Schülerticket & Geschwisterkarte
Der besondere Spartarif für Berliner Schüler und ihre
Geschwister.
Schülertickets sind persönliche, nicht übertragbare Zeitkarten. Sie
gelten nur im Tarifbereich Berlin AB in Verbindung mit einer
VBB-Kundenkarte. Zur Ausstellung der VBB-Kundenkarten in den
BVG-Verkaufsstellen benötigen die Schüler einen gültigen Berliner
Schülerausweis I und ein Lichtbild.
Die Nummer der VBB-Kundenkarte muss auf den monatlichen
Wertabschnitt übertragen werden.
Schülertickets werden in zwei Varianten
angeboten:
- als Monatskarten für einen Kalendermonat: Diese gelten vom
letzten Kalendertag des vorhergehenden Monats 0 Uhr bis zum ersten
Kalendertag des darauf folgenden Monats 24 Uhr.
- als Monatskarten mit Gültigkeit von jedem Tag an: Diese gelten vom aufgedruckten ersten Gültigkeitstag 0 Uhr bis zum aufgedruckten letzten Gültigkeitstag 24 Uhr.
Preisvorteil Geschwisterkarte:
Familien mit mehreren Schulkindern bekommen mit der
Geschwisterkarte einen weiteren Preisvorteil. Nutzt bereits ein
Kind das Schülerticket, dann können seine Geschwister die
günstigere Geschwisterkarte zu ansonsten gleichen Konditionen
beantragen.
Geschwisterkarten für Schüler erhalten:
- leibliche Geschwister, die in einem gemeinsamen Haushalt
leben
- leibliche Geschwister in getrennten Haushalten
- gemeinsam in einem privaten Haushalt lebende Kinder.
Zur Ausstellung der VBB-Kundenkarten in den BVG-Verkaufsstellen
benötigen die Geschwister neben ihrem eigenen Schülerausweis I ein
Lichtbild und das Schülerticket (VBB-Kundenkarte für Schüler mit
dazugehörigen Wertabschnitt) des Geschwisterkindes. Bei
unterschiedlichen Familiennamen ist zusätzlich ein geeigneter
Nachweis (Geburtsurkunde oder Meldebescheinigung) für das Vorliegen
der Voraussetzungen erforderlich.
Die Nummer der Geschwisterkarte wird vom Verkaufspersonal auf der
Rückseite der Schülerticket-Kundenkarte eingetragen.
Beim Kauf der Wertabschnitte für Geschwisterkarten muss immer das
Schülerticket des Geschwisterkindes vorgezeigt werden. Auf jeden
monatlichen Wertabschnitt ist die Nummer der Geschwisterkarte
einzutragen.
Bitte beachten Sie:
Die Befristung der Trägerkarte oder Kundenkarte wird für maximal 4
Jahre beziehungsweise bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres des
Schülers ausgestellt. Nach diesem Zeitraum wird die Befristung
entsprechend der Gültigkeit des Schülerausweises I
verlängert.
Schülertickets, die vor dem 01.08.2005 ohne Lichtbild und
gegebenenfalls bis zum 18. Lebensjahr befristet ausgegeben wurden,
sind nur in Verbindung mit dem mitgeführten Schülerausweis I
gültig. Bei Fahrausweiskontrollen muss sowohl das Schülerticket als
auch der Schülerausweis I vorgezeigt werden.
Noch günstiger im Abo:
Schülertickets & Geschwisterkarten gibt es auch ganz bequem im
Abo. Über das BVG-Abonnement können Sie sich unter der Rubrik "Das
BVG Abonnement" informieren.
Mitnahmemöglichkeiten:
Kinder unter 6 Jahren (auf Fähren maximal 3 Kinder), Kinderwagen
und Gepäck sowie ein Hund fahren unentgeltlich mit. Für jeden
weiteren Hund ist ein Fahrschein des Ermäßigungstarifs
erforderlich.
Außerdem kann ein Fahrrad kostenlos mitgenommen werden.
Tarifinformationen
| Fahrausweis | Geltungsbereich | Preis in € |
|---|---|---|
| Schülerticket | Berlin AB | 26,00 |
| Schülerticket im Abo (Abbuchung in 12 Monatsraten) | Berlin AB | 260,00 |
| Geschwisterkarte für Schüler | Berlin AB | 16,00 |
| Geschwisterkarte für Schüler im Abo (Abbuchung in 12 Monatsraten) | Berlin AB | 160,00 |
Fahrplanauskunft
Weitere Informationen
Hier bieten wir die Möglichkeit, dieses Zögern, diese Unschlüssigkeit ungeschehen zu machen. Das Gegenüber wieder zu sehen - eine zweite Chance.
