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Mitnahmemöglichkeiten & Beförderungsbedingungen
Mitnahme von Fahrrädern
Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigen Sie einen Fahrschein
des Fahrradtarifs.
Fahrräder können in S- und U-Bahnen, im Bahn-Regionalverkehr sowie
in Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden,
sofern es der Platz erlaubt (gegebenenfalls entscheidet darüber das
Personal).
In den Nächten ohne U-Bahn-Nachtverkehr, also in den Nächten von
Sonntag/Montag bis Donnerstag/Freitag kann in den Omnibuslinien N1
bis N9 ein Fahrrad mitgenommen werden, sofern hierfür ausreichend
Platz vorhanden ist. Ausnahme: die Nächte vor Feiertagen.
Wenn wenig Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrer und
Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme des Rades besteht
nicht. Bitte stellen Sie Ihr Rad stets in den besonders
gekennzeichneten Bereichen ab, das erleichtert Ihnen die
Mitnahme.
Mitnahme von Hunden
Nutzer von Einzelfahrscheinen und Kurzstrecken-Fahrscheinen
benötigen für jeden mitgenommenen Hund einen Fahrschein zum
Ermäßigungstarif. Kleine Hunde, die in einer Tasche oder Ähnliches
transportiert werden, können kostenfrei mitgenommen werden.
Sie können einen großen Hund unentgeltlich mitnehmen, wenn Sie eine
gültige Tageskarte, Kleingruppenkarte, Gruppentageskarte für
Schüler oder eine Zeitkarte besitzen.
Diese Regelung gilt auch für Inhaber von Schwerbehindertenausweisen
mit Beiblatt und gültiger Wertmarke. Blindenführhunde, die einen
Blinden begleiten, werden generell unentgeltlich befördert.
Wenn Sie mehrere Hunde mitnehmen, dann lösen Sie bitte für jeden
(weiteren) Hund ein Fahrausweis des Ermäßigungstarifes.
Beförderung von schwerbehinderten Menschen
Fahrgäste, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit
Beiblatt und gültiger Wertmarke sind, können alle Verkehrsmittel im
Tarifgebiet des VBB im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
(Sozialgesetzbuch IX § 145 Abs. 1) unentgeltlich nutzen.
Begleiter von schwerbehinderten Menschen werden generell
unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung der ständigen
Begleitung aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht. Anstelle
einer Begleitperson kann in diesem Fall auch ein Hund unentgeltlich
mitgenommen werden.
Zur unentgeltlichen Nutzung von DB-Zügen ist das
"Streckenverzeichnis" der DB nur von Bedeutung, wenn darin Strecken
aufgeführt werden, die ganz oder teilweise außerhalb des
VBB-Tarifgebietes liegen. Die Regelung gilt für schwerbehinderte
Fahrgäste generell und unabhängig vom Wohnsitz.
Unentgeltliche Mitnahme
Fahrgäste, die im Besitz gültiger Fahrausweise sind, können Kinder
bis zum sechsten Lebensjahr (bei Fähren bis zu 3 Kinder), Gepäck
und einen Kinderwagen unentgeltlich mitnehmen.
Beförderungsbedingungen
Die Beförderungsbedingungen sind im Teil A des gültigen VBB-Tarifs
festgehalten.
