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Digitale Barrierefreiheitserklärung der BVG

Die BVG bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Webseite bvg.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 27. April 2021 erstellt. Der Test auf Barrierefreiheit wurde am 04. Februar 2021 durchgeführt. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt im Rahmen der technischen Umsetzung durch Aperto – An IBM Company.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  1. Barriere: Bedienelemente ohne Alternativtexte
    Beschreibung: Einige Bedienelemente haben keinen Alternativtext.
  2. Barriere: HTML-Strukturelemente für Überschriften
    Beschreibung: Einige Überschriften sind durch fett markierten Text umgesetzt und nicht als Überschrift ausgezeichnet.
  3. Barriere: HTML-Strukturelemente für Listen
    Beschreibung: Elemente innerhalb der Navigation sind nicht als Liste umgesetzt, so dass ein Screenreader diese als einzelne Links interpretiert.
  4. Barriere: Webseite ist nur teilweise ohne Farben nutzbar
    Beschreibung: Die Markierung, die die gerade besuchte Seite optisch hervorhebt, hat kein ausreichendes Kontrastverhältnis.
  5. Barriere: Kontraste von Texten
    Beschreibung: In den Cookie-Einstellungen gibt es Bedienelemente deren Beschriftung schlecht lesbar ist.
  6. Barriere: Ohne Maus nutzbar
    Beschreibung: Einige Elemente der Seite sind nicht ohne Maus nutzbar. Das betrifft hauptsächlich die Cookie-Einstellungen und den Chat.
  7. Barriere: Bereiche nicht überspringbar
    Beschreibung: Es fehlt eine Skip-Navigation, die bei Tastaturfokus eingeblendet wird. Einige Bereiche haben keine Bereichsüberschrift, die von Hilfsmitteln wie Screenreadern als solche interpretiert werden kann.
  8. Barriere: Aussagekräftige Linktexte
    Beschreibung: Die Links aller Tickets auf der Ticketübersichtsseite sind gleich betitelt, weshalb sie ohne Kontext bzw. aus Sicht eines Screenreaders schwer unterscheidbar sind.
  9. Barriere: Hilfe bei Fehlern
    Beschreibung: Fehlerhaft ausgefüllte Formularfelder innerhalb der Verbindungssuche haben nicht immer eine aussagekräftige Fehlermeldung. Wird beispielsweise ein ungültiger Name für eine Haltestelle eingegeben, werden alternative Haltestellen als Ergebnis angezeigt und die vorherige Eingabe kann nicht direkt überarbeitet werden.
  10. Barriere: Die Syntax des HTML-Markup ist optimierbar.
    Beschreibung: Manche Buttons sind nicht als solche ausgewiesen und/oder informieren einen Screenreader nicht über ihren Zustand.

Die Beseitigung dieser bekannten Mängel wird derzeit geplant. Sobald diese Planung abgeschlossen ist, wird sie auf dieser Seite veröffentlicht.

Wen kannst du bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Dir sind Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.bvg.de aufgefallen? Dann melde dich gerne bei uns via E-Mail: info@bvg.de.

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn auch nach deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst du dich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG per Email wenden: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Wenn deine Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, kannst du dich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.

Link zum Kontaktformular:

https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/barrierefreie-it/anlaufstellen/landesbeauftragte/formular.989601.php

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:

https://www.berlin.de/moderne-verwaltung/barrierefreie-it/anlaufstellen/landesbeauftragte/artikel.988070.php

Stand: 25. September 2022