Verhalten auf U-Bahnhöfen
Trotz aller Vorsorgemaßnahmen kann es hin und wieder zu Störungen kommen. Wir geben Ihnen Tipps wie Sie sich in solchen Situationen auf dem U-Bahnhof verhalten können.
Rauchverbot
Wir bitten Sie, das Rauchverbot auf unseren Bahnhöfen und in unseren Fahrzeugen zu beachten und einzuhalten.
Allgemeine Hinweise
Beachten Sie bitte die Lautsprecherdurchsagen auf den U-Bahnhöfen und in den Zügen, sowie die Laufzeilen der Daisy- Anzeiger (dynamischen Fahrzielanzeiger) auf den Bahnsteigen. Im Bedarfsfall können Sie Zusatzinformationen über die Notruf- und Informationssäule anfordern oder Personal vor Ort ansprechen.
Vorfälle auf dem Bahnsteig
Wenn sich beispielsweise ein Hindernis oder ein Fahrgast im Gleis befinden, ist der Notsignalschalter auf dem Bahnsteig zu betätigen, so dass der Zug gestoppt wird. Über die Notruf- und Informationssäule kann man Hilfe anfordern. Im Notfall bitten wir Sie Erste Hilfe zu leisten.
Rauchentwicklung auf dem Bahnsteig
Sollte sich auf dem Bahnsteig Rauch entwickeln ist die Feuerwehr über die Notruf- und Informationssäule zu rufen.
Die Notsignalschalter auf dem Bahnsteig dürfen bei Brand betätigt werden. Nachdem Sie einen Notruf abgesetzt haben, bitten wir Sie sich vom Gefahrenbereich zu entfernen und auf das Eintreffen des Rettungspersonals zu warten. Warnen Sie bitte außerdem die anderen Fahrgäste und leisten Sie im Bedarfsfall Erste Hilfe.