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Mitnahme von Fahrrädern

Fahrradmitnahme in Fahrzeugen der BVG: U-Bahn

Für die Mitnahme eines Fahrrades benötigen Sie einen Fahrschein des Fahrradtarifs.

Inhaber von Schülertickets, Geschwisterkarten, Tickets für Auszubildende/Schüler und Semestertickets für Berlin AB und Berlin ABC können ihr Fahrrad unentgeltlich befördern.

Fahrräder können in S- und U-Bahnen, im Bahn-Regionalverkehr sowie in Straßenbahnen in den gekennzeichneten Wagen mitgenommen werden, sofern es der Platz erlaubt (gegebenenfalls entscheidet darüber das Personal).

In den Nächten ohne U-Bahn-Nachtverkehr, also in den Nächten von Sonntag/Montag bis Donnerstag/Freitag kann in den Omnibuslinien N1 bis N9 ein Fahrrad mitgenommen werden, sofern hierfür ausreichend Platz vorhanden ist. Ausnahme: die Nächte vor Feiertagen.

Wenn wenig Platz vorhanden ist, haben Rollstuhlfahrer und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme des Rades besteht nicht. Bitte stellen Sie Ihr Rad stets in den besonders gekennzeichneten Bereichen ab, das erleichtert Ihnen die Mitnahme.

Hier erhalten Sie alle Informationen zur Nutzung der Kombination Fahrrad und BVG im Überblick:

Fahrplanauskunft

Touristenflyer

BVG_Bus vor den Hochhäusern am Potsdamer Platz

Hier finden Sie den aktuellen Touristenflyer mit Stadtplan und Liniennetz in deutscher und englischer Sprache zum runterladen.

Touristenflyer deutsch/englisch mit Karte