Kurzstrecke Fahrrad
Der Fahrschein für die kurzen Wege mit dem Fahrrad im
öffentlichen Nahverkehr.
Wenn Sie Ihr Fahrrad in Berlin nicht mehr als drei S- oder
U-Bahnstationen bzw. nicht weiter als sechs Stationen der
Straßenbahn mitnehmen wollen, dann lohnt sich für Sie die
Kurzstrecke Fahrrad.
Fahrräder können in S- und U-Bahnen, im Bahn-Regionalverkehr sowie
in Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden,
sofern es der Platz erlaubt (gegebenenfalls entscheidet darüber das
Personal).
Wofür gilt die Kurzstrecke Fahrrad?
- Für Fahrten innerhalb des Berliner Stadtgebietes (Berlin
AB)
- Für Fahrten zwischen Berliner Stadtgebiet (Teilbereich B) und
Umland (Teilbereich C)
- Für Fahrten im Umland (Teilbereich C) nur auf den S-Bahn-Linien
Bei allen anderen Fahrten im Umland (Teilbereich C) gelten, soweit
vorhanden, die Kurzstreckenregelungen und -tarife der dortigen
Verkehrsunternehmen.
Mit dem Kurzstreckentarif können Sie auch die Fähren nutzen,
einzige Ausnahme ist hier die F10 (Wannsee-Kladow).
Der Kurzstreckenfahrschein gilt nicht im
Eisenbahn-Regionalverkehr.
Bitte beachten Sie:
Das Umsteigen ist nur zwischen U- und S-Bahn gestattet.
Fahrtunterbrechungen und Rückfahrten sind ausgeschlossen. Bei
ExpressBus-Linien zählen auch die ohne Halt durchfahrenen
Haltestellen mit.
Entwertungsbedürftige Kurzstreckenfahrscheine sind bei Fahrtantritt
zu entwerten. Nach Entwertung sind diese Fahscheine nicht mehr
übertragbar.
Tarifinformationen
| Fahrausweis | Geltungsbereich | Preis in € |
|---|---|---|
| Kurzstrecke Fahrrad | Berlin | 1,10 |
