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Impressum



Einkauf und Materialwirtschaft

1. Einkauf von Leistungen
Nach den Bestimmungen des Vergaberechts, welches die BVG als Öffentlicher Auftraggeber anzuwenden hat, erfolgt in der Regel die Vergabe von Aufträgen in öffentlichen Wettbewerben.
Veröffentlichungen von Ausschreibungen und öffentlichen Teilnahmewettbewerben über Lieferungen und Leistungen sowie Bauleistungen erfolgen in den nachstehenden Veröffentlichungsmedien:


Amtsblatt für Berlin

Kulturbuch-Verlag GmbH
Postfach 470449
12313 Berlin

  • Amtsblatt für Berlin

Ausschreibungsblatt des Landes Brandenburg

eComPlus GmbH
Calauer Straße 70
03048 Cottbus

  • Ausschreibungsblatt des Landes Brandenburg

Deutsches Ausschreibungsblatt

Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH
Postfach 200180
40099 Düsseldorf

  • Bundesausschreibungsblatt

Supplement zum Amtsblatt der EU

Kommission der Europäischen Gemeinschaft
Amt für amtliche Veröffentlichungen
der Europäischen Gemeinschaft
2, rue Mercier
L-2985 Luxemburg

  • Supplement zum Amtsblatt der EU

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Einkauf der BVG
Öffentliche Auftraggeber sind gehalten, beim Vertragsabschluss nach einheitlichen Richtlinien zu verfahren, damit eine Gleichbehandlung gleichgelagerter Fälle gewährleistet ist und Willkür bei der Vertragsgestaltung vermieden wird. Folglich gibt es eine Reihe von vorformulierten standardisierten Vertragsbedingungen, die fallbezogen in die Verträge aufgenommen werden und die regelmäßig bereits Bestandteil der Angebotsunterlagen sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Auftragnehmern werden grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Einkauf der BVG gliedern sich wie folgt:
I. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B):
VOL (Verdingungsordnung für Leistungen - ohne Bauleistungen - Teil B -)

"Zusätzliche Vertragsbedingungen der BVG für die Ausführung von Leistungen" zur VOL/B
II. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B):
VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B -)

"Zusätzliche Vertragsbedingungen der BVG für die Ausführung von Bauleistungen" zur VOB/B


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