Musizieren auf Bahnhöfen - Musikgenehmigung
Das Musizieren auf U-Bahnhöfen ist bei uns schon Tradition. Es soll unseren Kunden in der heutigen hektischen Zeit etwas Freude bringen.
Genehmigung
Jeweils mittwochs kann die Musikgenehmigung für die darauf folgende Woche beantragt werden. Sie kostet 7 EUR pro Tag. Darin enthalten ist die An- und Abfahrt zu dem U-Bahnhof, auf dem musiziert wird. Die Fahrtberechtigung gilt nur für die U-Bahn. Eine Gruppe bis zu drei Personen kann eine Musikgenehmigung erhalten, jedoch gilt diese nur für den namentlich benannten Antragsteller als Fahrtberechtigung.
Beantragung und Ausgabe der Musikgenehmigung erfolgen am Schalter für Musikgenehmigungen im U-Bahnhof Rathaus Steglitz am Übergang zur S-Bahn.
Öffnungszeiten
Mittwoch von 7 bis 11 Uhr.
Wo darf musiziert werden?
Generell darf in den Vorräumen der U-Bahn musiziert werden, in U-Bahnzügen ist Musizieren nicht erlaubt. Auf einigen Bahnhöfen wird der Standort vorgeschrieben. In der Nähe von geöffneten Verkaufsstellen, Imbissbuden, Zeitungsläden o.ä. ist das Musizieren nicht gestattet.
Erlaubte Musikinstrumente
Keyboard, Gitarre, Mundharmonika, Akkordeon, Geige, Balalaika, Tamborin, Violine, Xylophon, Harfe, Querflöte, Bratsche, Flöte, Klarinette, Panflöte, Melodika, Cello, Kontrabass, Didgeridoo und Gesang sind erlaubt. Auch die Nutzung von Tonwiedergabegeräten ist möglich. Die Musik darf "in normaler Lautstärke" gespielt werden. Es darf kein Verstärker benutzt werden.
Genehmigungen für Blechblasinstrumente werden - wegen der Lautstärke - nicht erteilt.