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Einkauf

Nach den Bestimmungen des Vergaberechts, welches die BVG als Öffentlicher Auftraggeber anzuwenden hat, erfolgt in der Regel die Vergabe von Aufträgen in öffentlichen Wettbewerben.

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Die hier befindlichen Geschäftsbedingungen gelten für den elektronischen Geschäftsverkehr bei der BVG.


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