herkömmlichen Fahrausweis nutzen.

Die Festlegung, für welche Kundengruppen, Tarifprodukte und Tarifgebiete Chipkarten oder herkömmlichen Fahrausweise ausgegeben werden, erfolgt verbundweit nach einheitlichen Kriterien. Es wird nach und nach einheitlich auf die Chipkarte umgestellt. Das jeweilig umgestellte Tarifprodukt ist dann nicht mehr als herkömmlicher Fahrausweis auf Papier erhältlich.

Wie verhalte ich mich bei Kontrollen? Wie wird kontrolliert?

In Bussen findet die Kontrolle beim Vordereinstieg statt. Die Chipkarte wird dafür im Abstand von maximal 5 cm für circa eine Sekunde an das fest installierte Lesegerät gehalten. Die dafür vorgesehene Fläche ist durch ein blaues Symbol gekennzeichnet. Ein optisches Signal zeigt an, ob eine gültige Fahrtberechtigung vorliegt: grüne LED-Leuchte = gültig / rote LED-Leuchte = ungültig. In Bahnen (U-, S- und Straßenbahn, Regionalbahn) und auf Fähren sowie bei einigen Bussen im Stadtlinienverkehr, z.B. in Frankfurt/Oder, ändert sich für den Fahrgast nichts. Die Fahrausweiskontrolle erfolgt, wie bisher auch, über das eingesetzte Kontrollpersonal, das mit mobilen Handkontrollgeräten ausgestattet ist.

Was muss ich tun, wenn die Karte bei der Einstiegskontrolle im Bus oder bei Fahrausweiskontrollen nicht funktioniert (technischer Defekt)?

Funktioniert Ihre fahrCard bei einer Prüfung durch das Kontrollpersonal der BVG mit mobilen Kartenlesegeräten nicht, liegt möglicherweise ein technischer Defekt der Chipkarte vor.

In diesen Fällen wird Ihre fahrCard durch das Kontrollpersonal eingezogen und zur Prüfung an den BVG-Abo-Service gesendet. Für die Weiterfahrt benötigen Sie einen Fahrschein.

Sofern ein technischer Defekt Ihrer Chipkarte vorliegt, erhalten Sie für den Zeitraum der Prüfung eine Erstattung in Höhe des anteiligen Preises des von Ihnen genutzten Tarifproduktes bzw. in Höhe der zusätzlich erworbenen Fahrscheine.

Die Ausstellung der neuen Karte erfolgt in diesem Fall selbstverständlich kostenfrei.

Sollte Ihre fahrCard an Lesegeräten in Bussen nicht erkannt werden (es erscheint kein optisches Signal), wird der Busfahrer Sie bitten, sich an ein Kundenzentrum der BVG zu wenden. Dort wird die fahrCard geprüft und Sie erhalten gegebenenfalls eine neue Karte.

Der Kontrollvorgang und die Verfahrensweise bei einer nicht lesbaren fahrCard ist verbundweit einheitlich geregelt.

Was geschieht bei Verlust/Diebstahl der fahrCard?

Lassen Sie die Karte sofort durch die BVG sperren. Das können Sie telefonisch über das Call-Center (Telefonnummer 19449) oder persönlich in einem BVG-Kundenzentrum oder einer BVG-Verkaufsstelle tun. Gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 10 EUR erhalten Sie eine neue Chipkarte. Bei einem zweiten Ersatz innerhalb von 24 Monaten ab Ausstellung der ersten Ersatzkarte werden 20 EUR berechnet.

Ist die fahrCard überall im VBB nutzbar?

Derzeit wird die fahrCard für die VBB-Umweltkarten mit den Tarifbereichen Berlin AB, BC und ABC ausgegeben. Erst nach der vollständigen technischen Ausstattung aller Verkehrsunternehmen wird die Karte mit weiteren Tarifprodukten im gesamten Verbundgebiet Berlin-Brandenburg nutzbar sein.

Was muss ich tun, wenn ich in ein Gebiet fahre, für das mein Tarifprodukt auf der fahrCard keine Gültigkeit hat? Muss ich einen zusätzlichen Papierfahrschein kaufen?

Ja. Es gelten die gleichen Regeln wie bisher bei Papierfahrausweisen: Durch den Austausch ändert sich nichts. Im ersten Schritt werden nicht alle Tarifprodukte umgestellt, z.B. wird ein Fahrausweis Berlin ABC + 1 Landkreis vorerst weiter als Wertabschnitt auf Papier ausgegeben. Wenn Sie einen Anschlussfahrschein benötigen (z.B., wenn Sie eine VBB-Umweltkarte Berlin AB abonniert haben und ins Umland fahren möchten), können Sie diesen wie bisher als Papierfahrschein zusätzlich erwerben.

Gibt es gesundheitliche Probleme beim Einsatz von Chipkarten?

Nein, uns sind keine gesundheitlichen Bedenken bekannt. Die verwendete Funktechnik kann nur im Nahbereich Karten lesen und die Karte selbst verfügt über keinen Sender. Das Verfahren wird z. B. in Nordrhein-Westfalen seit Jahren angewandt, auch dort sind keine Probleme bekannt.

Wie erfahre ich, was auf dem Chip gespeichert ist?

Sie können die Daten an speziellen Kundenterminals in allen BVG-Kundenzentren und BVG-Verkaufsstellen auslesen. Das Auslesen der fahrCard ist auch in den Kundenzentren der anderen teilnehmenden Verkehrsunternehmen möglich.

Welchen Vorteil bieten kontaktlose Chipkarten für die Kunden?

Mit der Einführung sind diverse Vorteile für den Kunden verbunden. So entfällt der monatliche Wechsel des Wertabschnittes.

Zudem kann die Karte bei Verlust sofort gesperrt und im System als ungültig markiert werden. Der Kunde erhält eine neue Karte, vergleichbar mit dem Verfahren bei Banken- oder Kreditkarten.

Das hat für den Kunden den Vorteil, dass er - im Gegensatz zur heutigen Verfahrensweise - rechtsverbindlichen Anspruch auf Ersatz erhält.

Eine Chipkarte nutzt sich zudem nicht so schnell ab wie ein Papierfahrausweis. Unleserliche Aufdrucke, z. B. durch ein versehentliches Mitwaschen eines Wertabschnittes, gehören der Vergangenheit an.

Der überdurchschnittlich hohe Sicherheitsstandard beugt Betrug und Fälschungen in hohem Maße vor.

Wird der Fahrausweis durch den Einsatz der fahrCard teurer?

Nein. Durch die Einführung der fahrCard entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Der Preis Ihres Abonnements ändert sich selbstverständlich nicht.

Warum ist auf der fahrCard, die von der BVG ausgegeben wird, ein Barcode aufgedruckt?

In dem Barcode wird ausschließlich die auf der fahrCard aufgedruckte Chipkartennummer gespeichert. Der Barcode dient der schnellen und sicheren Erfassung der Nummer im System, falls die Chipkarte wegen eines Defekts nicht elektronisch auslesbar ist sowie für eine optimierte Kartenverwaltung bei Logistikprozessen.

Wie sicher ist das System?

Die Karten und das System verfügen über eine Verschlüsselung mit höchster Sicherheit basierend auf einem in Deutschland zwischen den Verkehrsunternehmen und Verbünden gemeinsam abgestimmtem Standard. Dieser Standard ist höher als z. B. bei EC/ Maestro-Karten der Banken.

Wie werden datenschutzrechtliche Forderungen eingehalten?

Alle Systeme und Verträge unterliegen den Regelungen des Datenschutzes der Länder, des Bundes und der Europäischen Union und sind mit dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg abgestimmt.

Welche persönlichen Daten werden erfasst?

Auf dem Chip der fahrCard werden das von Ihnen gewählte Tarifprodukt und Ihre Chipkartennummer gespeichert.

Können Fahrtenprofile erstellt werden?

Nein. Es ist weder technisch noch organisatorisch möglich, Bewegungsprofile auf der Karte oder im System zu speichern. Die strengen Vorgaben des Datenschutzes werden strikt eingehalten. Kontrolldaten einerseits und personenbezogene Daten andererseits werden voneinander getrennt, eine Zusammenführung ist nicht möglich.

Was geschieht mit gespeicherten persönlichen Daten bei der Kontrolle?

Beim Kontrollvorgang werden keinerlei persönliche Daten erfasst. Es wird nur gespeichert, dass die Karte kontrolliert wurde. Dabei wird nur die anonyme Chipkartennummer erfasst. Eine Speicherung von persönlichen Daten findet nicht statt.

Können Dritte beim Auslesen der Daten auf dem Chip (z.B. im Verlustfall) Zugriff auf persönliche und/oder Kontodaten erlangen?

Die Daten auf dem Chip sind nur für das Kontrollpersonal sowie Mitarbeiter im Vertrieb der Verkehrsunternehmen mit speziellen Lesegeräten lesbar. Ein Zugang durch Dritte zu weiterführenden persönlichen Daten und zu Kontodaten ist auch beim Auslesen der Daten auf dem Chip nicht möglich, da diese nicht auf der Karte hinterlegt sind.

Kann ich der Erhebung von persönlichen Daten widersprechen?

Für den Erhalt eines Abonnements ist - wie heute auch - die Erhebung bestimmter persönlicher Daten notwendig. Dazu gehört neben der Adresse und dem Namen auch die Bankverbindung des Kunden.

Werden zukünftig alle Nutzer des ÖPNV in Brandenburg und Berlin elektronische Fahrausweise erhalten?

In den nächsten Jahren ist die Umstellung für alle Abonnenten im VBB vorgesehen. Die Umstellung weiterer Tarifprodukte wird angestrebt. Ein Datum dafür kann aber noch nicht genannt werden.

Wird es neben der fahrCard auch andere elektronische Fahrscheine geben, z. B. ein Handyticket?

Es befindet sich ein Pilotprojekt der Deutschen Bahn AG unter dem Namen "Touch&Travel" in der Umsetzung, an dem sich auch die BVG, die S-Bahn Berlin GmbH und die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH beteiligen. Dieses System ist zurzeit nur für Einzeltickets und Tageskarten konzipiert. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.BVG.de/Handyticket.

Kann die fahrCard auch für andere Zwecke eingesetzt werden?

Die fahrCard wurde hauptsächlich für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln konzipiert. Darüber hinaus können Sie mit der fahrCard Zusatzanwendungen nutzen. Derzeit ist das Fahrradverleihsystem "Call a Bike" integriert. Aktivieren Sie dafür Ihre fahrCard als Kundenkarte für "Call a Bike". Informationen zur Registrierung finden Sie im Flyer "Call a Bike – Das Stadtrad für Berlin!", der in allen BVG-Kundenzentren und BVG-Verkaufsstellen erhältlich ist, sowie unter www.callabike.de/berlin.
Haben Sie als Nutzer der fahrCard kein Interesse an der Zusatzanwendung, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Im Ausgabezustand ist keine Zusatzanwendung frei geschaltet.

Wo erhalte ich weitere Informationen zur fahrCard?

BVG-Kundenzentren mit Abo-Service:

BVG-Zentrale
Holzmarktstr. 15, 10179 Berlin
S+U Jannowitzbrücke (S5, S7, S75, U8, mit kurzem Fußweg)
Mo-Mi 9:30-17:00 Uhr
Do 9:30-17:45 Uhr
Fr 9:30-14:00 Uhr

Marzahn, Busbahnhof,
S Marzahn (S7, Straßenbahn M6, 16, Bus 154, 191, 192,195, 291)
Mo-Fr 6:30-20:30 Uhr
Sa+So 11:00-18:30

U Alexanderplatz (U2, U5, U8)
Mo-Fr 6:30-21:30 Uhr
Sa+So 11:00-18:30 Uhr

U Rathaus Spandau (U7)
Mo-Fr 6:30-20:30 Uhr
Sa+So 11:00-18:30 Uhr

U Turmstraße (U9)
Mo-Fr 6:30-20:30 Uhr
Sa+So 11:00-18:30 Uhr

U Zoo (U2, U9)
Mo-Fr 6:30-21:30 Uhr
Sa+So 11:00-18:30 Uhr

BVG-Verkaufsstellen:
Flughafen Tegel (TXL, X9, 109, 128)
Mo-So 7:00-22:00 Uhr

U Hermannplatz (U7, U8)
Mo-Fr 6:30-20:30 Uhr
Sa+So 11:00-18:30 Uhr

U Leopoldplatz (U6, U9)
Mo-Fr 6:30-20:30 Uhr
Sa+So 11:00-18:30 Uhr

U Rathaus Steglitz (U9)
Mo-Fr 6:30-21:30 Uhr
Sa+So 11:00-18:30 Uhr

U Wittenbergplatz (U1, U2, U3)
Mo-Fr 6:30-21:30 Uhr
Sa+So 11:00-18:30 Uhr


Telefonische Auskunft erhalten Sie über das Call-Center der BVG unter der Nummer 19449.

Informationen zu weiteren e-Ticket Projekten in Deutschland finden Sie im Internet unter dem Link www.eticket-deutschland.de.

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