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Dein BVG Fundbüro

Wir finden (fast) alles für dich wieder

Geldbeutel, Schmuck oder Rucksack – etwas zu verlieren, das einem wichtig ist, ist blöd. Noch blöder ist es, wenn man nicht weiß, was man dann tun kann. Gut, dass wir an dieser Stelle alle wichtigen Informationen rund um Fundsachen und unser Fundbüro für dich bereit halten!

Und so funktioniert's:

Für abhandengekommen Gegenstände kannst du direkt eine Online-Verlustmeldung ausfüllen. Dort beschreibst du deinen verlorenen Gegenstand möglichst genau und wir informieren dich per E-Mail wenn ein Treffer vorliegt.

Dein Suchauftrag kann auf Wunsch mehrere Wochen aktiv bleiben und erfasst somit auch Fundsachen, die erst später abgegeben werden. Massenfundsachen (dazu zählen Schirme, Handschuhe, Mützen, Schals) werden nicht elektronisch gepflegt. Nach diesen Gegenständen kannst du ausschließlich im Fundbüro-Ladengeschäft nachfragen.

Zur Online-Verlustmeldung

Kontakt

Adresse

Fundbüro BVG
Rudolfstr. 1-8
10245  Berlin-Friedrichshain
Bringe mich dort hin

Öffnungszeiten

Montag
9:00 Uhr - 17:00 Uhr
Dienstag
9:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
9:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
9:00 Uhr - 17:00 Uhr
Samstag
geschlossen
Sonntag
geschlossen

FAQ

Die wichtigsten Fragen & Antworten zum Thema Fundbüro

Muss ich für die Aushändigung meiner Fundsache etwas bezahlen?

Nein, du bekommst deinen verlorenen Gegenstand natürlich kostenlos zurück.

Wie kann ich mein Eigentum zurückerlangen, wenn ich es nicht persönlich abholen kann?

Du kannst eine andere Person mit der Abholung bevollmächtigen. Einen Versand von Fundsachen bieten wir nicht an.

Wie lange werden Fundsachen aufbewahrt und was passiert danach?

Fundsachen werden maximal 6 Wochen im BVG-Fundbüro aufbewahrt. Nach dem Ende der Aufbewahrungsfrist werden die Sachen vernichtet oder in die Versteigerung gegeben. Diese erfolgt quartalsweise durch das Auktionshaus Ulrich Beier.

Was passiert mit Ausweisen / Personaldokumenten nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist?

Diese werden an die ausstellenden Behörden zurückgesandt.

Was passiert mit aufgefundenen EC- oder Kreditkarten, PAYBACK-Karten, Mitgliederausweisen etc. nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist?

Diese werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist datenschutzkonform vernichtet.

Wie kann ich mein Eigentum an einem Schlüssel nachweisen und was passiert mit Schlüsseln nach der Aufbewahrungsfrist?

Der Abgleich kann durch einen Zweitschlüssel erfolgen oder durch eventuell vorhandene Seriennummern. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Schlüssel vernichtet.

Welche Fundsachen werden nicht aufgehoben?
  • Dinge die offensichtlich weggeworfen wurden z.B. Autobatterien, offene Farben oder Sperrmüll. 
  • Verderbliche Lebensmittel, da es keine Möglichkeit gibt, diese gesondert aufzubewahren.
  • Stark verschmutzte und übelriechende Gegenstände.
Kann man auf Videoaufzeichnungen zugreifen, um zu sehen, wer meine Fundsache mitgenommen hat?

Anfragen zur Sicherung von Videoaufzeichnungen können ausschließlich bei der Polizei erfolgen. Die Aufnahmen werden 48 Stunden gespeichert und danach automatisch überschrieben – wenn diese nach einem Vorfall nicht von der Polizei angefordert werden.

Welche weiteren Fundbüros gibt es in Berlin?

Weitere Fundbüros findest du auf der Webseite der Stadt Berlin.