- Startseite
- »
- Tickets & Tarife
- »
- Mitnahmemöglichkeiten und Beförderungsbedingungen
- »
- Haustiere mitnehmen
- »
- Mitnahme von Haustieren
Mitnahme von Haustieren
Grundsätzlich gilt, dass Haustiere nur mitgenommen werden
dürfen, wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht
gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt oder geschädigt
werden können und der Fahrgast die mitgeführten Haustiere
entsprechend unterbringt und beaufsichtigt. Im Einzelfall
entscheidet das Betriebspersonal darüber, ob Haustiere zur
Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie
unterzubringen sind.
Kleine Hunde (bis zur Größe einer Hauskatze/eines Hauskaters) oder
andere kleine Haustiere müssen in geeigneten Behältnissen (Käfigen,
Transportboxen, Reisetaschen o. Ä.) auf dem Schoß gehalten oder wie
Handgepäck untergebracht werden. Es gilt die Regelung zur
kostenlosen Mitnahme wie bei Handgepäck.
Kleine Hunde dürfen auch ohne geeignete Behältnisse mitgenommen
werden, wenn die Hunde angeleint sind. Darüber hinaus dürfen
größere Hunde angeleint mitgenommen werden, wenn genügend Platz
vorhanden ist. Alle diese Hunde müssen einen Maulkorb tragen und
für jeden dieser Hunde ist ein Fahrschein des Ermäßigungstarifs zu
kaufen. Diese Regelungen gelten nicht für Blindenführhunde, die
einen Blinden begleiten oder sich in der Ausbildung befinden.
Fahrgäste mit Tageskarten, Kleingruppenkarten, Gruppentageskarten
für Schüler, Zeitkarten sowie Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt
und gültiger Wertmarke können einen kleinen Hund ohne Behältnis
oder einen größeren Hund kostenlos mitnehmen. Für jeden weiteren
Hund ist ein Fahrschein erforderlich.
Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, sind stets zur
Beförderung zugelassen und werden generell unentgeltlich
befördert.
Durch Bekanntgabe im Fahrplan kann die Mitnahme von Hunden in
bestimmten Verkehrsmitteln ausgeschlossen werden.
Tiere dürfen, im Interesse aller Fahrgäste, nicht auf Sitzplätzen
untergebracht werden.
