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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das BVG-Online-Geschäft

1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Fahrausweis-Bestellungen, die du über unsere Webseite, in unserem Online-Ticket-Shop, über unsere BVG-Apps oder die Sie online über Drittanbieter vornimmst oder vornehmen lässt (im Folgenden: BVG Online-Geschäft). Die Eingabe der Kundendaten, Auslieferung der Tickets und deren Bezahlung erfolgt in diesem Fall über den Drittanbieter.

Es gilt zusätzlich der VBB-Tarif ("Gemeinsamer Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen“) in der jeweils aktuellen, im Amtsblatt für Berlin veröffentlichten Fassung. Für Fahrausweise im Abonnement gilt insbesondere die Anlage 5 des VBB-Tarifs (Bedingungen für Abonnements). Bei der Bestellung von Firmentickets über das Firmenticketportal der BVG gelten zusätzlich die jeweiligen Bedingungen für Firmentickets (Rechnungskunden/Lastschriftkunden). Die dort enthaltenen Regelungen sind vorrangig, d. h. die Ziffern 3 bis 6 (mit Ausnahme der Ziffer 3 Absatz 3.2) dieser AGB für das BVG-Online-Geschäft sind nicht anzuwenden. 

Dein Vertragspartner sind die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts unter Einschaltung des in den nachstehenden Regelungen benannten Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH.

(2) Bei Bestellungen von Fahrausweisen über die BVG-Apps müssen die Kunden zumindest beschränkt geschäftsfähig sein, und es muss die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters zur Nutzung der BVG-Apps vorliegen. Im Übrigen werden Bestellungen nur von Personen entgegengenommen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(3) Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

2 Vertragsabschluss

(1) Der/die Kunde*in gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er/sie den Online-Bestellprozess abschließt. 

(2) Der Bestellvorgang gliedert sich grundsätzlich in folgende Schritte:

Für die Online-Bestellung von Fahrausweisen im Rahmen des digitalen Vertriebs ist eine Registrierung des Kunden für die digitalen Verkaufskanäle (Apps bzw. Webseite) der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) erforderlich (siehe hierzu Ziffer 3.1). Nach erfolgreicher Registrierung und Bestätigung der AGB kann der Kunde die für die Bestellung erforderlichen Daten (z. B. gewünschte/r Fahrausweise, Zahlungsweise usw.) eingeben.

Der Kunde hat die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z. B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button „Bestellung abschließen“ bestätigt.

(3) Die Bestellung stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Die BVG wird den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. 

(4) Der Vertrag über den bzw. die vom Kunden bestellten Fahrausweis kommt zustande, indem die BVG die Bestellung des/der Kunden*in durch gesonderte Mitteilung per E-Mail annimmt oder den Fahrausweis an den Kunden versendet. 

(5) Der Vertrag für Handytickets kommt zustande, indem das Handyticket über die BVG-App innerhalb dieser Applikation zur Ansicht bereitgestellt wird. 

(6) Der zu zahlende Preis ist sofort fällig. 

(7) Das Fahrkartenangebot für Handytickets kann jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden. Ein Anspruch zur Ausgabe von Fahrkarten die als Handyticket erworben wurdenbesteht nicht. Der Vorverkauf von solchen Fahrkarten kann beschränkt werden. 

3 Registrierung und Preise

3.1 Bestellung von Fahrausweisen im Abonnement 

(1) Für die Bestellung von Fahrausweisen im Abonnement ist bei Nutzung des BVG-Bestellscheins keine Registrierung erforderlich, bei Nutzung unseres Online-Bestellformular ist eine Registrierung erforderlich. Es ist der BVG-Bestellschein bzw. das jeweilige Online-Bestellformular zu verwenden und an die BVG spätestens bis zum 10. Kalendertag des Monats vor dem gewünschten Abonnementbeginn zu übermitteln.

Dabei muss der/die Kunde*in Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Adressdaten und Kontaktdaten (mindestens die E-Mail-Adresse) angeben. Bei Minderjährigen ist eine gesetzliche Vertretung mit den genannten Daten anzugeben. Bei Firmen ist der juristische Vertreter mit den genannten Daten anzugeben.

Der Versand kann aus technischen Gründen nur an eine deutsche Adresse (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort) erfolgen. 

(2) Bestandskunden*innen können sich mit der hinterlegten E-Mail-Adresse und einem gewählten Passwort online einloggen und Daten ändern sowie den Vertrag kündigen. 

(3) Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß Anlage 5 des VBB-Tarifs (Bedingungen für Abonnements). 

3.2.1 Registrierung im BVG Single Sign On System (SSO)

(1) Für die Bestellung von Fahrausweisen im digitalen Vertrieb der BVG und Nutzung des E-Payment-Service erfolgt eine einmalige Registrierung im zentralen Verkaufssystem („Single-Sign-on“) der BVG. Hierbei ist die wahrheitsgemäße Angabe folgender Daten durch den Kunden erforderlich: 

  • Vor- und Nachname
  • E-Mail-Adresse 
  • Passwort mit folgenden Anforderungen:
    • Mindestens 8 Zeichen lang
    • Mindestens ein Großbuchstabe ist enthalten
    • Mindestens ein Kleinbuchstabe ist enthalten
    • Mindestens ein Sonderzeichen ist enthalten
    • Mindestens eine Ziffer ist enthalten
    • Keine trivialen Passwörter verwenden, wie z.B.: Passwort, Passwort123 etc.

Weitere Hinweise zur Registrierung im Single Sign On (SSO) finden auf unserer Seite zur zentralen Anmeldung.

3.2.2 Registrierung in einer BVG-App (Onlinegeschäft)

(1) Für die Vornahme von Bestellungen in unserem BVG Online-Geschäft und Nutzung des E-Payment-Service kann sich der Kunde nach Download einer BVG-App in dieser mit seinem Single Sign On Konto registrieren. Hierbei sind die folgenden Daten bereits wahrheitsgemäß angegeben worden:

  • Vor- und Nachname
  • E-Mail-Adresse 
  • Passwort mit oben genannten Anforderungen

Nachträglich kann der Kunde in seinem Kundenprofil in einer ausgewählten BVG-App sein gewünschtes Bezahlverfahren sowie eine Kontoverbindung, Kreditkartendaten und eine Rechnungsadresse hinterlegen.

Der/die Kunde*in ist verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Bezahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in dem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der/die Kunde*in dieser Informationspflicht nicht nach, hat der/die Kunde*in die uns bzw. unseren Beauftragten dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu tragen.

(2) Es werden nur Bestellungen von Kunden*innen berücksichtigt, die über eine Liefer- und Rechnungsadresse innerhalb der Europäischen Union oder der Schweiz verfügen. Kunden*innen mit einer Liefer- und Rechnungsadresse in der Schweiz sind für die Einhaltung der die Schweiz betreffenden Zollbestimmungen selbst verantwortlich. Die BVG übernimmt hierfür keine Haftung und keine Kosten.

3.3 Preise  

(1) Alle angegebenen Preise beinhalten die jeweils für die Produkte geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes stimmt der/die Kunde*in einer entsprechenden Anpassung der Preise zu. 

(2) Für Fahrausweise gelten ausschließlich die jeweils genehmigten und veröffentlichten Tarife der BVG bzw. des VBB in der jeweils aktuellen Fassung.

4 Zahlungsbedingungen

(1) Für die Zahlung des gebuchten Fahrausweises gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. 

(2) Für Fahrausweise im Abonnement erfolgt der Einzug per Lastschrifteinzugsverfahren durch die BVG gemäß VBB-Tarif, Anlage 5 (Bedingungen für Abonnements). In den Apps können weitere Zahlarten angeboten werden.

(3) Die BVG bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. Webshop, Mobile-App) des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). 

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. 

Der Einzug der Entgeltforderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des/der Kunden*in. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar. 

4.1 Mögliche Bezahlverfahren 

Fahrausweise im Abonnement können derzeit ausschließlich im Lastschriftverfahren bezahlt werden. Die BVG behält sich vor, weitere Zahlarten anzubieten.

Der/die Kunde*in kann im Übrigen grundsätzlich zwischen folgenden Bezahlverfahren wählen (wobei die konkret in den BVG-Apps verfügbaren Bezahlverfahren variieren können): 

  • Abrechnung über das Lastschrifteinzugsverfahren von Konten mittels SEPA-Basislastschriftmandat (derzeit zwingend für Fahrausweise im Abonnement) 
  • Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express) 
  • Zahlung per PayPal und PayPal Express 
  • Abrechnung über Google Pay und Google Pay Express 
  • Abrechnung über Apple Pay und Apple Pay Express 

Andere Bezahlverfahren werden derzeit nicht angeboten. Ein Anspruch des/der Kunden*in zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Bezahlverfahren besteht nicht. Die BVG behält sich vor, die angebotenen Zahlarten auch je Vertriebskanal jederzeit anzupassen, also Zahlarten zu entfernen oder zu ergänzen.

4.2 Zahlung per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren 

(1) Der Lastschrifteinzug erfolgt nur von Konten, die im SEPA-Raum geführt werden. 

(2) Der/die Kunde*in hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. 

(3) Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des/der Kunden*in (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Bezahlverfahrens ermächtigt der/die Kunde*in mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er/sie seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein/ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der/die Kunde*in wird darauf hingewiesen, dass er/sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem/ihrem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der/die Kunde*in nicht der/die Kontoinhaber*in des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. 

(4) Der/die Kunde*in verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der/die Kunde*in erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der/die Kunde*in erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. 

(5) Der/die Kunde*in verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der/die Kunde*in einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der/die Kunde*inverpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der/die Kunde*in erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der/die Kunde*in nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten. 

4.3 Zahlung per Kreditkarte (nicht für Fahrausweise im Abonnement) 

(1) Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa und MasterCard sowie American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. 
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst 

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers 
  • Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder AMEX) 
  • Nummer der Kreditkarte 
  • Ablaufdatum der Kreditkarte 
  • CVC-Code der Kreditkarte 

und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen. 

(2) Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der/die Kunde*in nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des/der Karteninhabers*in für die Belastung vorliegt. Der/die Kunde*in hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der/die Kunde*in eine entsprechende Fehlermeldung. 

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des/der Kunden*in ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des/der Kunden*in mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt. 

(3) Sofern der Zahlungsdienstleister des/der Kunden*in das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt die Prüfung nicht. 

(4) Der/der Kunden*in hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der/der Kunden*in ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er/sie verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. 

(5) Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem/der Kunden*in in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der/die registrierte Kunde*in über den Webshop einsehen und abrufen. 

4.4 Zahlung per Google Pay (nicht für Fahrausweise im Abonnement) 

Für die Bezahlung mittels Google Pay, ist es erforderlich, dass der/die Kunden*in in seiner/ihrer Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der/die Kunden*in im BVG Online-Geschäft Google Pay als Zahlart aus. Vor Zahlung kann der/die Kunden*in seine Bestellung noch einmal prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der/die Kunden*in den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der/die Kunden*in das Ticket über das BVG Online-Geschäft ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung. 

4.5 Zahlung per Apple Pay (nicht für Fahrausweise im Abonnement) 

Für die Bezahlung mittels Apple Pay, ist es erforderlich, dass der/die Kunden*in in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der/die Kunden*in im BVG Online-Geschäft Apple Pay als Zahlart aus. Vor Zahlung kann der/die Kunden*in seine Bestellung noch einmal prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der/die Kunden*in den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der/die Kunden*in das Ticket über das BVG Online-Geschäft ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung. 

4.6 Zahlung per PayPal (nicht für Fahrausweise im Abonnement) 

Für die Zahlung per PayPal benötigt der/die Kunden*in ein PayPal-Konto, in welchem er/sie seine Zahl- und Versandinformationen hinterlegt hat. Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der/die Kunden*in PayPal als Zahlart aus. Er/Sie wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt, und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der/die Kunden*in eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er/sie eine Ablehnung. Das Kaufangebot des/der Kunden*in kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.

5 Widerruf

Bei den in § 312 Abs. 2 BGB genannten Verträgen, insbesondere beim Erwerb von Fahrausweisen (Verträge über die Beförderung von Personen, (§ 312 Abs. 2 Nr. 5 BGB) besteht kein Widerrufsrecht. 

6 Lieferung

6.1 Handytickets 

(1)  Handytickets werden gemäß Ziffer 2 Abs. 5 bzw. Ziffer 2 Abs. 6 bereitgestellt.

Um Missbrauch zu verhindern, behält die BVG sich vor, die Bereitstellung von Handytickets zur Ansicht, um mindestens 60 Sekunden zu verzögern. Wird die Bereitstellung verzögert, weist die BVG die Kunden*innen vorher auf diesen Umstand hin. 

6.2 Eigentumsvorbehalt 

Alle gelieferten Fahrausweise bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Berliner Verkehrsbetriebe. Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich im Falle der Weiterveräußerung auf die Kaufpreisforderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt). 

7 Haftung

Die BVG haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten) sowie außerdem für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. 

Dem/der Kunden*in ist bekannt, dass ihm/ihr ggf. Kosten für die Nutzung der ihm nach diesen AGB zur Verfügung gestellten Produkte entstehen können. Dies gilt insbesondere für die Kosten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der notwendigen Telekommunikation (z.B. Datenübermittlung über Mobilfunk). Die BVG und die mit ihr verbundenen Dienstleister übernehmen keine Kosten, welche dem/der Kundin mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung der nach diesen AGB bereitgestellten Produkte entstehen. Dies gilt insbesondere für Transaktionskosten von Kreditinstituten oder kreditkartenabrechnenden Stellen des/der Kunden*in, die durch Belastungen oder Gutschriften entstehen sowie für seine sämtlichen Kosten der Telekommunikation. 

8 Schlussbestimmungen

8.1 Anwendbares Recht 

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist Berlin. Sofern der/die Kunden*in Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des/der Verkäufers*in vereinbart. 

8.3 Salvatorische Klausel 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

8.4 Information zu Streitbeilegungen 

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/ eine Plattform zur online-Streitbeilegung bereit. 

Zur Beilegung von Streitigkeiten aus der Beförderung von Fahrgästen durch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben wir uns zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (söp) verpflichtet. In diesen Fällen können sich unsere Fahrgäste an die nachfolgende Schlichtungsstelle wenden: 

söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. 
Fasanenstr. 81 
10623 Berlin
Telefon: (030) 6449933 0 
E-Mail: kontakt@soep-online.de
Internet: https://soep-online.de

In allen anderen Fällen nehmen wir nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktiere uns bei Fragen und Problemen in diesen Fällen direkt. 

Stand:  18.03.2024