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Mit dem Fahrrad unterwegs.

Abstellen des Fahrrads an der Haltestelle

Sofern das Fahrrad nicht an einer vorhandenen Fahrradabstellanlage "parken" kann, achte bitte darauf, dass keine Behinderungen für Passant*innen und Betriebsabläufe entstehen. Stelle das Fahrrad also bitte nicht z.B. in Durchgangsbereichen von U-Bahnhöfen oder an Haltestellenmasten ab. Bei Behinderungen der Betriebsabläufe können diese vom Betriebspersonal entfernt werden.

Fahrradmitnahme bei der BVG

Fahrräder und Fahrräder mit elektrischem Hilfsantrieb (Pedelecs) können rund um die Uhr in der U-Bahn, in Straßenbahnen und auf den Fähren mitgenommen werden. Im Bus ist das auf den Linien N1-N9 möglich, sofern Platz vorhanden ist.

Mit folgenden personengebundenen Tickets kannst du ein Fahrrad kostenlos mitnehmen:
Schülerticket Berlin, Auszubiticket Berlin sowie Berliner und Potsdamer Semesterticket.

Das ist bei der Fahrradmitnahme zu beachten

Um andere Mitfahrende nicht zu behindern und einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten, beachte bitte bei der Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln einige Regeln:

  • Der Einstieg mit Fahrrädern in U-Bahn und Straßenbahn ist nur an den entsprechend gekennzeichneten Türen zulässig. Pro Wagen können höchstens zwei Fahrräder an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Plätzen mitgenommen werden - sofern ausreichend Platz vorhanden ist. 
  • Bitte bringe dein Fahrrad so unter, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes sowie andere Fahrgäste nicht gefährdet sind. Darum muss das Fahrrad während der gesamten Fahrt festgehalten werden.
  • Kinderwagen und Rollstühle haben immer Vorrang, das heißt, wenn der durch ein Fahrrad besetzte Platz für Rollstühle oder Kinderwagen benötigt wird, muss unter Umständen mit dem Fahrrad das Verkehrsmittel verlassen werden.
  • Übrigens: Es besteht kein Anspruch auf Beförderung eines Fahrrades bzw. auf gemeinsame Beförderung von Gruppen mit Fahrrädern. Letzlich obliegt die Entscheidung immer dem Betriebspersonal.