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Mitnahme von Fahrrädern
Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigen Sie einen Fahrschein
des Fahrradtarifs.
Inhaber von Schülertickets, Geschwisterkarten, Tickets für
Auszubildende/Schüler und Semestertickets für Berlin AB und Berlin
ABC können ihr Fahrrad unentgeltlich befördern.
Fahrräder können in S- und U-Bahnen, im Bahn-Regionalverkehr sowie
in Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden,
sofern es der Platz erlaubt (gegebenenfalls entscheidet darüber das
Personal).
In den Nächten ohne U-Bahn-Nachtverkehr, also in den Nächten von
Sonntag/Montag bis Donnerstag/Freitag kann in den Omnibuslinien N1
bis N9 ein Fahrrad mitgenommen werden, sofern hierfür ausreichend
Platz vorhanden ist. Ausnahme: die Nächte vor Feiertagen.
Wenn wenig Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrer und
Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme des Rades besteht
nicht. Bitte stellen Sie Ihr Rad stets in den besonders
gekennzeichneten Bereichen ab, das erleichtert Ihnen die
Mitnahme.
Hier erhalten Sie alle Informationen zur Nutzung der Kombination
Fahrrad und BVG im Überblick:
