Vergebene Aufträge im Rahmen des Konjunkturprogramms II
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind als Auftraggeber/Vergabestelle seitens des Senats im Rahmen des Konjunkturprogramms II ermächtigt, die Auftragsvergaben im Sinne des Programms durchzuführen.
Gemäß obigen Rundschreiben ist die BVG verpflichtet, Vergaben im Rahmen des Konjunkturprogramms in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Dazu nutzt die BVG Ihre Internetseite unter www.BVG.de/Vergebene Ausschreibungen
Grundsätzliche Informationen zum Konjunkturprogramm entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben:
Freihändige Vergaben ab einem Auftragswert von 50.000,- EUR ohne Umsatzsteuer
Diese Informationen enthalten folgende Angaben:
- 1. Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers,
- 2. gewähltes Vergabeverfahren,
- 3. Auftragsgegenstand,
- 4. Ort der Ausführung,
- 5. Name und Sitz des beauftragten Unternehmens
Beschränkter Ausschreibung ab einem Auftragswert von 150.000,- EUR ohne Umsatzsteuer
Diese Information enthalten folgende Angaben:
- 1. Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des Auftraggebers,
- 2. gewähltes Vergabeverfahren,
- 3. Auftragsgegenstand,
- 4. Ort der Ausführung,
- 5. Name und Sitz des beauftragten Unternehmens