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Tickets & Tarife



Einzelfahrschein Fahrrad

Fahrradmitnahme in Fahrzeugen der BVG: U-Bahn

Der Fahrschein für die einmalige Mitnahme ihres Fahrrads.

Einzelfahrscheine Fahrrad berechtigen zur Mitnahme des Fahrrads für eine Fahrt mit beliebigem Umsteigen in Richtung auf das Fahrtziel auf dem reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg. Sie gelten maximal 2 Stunden.

Fahrräder können in S- und U-Bahnen, im Bahn-Regionalverkehr sowie in Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt (gegebenenfalls entscheidet darüber das Personal).

Wenn das Fahrtziel außerhalb des Teilbereichs C der Tarifbereiche Berlin liegt, benötigen Sie einen Einzelfahrschein Fahrrad für das VBB-Gesamtnetz.


Bitte beachten Sie:

Innerhalb der Gültigkeit des Einzelfahrscheines von zwei Stunden dürfen Sie umsteigen oder Ihre Fahrt unterbrechen, so oft Sie wollen. Rück- und Rundfahrten sind hierbei aber nicht gestattet. Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Ausgangspunkt auf derselben Strecke wie bei der Hinfahrt. Rundfahrten sind Fahrten, die auf einem anderen Weg als bei der Hinfahrt

  • zum Ausgangspunkt
  • zu einem diesem nahe liegenden Punkt
  • zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können

führen.

Entwertungsbedürftige Einzelfahrscheine sind sofort bei Fahrtantritt zu entwerten. Nach Fahrtantritt sind diese Fahrscheine nicht mehr übertragbar.

Tarifinformationen


Fahrausweis Geltungsbereich Preis in €
Einzelfahrschein Fahrrad Berlin AB 1,60
Einzelfahrschein Fahrrad Berlin BC 1,90
Einzelfahrschein Fahrrad Berlin ABC 2,20
Einzelfahrschein Fahrrad VBB-Gesamtnetz 3,10

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