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Musizieren auf Bahnhöfen - Musikgenehmigung
Das Musizieren auf U-Bahnhöfen ist bei uns schon
Tradition. Es soll unseren Kunden in der heutigen hektischen Zeit
etwas Freude bringen.
Genehmigung
Jeweils mittwochs kann die Musikgenehmigung für die darauf folgende
Woche beantragt werden. Sie kostet 7 EUR pro Tag. Darin enthalten
ist die An- und Abfahrt zu dem U-Bahnhof, auf dem musiziert wird.
Die Fahrtberechtigung gilt nur für die U-Bahn. Eine Gruppe bis zu
drei Personen kann eine Musikgenehmigung erhalten, jedoch gilt
diese nur für den namentlich benannten Antragsteller als
Fahrtberechtigung.
Beantragung und Ausgabe der Musikgenehmigung erfolgen am Schalter
für Musikgenehmigungen im U-Bahnhof Rathaus Steglitz am Übergang
zur S-Bahn.
Öffnungszeiten
Mittwoch von 7 bis 11 Uhr.
Wo darf musiziert werden?
Generell darf in den Vorräumen der U-Bahn musiziert werden, in
U-Bahnzügen ist Musizieren nicht erlaubt. Auf einigen Bahnhöfen
wird der Standort vorgeschrieben. In der Nähe von geöffneten
Verkaufsstellen, Imbissbuden, Zeitungsläden o.ä. ist das Musizieren
nicht gestattet.
Erlaubte Musikinstrumente
Keyboard, Gitarre, Mundharmonika, Akkordeon, Geige, Balalaika,
Tamborin, Violine, Xylophon, Harfe, Querflöte, Bratsche, Flöte,
Klarinette, Panflöte, Melodika, Cello, Kontrabass, Didgeridoo und
Gesang sind erlaubt. Auch die Nutzung von Tonwiedergabegeräten ist
möglich. Die Musik darf "in normaler Lautstärke" gespielt werden.
Es darf kein Verstärker benutzt werden.
Genehmigungen für Blechblasinstrumente werden - wegen der
Lautstärke - nicht erteilt.
Fahrplanauskunft
Der Straßenbahn wird oft die geringste Aufmerksamkeit geschenkt, dabei ist sie doch mit anderen Fahrzeugen gleichgestellt und besitzt sogar einige Sonderrechte.
Hier kommen Sie auf die Seiten unseres Clubs und erfahren alles über seine Vorteile, Rabatte und vieles mehr.
