Hausordnung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Wir möchten, dass sich alle unsere Fahrgäste bei uns sicher und
wohl fühlen. Um allen unseren Fahrgästen die Benutzung unserer
Bahnhöfe und Verkehrsmittel so angenehm wie möglich zu gestalten,
haben wir diese Hausordnung erlassen, die zusätzlich zu den jeweils
gültigen Beförderungsbedingungen gilt.
§ 1
Hausrecht
Das Hausrecht obliegt der BVG, vertreten durch den Vorstand und den
von diesem mit der Ausübung des Hausrechts Beauftragten,
insbesondere dem Betriebs- und Sicherheitspersonal und dem
Sicherheitspersonal der von der BVG beauftragten Firmen. Um die
Sicherheit und das Wohlbefinden aller Fahrgäste zu gewährleisten,
ist den Anweisungen des Betriebspersonals zu folgen.
Das Hausrecht wird unnachgiebig namentlich gegenüber Personen
wahrgenommen, die Vandalismus begehen, Gewalt ausüben oder
Gewaltbereitschaft zeigen. Zum Schutz und Wohl der übrigen
Fahrgäste wird die BVG derartige Verhaltensweisen keinesfalls
tolerieren.
§ 2
Geltungsbereich
Diese Hausordnung findet Anwendung auf allen öffentlich
zugänglichen Grundstücken, in allen ebensolchen Gebäuden,
Fahrzeugen, Verkehrs- und sonstigen Anlagen einschl. der
Zugangsbauwerke der BVG. Sie gilt zusätzlich zu den jeweils
gültigen Beförderungsbedingungen.
§ 3
Verhalten in den öffentlich zugänglichen Bereichen
Nutzer haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen so zu
verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre
eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten.
Nutzern ist es daher zusätzlich zu den in den
Beförderungsbedingungen genannten Regelungen insbesondere
untersagt:
- 1. Gepäck oder sonstige Gegenstände unbeaufsichtigt stehen zu
lassen. Die Entfernung herrenloser Behältnisse (z.B. Taschen,
Koffer, Rucksäcke) kann durch die Sicherheitskräfte veranlasst
werden. Eine Zerstörung der Behältnisse kann dabei nicht
ausgeschlossen werden.
- 2. Ball zu spielen oder Skateboards oder Rollerskates zu
benutzen
- 3. Abfallbehälter zu durchsuchen
- 4. Abfälle (einschl. Zigarettenkippen und Kaugummis) außerhalb
der Abfallbehälter wegzuwerfen, insbesondere Abfälle in das
Gleisbett zu werfen
- 5. entwertete Fahrausweise weiterzugeben bzw. diese zu
verkaufen
- 6. übermäßiger Alkoholgenuss im Geltungsbereich dieser
Hausordnung
- 7. Betäubungsmittel mit sich zu führen bzw. mit diesen zu
handeln
- 8. Vögel zu füttern
- 9. das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten
§ 4
Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße gegen diese Hausordnung können zu Hausverweis, Haus- bzw.
Betretungsverbot, Beförderungsausschlüssen, Strafverfolgung und
Schadensersatzforderungen führen.
§ 5
Videotechnik bzw. -aufzeichnung
Anlagen und Verkehrsmittel der BVG werden durch die BVG mittels
Videotechnik beobachtet bzw. es werden Videoaufnahmen angefertigt
und gespeichert. Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten
unterliegt dem Berliner Datenschutzgesetz in der jeweils geltenden
Fassung.
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Anstalt öffentlichen Rechts
Der Vorstand
Stand: 08.09.2009
