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Vergebene Aufträge im Rahmen des Konjunkturprogramms II
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind als
Auftraggeber/Vergabestelle seitens des Senats im Rahmen des
Konjunkturprogramms II ermächtigt, die Auftragsvergaben im Sinne
des Programms durchzuführen.
Gemäß obigen Rundschreiben ist die BVG verpflichtet, Vergaben im
Rahmen des Konjunkturprogramms in geeigneter Weise zu
veröffentlichen. Dazu nutzt die BVG Ihre Internetseite unter
www.BVG.de/Vergebene Ausschreibungen
Grundsätzliche Informationen zum Konjunkturprogramm
entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben:
Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000,-
EUR ohne Umsatzsteuer
Diese Informationen enthalten folgende Angaben:
- 1. Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des
Auftraggebers,
- 2. gewähltes Vergabeverfahren,
- 3. Auftragsgegenstand,
- 4. Ort der Ausführung,
- 5. Name und Sitz des beauftragten Unternehmens
Beschränkter Ausschreibung ab einem Auftragswert von
150.000,- EUR ohne Umsatzsteuer
Diese Information enthalten folgende Angaben:
- 1. Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des
Auftraggebers,
- 2. gewähltes Vergabeverfahren,
- 3. Auftragsgegenstand,
- 4. Ort der Ausführung,
- 5. Name und Sitz des beauftragten Unternehmens
