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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das BVG-Online-Geschäft

Hier findest du alle Informationen zum Datenschutz. 

1. Geltungsbereich 

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Fahrausweis-Bestellungen, die du über unsere Webseite, in unserem Online-Ticket-Shop, über unsere BVG-Apps oder die Sie online über Drittanbieter vornimmst oder vornehmen lässt (im Folgenden: BVG Online-Geschäft). Beim Online-Kauf über Drittanbieter können keine Fahrausweise im Abonnement erworben werden und die Regelungen in Ziffer 3.1, Ziffer 3.2 (1) sowie Ziffer 4 finden keine Anwendung. Die Eingabe der Kundendaten, Auslieferung der Tickets und deren Bezahlung erfolgt in diesem Fall über den Drittanbieter.

Es gilt zusätzlich der VBB-Tarif ("Gemeinsamer Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen“ in der jeweils aktuellen, im Amtsblatt für Berlin veröffentlichten Fassung. Für Fahrausweise im Abonnement gilt insbesondere die Anlage 5  des VBB-Tarifs (Bedingungen für Abonnements). Bei der Bestellung von Firmentickets über das Firmenticketportal der BVG gelten zusätzlich die jeweiligen Bedingungen für Firmentickets (Rechnungskunden/Lastschriftkunden). Die dort enthaltenen Regelungen sind vorrangig, d.h. die Ziffern 3 bis 6 (mit Ausnahme der Ziffer 3 Absatz 3.2) dieser AGB für das BVG-Online-Geschäft sind nicht anzuwenden. 
 
Dein Vertragspartner sind die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts unter Einschaltung des in den nachstehenden Regelungen benannten Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH. 
 
(2) Bestellungen werden nur von Personen entgegengenommen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kunden*innen müssen bei Bestellungen von Fahrausweisen über die BVG-Apps zumindest beschränkt geschäftsfähig sein und die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters*in zur Nutzung der BVG-Apps haben. 
 
(3) Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. 

2. Vertragsabschluss 

(1) Der/die Kunde*in gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er/sie den Online-Bestellprozess abschließt. 
 
(2) Der Bestellvorgang gliedert sich in die folgenden drei Schritte: 
 
Im ersten Schritt wählt der/die Kunde*in den gewünschten Fahrausweis oder das gewünschte Abonnement und die Zahlungsweise aus. 
 
Im zweiten Schritt gibst du deine Daten, einschließlich der Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein. Außerdem bestätigst du die Einbeziehung der AGB und der Datenschutzhinweise. Der/die Kunde*in hat an dieser Stelle auch die Möglichkeit einen Newsletter kostenfrei zu bestellen. 
 
Im dritten Schritt hast du die Möglichkeit sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button „Bestellung abschließen“ bestätigt. 

(3) Mit der Bestellung erklärst du verbindlich dein Vertragsangebot. Die BVG wird den Zugang der Bestellung  unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. 
 
(4) Der Vertrag über den bzw. die vom Kunden bestellten Fahrausweis kommt zustande, indem die BVG die Bestellung des/der Kunden*in durch gesonderte Mitteilung per E-Mail annimmt oder den Fahrausweis an den Kunden versendet. 
 
(5) Der Vertrag kommt bei Fahrausweisen zum Selbstausdrucken (Printticket) zustande, in dem die BVG nach erfolgtem Bestellvorgang das Ticket über den Button "Ticket hier drucken" zum Herunterladen im PDF-Format bereitstellt. 
 
(6) Der Vertrag für Handytickets kommt zustande, indem das Handyticket über die BVG-App innerhalb dieser Applikation zur Ansicht bereitgestellt wird. 
 
(7) Der zu zahlende Preis ist sofort fällig. 
 
(8) Das Fahrkartenangebot für Printtickets und Handytickets kann jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden. Ein Anspruch zur Ausgabe von Fahrkarten für Printtickets und Handytickets besteht nicht. Der Vorverkauf von solchen Fahrkarten kann beschränkt werden. 

3. Registrierung und Preise 

3.1 Bestellung von Fahrausweisen im Abonnement 

(1) Für die Bestellung von Fahrausweisen im Abonnement ist bei Nutzung des BVG-Bestellscheins keine Registrierung erforderlich, bei Nutzung unseres Online-Bestellformular ist eine Registrierung erforderlich. Es ist der BVG-Bestellschein bzw. das jeweilige Online-Bestellformular zu verwenden und an die BVG bis zum 10. Kalendertag des Monats vor dem gewünschten Abonnementbeginn zu übermitteln. 
 
Dabei muss der/die Kunde*in Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adressdaten und Kontaktdaten (mindestens die E-Mail-Adresse) angeben. Bei Minderjährigen ist eine gesetzliche Vertretung mit den genannten Daten anzugeben. Bei Firmen ist der juristische Vertreter mit den genannten Daten anzugeben. 
 
Der Versand kann aus technischen Gründen nur an eine deutsche Adresse (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort) erfolgen. 
 
(2) Bestandskunden*innen können sich mit der hinterlegten E-Mail-Adresse und einem gewählten Passwort online einloggen und Daten ändern sowie den Vertrag kündigen. 
 
(3) Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß Anlage 5 des VBB-Tarifs (Bedingungen für Abonnements). 

3.2 Registrierung im BVG Online-Geschäft 

(1) Für die Vornahme von Bestellungen in unserem BVG Online-Geschäft und Nutzung des E-Payment-Service muss sich der Kunde registrieren. Hierbei sind die folgenden Daten wahrheitsgemäß anzugeben: 

  • Name und vollständige Adresse 
  • Geburtsdatum 
  • E-Mail-Adresse 
  • Gewünschtes Bezahlverfahren sowie Kontoverbindung, Kreditkartendaten bzw. bei Handytickets ggf. auch die Mobilfunknummer 

Der/die Kunde*in ist verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Bezahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in dem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der/die Kunde*in dieser Informationspflicht nicht nach, hat der/die Kunde*in die uns bzw. unseren Beauftragten dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu tragen. 
 
(2) Es werden nur Bestellungen von Kunden*innen berücksichtigt, die über eine Liefer- und Rechnungsadresse innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz verfügen. Kunden*innen mit einer Liefer- und Rechnungsadresse in der Schweiz sind für die Einhaltung der die Schweiz betreffenden Zollbestimmungen selbst verantwortlich. Die BVG übernimmt hierfür keine Haftung und keine Kosten. 

3.3 Preise  

(1) Alle angegebenen Preise beinhalten die jeweils für die Produkte geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes stimmt der/die Kunde*in einer entsprechenden Anpassung der Preise zu. 
 
(2) Für Fahrausweise gelten ausschließlich die jeweils genehmigten und veröffentlichten Tarife der BVG bzw. des VBB in der jeweils aktuellen Fassung. 

4. Zahlungsbedingungen 

(1) Für die Zahlung des gebuchten Fahrausweises gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung. 
 
(2) Für Fahrausweise im Abonnement erfolgt der Einzug per Lastschrifteinzugsverfahren durch die BVG gemäß VBB-Tarif, Anlage 5  (Bedingungen für Abonnements). 
 
(3) Die BVG bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. Webshop, Mobile-App) des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). 
 
Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. 
 
Der Einzug der Entgeltforderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des/der Kunden*in. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar. 

4.1 Mögliche Bezahlverfahren 

Fahrausweise im Abonnement können ausschließlich im Lastschriftverfahren bezahlt werden. 
 
Der/die Kunde*in kann im Übrigen grundsätzlich zwischen folgenden Bezahlverfahren wählen (wobei die konkret im Online-Shop und in den BVG-Apps verfügbaren Bezahlverfahren variieren können): 

  • Abrechnung über das Lastschrifteinzugsverfahren von Konten mittels SEPA-Basislastschriftmandat (zwingend für Fahrausweise im Abonnement) 
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express) 
  • Zahlung per PayPal und PayPal Express 
  • Zahlung per Prepay (Vorauszahlung) 
  • Abrechnung über Google Pay und Google Pay Express 
  • Abrechnung über Apple Pay und Apple Pay Express 
  • Abrechnung über Amazon Pay und Amazon Pay Express 

Andere Bezahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des/der Kunden*in zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Bezahlverfahren besteht nicht. 

4.2 Zahlung per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren 

(1) Der Lastschrifteinzug erfolgt nur von Konten, die im SEPA-Raum geführt werden. 
 
(2) Der/die Kunde*in hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. 
 
(3) Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des/der Kunden*in (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Bezahlverfahrens ermächtigt der/die Kunde*in mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er/sie seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein/ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der/die Kunde*in wird darauf hingewiesen, dass er/sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem/ihrem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der/die Kunde*in nicht der/die Kontoinhaber*in des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. 
 
(4) Der/die Kunde*in verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der/die Kunde*in erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der/die Kunde*in erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. 
 
(5) Der/die Kunde*in verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der/die Kunde*in einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der/die Kunde*inverpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der/die Kunde*in erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der/die Kunde*in nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten. 

4.3 Zahlung per Kreditkarte (nicht für Fahrausweise im Abonnement) 

(1) Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard sowie American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. 
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst 

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers 
  • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder AMEX) 
  • Nummer der Kreditkarte 
  • Ablaufdatum der Kreditkarte 
  • CVC-Code der Kreditkarte 

und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen. 
 
(2) Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der/die Kunde*in nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des/der Karteninhabers*in für die Belastung vorliegt. Der/die Kunde*in hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der/die Kunde*in eine entsprechende Fehlermeldung. 
 
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des/der Kunden*in ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des/der Kunden*in mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. 
 
(3) Sofern der Zahlungsdienstleister des/der Kunden*in das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht. 
 
(4) Der/der Kunden*in hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der/der Kunden*in ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er/sie verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. 
 
(5) Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem/der Kunden*in in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der/die registrierte Kunde*in über den Webshop einsehen und abrufen. 

4.4 Zahlung per Google Pay (nicht für Fahrausweise im Abonnement) 

Für die Bezahlung mittels Google Pay, ist es erforderlich, dass der/die Kunden*in in seiner/ihrer Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der/die Kunden*in im BVG Online-Geschäft Google Pay als Zahlart aus. Vor Zahlung kann der/die Kunden*in seine Bestellung noch einmal prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der/die Kunden*in den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der/die Kunden*in das Ticket über das BVG Online-Geschäft ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung. 

4.5 Zahlung per Apple Pay (nicht für Fahrausweise im Abonnement) 

Für die Bezahlung mittels Apple Pay, ist es erforderlich, dass der/die Kunden*in in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der/die Kunden*in im BVG Online-Geschäft Apple Pay als Zahlart aus. Vor Zahlung kann der/die Kunden*in seine Bestellung noch einmal prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der/die Kunden*in den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der/die Kunden*in das Ticket über das BVG Online-Geschäft ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung. 

4.6 Zahlung per PayPal (nicht für Fahrausweise im Abonnement) 

Für die Zahlung per PayPal benötigt der/die Kunden*in ein PayPal-Konto, in welchem er/sie seine Zahl- und Versandinformationen hinterlegt hat. Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der/die Kunden*in PayPal als Zahlart aus. Er/Sie wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der/die Kunden*in eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er/sie eine Ablehnung. Das Kaufangebot des/der Kunden*in kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde. 

4.7. Zahlung per Amazon Pay (nicht für Fahrausweise im Abonnement) 

Für die Zahlung per Amazon Pay benötigt der/die Kunden*in ein Amazon-Konto, in welchem er/sie seine Zahl- und Versandinformationen hinterlegt hat. Um mittels Amazon Pay zu zahlen, wählt der/die Kunden*in Amazon Pay als Zahlart aus. Im Amazon Pay Login-Fenster meldet sich der/die Kunden*in mit seinen Zugangsdaten bei seinem/ihrem Amazon-Konto an. Dem/Der Kunden*in werden die verfügbaren Zahlarten angezeigt und er/sie wählt die von ihm bevorzugte Zahlart aus. Danach schließt er den Bestellvorgang ab. 
 
Bei Nutzung der Zahlart Amazon Pay erhält LogPay keine Zahlungsinformationen vom Kunden. 

4.8 Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung über giropay oder eps (Vorauszahlung) (nicht für Fahrausweise im Abonnement) 

Mit Hilfe der Zahlart giropay oder eps können Kunden*innen ihr Guthaben bei LogPay, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung aufladen. Voraussetzung für die Teilnahme an giropay oder eps ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des/der Kunden*in am giropay- oder eps-Verfahren. Ferner muss der/die Kunden*in für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per giropay oder eps ist nur dann möglich, wenn für das Konto des/der Kunden*in bei seinem/ihrem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder Verfügungsrahmen besteht. 
 
Hat der/die Kunden*in dieses Verfahren gewählt, kann er/sie mittels giropay oder eps einen vorausgewählten Betrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay überweisen. Nach Absendung seiner IBAN wird der/die Kunden*in, sofern sein/ihr Zahlungsdienstleister am giropay- oder eps-Verfahren teilnimmt, zum OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Innerhalb seines Accounts gibt der/die Kunden*in dann die SEPA-Überweisung frei. Der Service wird freigeschaltet, wenn die SEPA-Überweisung über giropay oder eps erfolgreich durchgeführt wurde. Der/die Kunden*in erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Guthaben bei LogPay möglich. 

4.9 Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung (Vorauszahlung) (nicht für Fahrausweise im Abonnement) 

Durch Nutzung von Prepay mittels SEPA-Überweisung können Kunden*innen ihr Guthaben, welches für den Ausgleich ihrer künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, bei LogPay aufladen. Nach Auswahl dieses Verfahrens und des zu zahlenden Betrages erhält der/die Kunden*in eine E-Mail, welche die für die SEPA-Überweisung notwendigen Informationen (Kontoverbindung der LogPay, Betrag und Verwendungszweck) enthält. Der/die Kunden*in ist verpflichtet, bei seiner SEPA-Überweisung an die LogPay den in der E-Mail angegebenen Verwendungszweck zu verwenden. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Prepaid-Guthaben bei der LogPay möglich. 

5. Widerruf 

Bei den in § 312 Abs. 2 BGB genannten Verträgen, insbesondere beim Erwerb von Fahrausweisen (Verträge über die Beförderung von Personen, (§ 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB) besteht kein Widerrufsrecht. 

6. Lieferung 

6.1 Print-/Handytickets 

(1) Fahrausweise zum Selbstausdrucken (Printticket) und Handytickets werden gemäß Ziffer 2 Abs. 5 bzw. Ziffer 2 Abs. 6 bereitgestellt.  

Um Missbrauch zu verhindern, behält die BVG sich vor, die Bereitstellung von Handytickets zur Ansicht um mindestens 60 Sekunden zu verzögern. Wird die Bereitstellung verzögert, weist die BVG die Kunden*innen vorher auf diesen Umstand hin. 
 
(2) Es liegt in der Verantwortung des/der Kunden*in, für eine ausreichende Hard- und Softwareausstattung zu sorgen, mit der die Fahrausweise zum Selbstausdrucken heruntergeladen und – schwarz-weiß oder farbig – ausgedruckt werden können. Der/die Kunden*in hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrausweise so gedruckt werden, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar sowie überprüfbar sind. Insbesondere sind die Fahrausweise in Originalgröße auszudrucken. 

6.2 Eigentumsvorbehalt 

Alle gelieferten Fahrausweise bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Berliner Verkehrsbetriebe. Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich im Falle der Weiterveräußerung auf die Kaufpreisforderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt). 

7. Haftung 

Die BVG haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten) sowie außerdem für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. 
 
Dem/der Kunden*in ist bekannt, dass ihm/ihr ggf. Kosten für die Nutzung der ihm nach diesen AGB zur Verfügung gestellten Produkte entstehen können. Dies gilt insbesondere für die Kosten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der notwendigen Telekommunikation (z.B. Datenübermittlung über Mobilfunk). Die BVG und die mit ihr verbundenen Dienstleister übernehmen keine Kosten, welche dem/der Kundin mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung der nach diesen AGB bereitgestellten Produkte entstehen. Dies gilt insbesondere für Transaktionskosten von Kreditinstituten oder kreditkartenabrechnenden Stellen des/der Kunden*in, die durch Belastungen oder Gutschriften entstehen sowie für seine sämtlichen Kosten der Telekommunikation. 

8. Schlussbestimmungen 

8.1 Anwendbares Recht 

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist Berlin. Sofern der/die Kunden*in Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des/der Verkäufers*in vereinbart. 

8.3 Salvatorische Klausel 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

8.4 Information zu Streitbeilegungen 

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/ eine Plattform zur online-Streitbeilegung bereit. 
 
Zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung von Fahrgästen durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben wir uns zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (söp) verpflichtet. In diesen Fällen können sich unsere Fahrgäste an die nachfolgende Schlichtungsstelle wenden: 
 
söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. 
Fasanenstr. 81 
10623 BerlinTelefon: (030) 6449933 0 

E-Mail: kontakt@soep-online.de
Internet: https://soep-online.de
In allen anderen Fällen nehmen wir nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktiere uns bei Fragen und Problemen in diesen Fällen direkt. 

Stand: 22.03.2022