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Beförderung von schwerbehinderten Menschen
Fahrgäste, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit
Beiblatt und gültiger Wertmarke sind, können alle Verkehrsmittel im
Tarifgebiet des VBB im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
(Sozialgesetzbuch IX § 145 Abs. 1) unentgeltlich nutzen.
Begleiter von schwerbehinderten Menschen werden generell
unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung der ständigen
Begleitung aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht. Zusätzlich
zu einer Begleitperson kann in diesem Fall auch ein Hund
unentgeltlich mitgenommen werden.
Zur unentgeltlichen Nutzung von DB-Zügen ist das
"Streckenverzeichnis" der DB nur von Bedeutung, wenn darin Strecken
aufgeführt werden, die ganz oder teilweise außerhalb des
VBB-Tarifgebietes liegen. Die Regelung gilt für schwerbehinderte
Fahrgäste generell und unabhängig vom Wohnsitz.
Unentgeltliche Mitnahme
Fahrgäste, die im Besitz gültiger Fahrausweise sind, können Kinder
bis zum sechsten Lebensjahr (bei Fähren bis zu 3 Kinder), Gepäck
und einen Kinderwagen unentgeltlich mitnehmen.
Beförderungsbedingungen
Die Beförderungsbedingungen sind im Teil A des gültigen VBB-Tarifs
festgehalten.
Fahrplanauskunft
Die BVG versteht sich als Mobilitätsdienstleister für alle Berlinerinnen und Berliner und die Gäste der Stadt. Davon ausgehend wird seit 1992 das barrierefreie öffentliche Verkehrsangebot kontinuierlich ausgebaut.
