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Filmen bei der BVG
Sie sind Filmproduzent oder Fotograf und benötigen eine echte Berliner Kulisse?
Wir bieten Ihnen 173 U-Bahnhöfe, ungewöhnliche
Tunnelanlagen, diverse U-Bahnfahrzeuge, Straßenbahnen und Omnibusse
und unser geschultes Personal.
Abläufe bei Drehgenehmigungen /
Filmaufnahmen
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bestehen aus den
Unternehmensbereichen U-Bahn, Straßenbahn und Omnibus. In den
Unternehmensbereichen stehen Ihnen Ansprechpartner für
Drehgenehmigungen zur Verfügung. Sie koordinieren die jeweiligen
Abläufe und helfen bei historischen Aufnahmen und technisch
schwierigen Dreharbeiten mit ihrer Fachberatung und vermitteln
Kontakte zu Vereinen, die sich mit der Geschichte des Berliner
Nahverkehrs beschäftigen.
Wir empfehlen Ihnen folgende Vorgehensweise
Einen Anruf bereits in der Projektphase kann erste Fragen klären
und das weitere Vorgehen beschleunigen. Zur eigentlichen
Drehgenehmigung benötigen wir einen schriftlichen Antrag mit
Rechnungsanschrift, Handlungsfaden, weitere Einzelheiten zur
Handlung sowie Zeitablauf und vorgesehene Foto- bzw.
Drehorte.
Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang im Normalfall eine
kostenlose Beratung. Des weiteren helfen und unterstützen wir den
koordinierten Ablauf am Drehort, die technische Umsetzung bei
komplizierteren Abläufen sowie bei der Auswahl von besonderen
Drehorten.
Verträge
Für Dreharbeiten wird eine Drehgenehmigung erteilt. Bei der U-Bahn
schließen Sie stets einen Vertrag ab. Bei Straßenbahn und Omnibus
geschieht das bei kostenaufwendigen Projekten. Auf jeden Fall muss
eine Schadensversicherung vorhanden sein. Ihren Antrag für eine
Drehgenehmigung finden Sie in der rechten Spalte.
Fristen
Die Genehmigungsfrist beträgt in der Regel sieben Tage. Für
aktuelle Themen und dokumentarische Werke im kleinen Team kann es
auch weniger sein. Bei historischen und sehr aufwendigen Aufnahmen,
bei denen ggf. eine fachliche Beratung der BVG benötigt wird, kann
sich die Frist auf zwei bis sechs Wochen verlängern.
Kosten für Drehgenehmigungen
Die Kosten sind im Einzelfall vom Projekt abhängig und werden nach
Aufwand kalkuliert, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr. Die
Kalkulation berücksichtigt Aufwendungen für die Nutzung von
BVG-Fahrzeugen und sonstigen Betriebseinrichtungen sowie den
Einsatz von Personalen usw. Den Kostenvoranschlag der BVG erhält
der Antragsteller vorab.
Die BVG berechnet Stornierungsgebühren, wenn ein Dreh von Seiten
der Produktion abgesagt wird. Bei sehr hohen Kosten ist eine
Vorauszahlung zu leisten.
Kontakt
Filmen und Fotografieren
Unternehmensbereich U-Bahn:
Thomas Puhahn
Tel: 030 - 256 27 823
Uwe Dobberwitsch
Tel: 030 – 256 27 834
Fax: 030 - 256 27 832
E-Mail: VBU-B22_Event@BVG.de
Unternehmensbereich Straßenbahn:
Lutz Großmann
Telefon: 030-25630341
Fax: 030-256 49 30341
E-Mail: Lutz.Grossmann@BVG.de
Unternehmensbereich Omnibus:
Thomas Schulz
Tel: 030-256 29746
Fax: 030-256 4929746
E-Mail: Thomas.Schulz2@bvg.de
