Fahrschein für Kurzstrecken
Auch auf kurzen Wegen bringen wir Sie sicher und schnell ans Ziel.
Wie lang ist eine Kurzstrecke?
Der Kurzstreckentarif gilt für eine einfache Fahrt von
- bis zu drei Stationen mit U-Bahn und / oder S-Bahn, wobei das Umsteigen innerhalb des U-Bahn-Netzes und innerhalb des S-Bahn-Netzes sowie zwischen U- und S-Bahn-Netz erlaubt ist,
oder
- bis zu sechs Haltestellen mit Bus oder Straßenbahn, wobei ein Umsteigen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Bei ExpressBus-Linien zählen auch die ohne Halt durchfahrenen Haltestellen mit.
Der Kurzstreckentarif gilt unabhängig von der Haltestellenzahl auch auf den Fähren der BVG, einzige Ausnahme ist hier die F10 (Wannsee-Kladow).
Fahrtunterbrechungen und Rückfahrten sind bei Nutzung eines Kurzstreckenfahrscheins ausgeschlossen.
Wo gilt dieser Kurzstreckentarif?
- Für Fahrten innerhalb des Berliner Stadtgebietes (Berlin AB)
- Für Fahrten zwischen Berliner Stadtgebiet (Teilbereich B) und Umland (Teilbereich C)
- Für Fahrten im Umland (Teilbereich C) nur auf den Linien der S-Bahn.
Bei allen anderen Fahrten im Umland (Teilbereich C) gelten, soweit vorhanden, die Kurzstreckenregelungen und -tarife der dortigen Verkehrsunternehmen.
Der Kurzstreckenfahrschein gilt nicht im Eisenbahn-Regionalverkehr.
Bitte beachten Sie:
Entwertungsbedürftige Kurzstreckenfahrscheine sind bei Fahrtantritt zu entwerten. Nach Entwertung sind diese Fahrscheine nicht mehr übertragbar.
Ermäßigung:
Der Ermäßigungstarif gilt für Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
Mitnahmemöglichkeiten:
Kinder unter 6 Jahren (auf Fähren nicht mehr als 3 Kinder), Kinderwagen und Gepäck fahren unentgeltlich mit.
Für jeden mitgenommenen Hund ist ein Fahrschein des Ermäßigungstarifs erforderlich.
Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigen Sie einen Fahrschein des Fahrradtarifs.
Tarifinformationen
| Fahrausweis | Geltungsbereich | Preis in € |
|---|---|---|
| Kurzstrecke | Berlin | 1,40 |
| Ermäßigungstarif | Berlin | 1,10 |