Beförderung von schwerbehinderten Menschen
Fahrgäste, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Beiblatt und gültiger Wertmarke sind, können alle Verkehrsmittel im Tarifgebiet des VBB im Rahmen der gesetzlichen Regelungen (Sozialgesetzbuch IX § 145 Abs. 1) unentgeltlich nutzen.
Begleiter von schwerbehinderten Menschen werden generell unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung der ständigen Begleitung aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht. Zusätzlich zu einer Begleitperson kann in diesem Fall auch ein Hund unentgeltlich mitgenommen werden.
Zur unentgeltlichen Nutzung von DB-Zügen ist das "Streckenverzeichnis" der DB nur von Bedeutung, wenn darin Strecken aufgeführt werden, die ganz oder teilweise außerhalb des VBB-Tarifgebietes liegen. Die Regelung gilt für schwerbehinderte Fahrgäste generell und unabhängig vom Wohnsitz.
Unentgeltliche Mitnahme
Fahrgäste, die im Besitz gültiger Fahrausweise sind, können Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (bei Fähren bis zu 3 Kinder), Gepäck und einen Kinderwagen unentgeltlich mitnehmen.
Beförderungsbedingungen
Die Beförderungsbedingungen sind im Teil A des gültigen VBB-Tarifs festgehalten.