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Einzelfahrschein Fahrrad
Der Fahrschein für die einmalige Mitnahme ihres Fahrrads.
Einzelfahrscheine Fahrrad berechtigen zur Mitnahme des Fahrrads für
eine Fahrt mit beliebigem Umsteigen in Richtung auf das Fahrtziel
auf dem reiseüblichen oder durch die Fahrplanlage bedingten Weg.
Sie gelten maximal 2 Stunden.
Fahrräder können in S- und U-Bahnen, im Bahn-Regionalverkehr sowie
in Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden,
sofern es der Platz erlaubt (gegebenenfalls entscheidet darüber das
Personal).
Wenn das Fahrtziel außerhalb des Teilbereichs C der Tarifbereiche
Berlin liegt, benötigen Sie einen Einzelfahrschein Fahrrad für das
VBB-Gesamtnetz.
Bitte beachten Sie:
Innerhalb der Gültigkeit des Einzelfahrscheines von zwei Stunden
dürfen Sie umsteigen oder Ihre Fahrt unterbrechen, so oft Sie
wollen. Rück- und Rundfahrten sind hierbei aber nicht gestattet.
Rückfahrten sind Fahrten in Richtung auf den Ausgangspunkt auf
derselben Strecke wie bei der Hinfahrt. Rundfahrten sind Fahrten,
die auf einem anderen Weg als bei der Hinfahrt
- zum Ausgangspunkt
- zu einem diesem nahe liegenden Punkt
- zu einem Fahrtziel, das mit der Hinfahrt hätte erreicht werden können
führen.
Entwertungsbedürftige Einzelfahrscheine sind sofort bei
Fahrtantritt zu entwerten. Nach Fahrtantritt sind diese Fahrscheine
nicht mehr übertragbar.
Tarifinformationen
| Fahrausweis | Geltungsbereich | Preis in € |
|---|---|---|
| Einzelfahrschein Fahrrad | Berlin AB | 1,60 |
| Einzelfahrschein Fahrrad | Berlin BC | 1,90 |
| Einzelfahrschein Fahrrad | Berlin ABC | 2,20 |
| Einzelfahrschein Fahrrad | VBB-Gesamtnetz | 3,10 |
