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Nutzungsordnung

Liebe Fahrgäste, 

tagtäglich bringen unsere Mitarbeitenden Millionen Menschen zuverlässig an ihre Ziele. Wir sind nie allein unterwegs. Damit sich alle Fahrgäste in unseren Bahnhöfen und Fahrzeugen sicher und wohl fühlen, braucht es Augenmaß, ein freundliches Miteinander, gegenseitige Rücksichtnahme und ein paar einfache Regeln. Die wichtigsten haben wir in nachfolgender Nutzungsordnung zusammengefasst.

§ 1 Geltungsbereich und Rechtsverhältnis

Diese Nutzungsordnung findet Anwendung auf allen öffentlich zugänglichen Grundstücken, in allen ebensolchen Gebäuden, Fahrzeugen, Verkehrs- und sonstigen Anlagen der BVG. 
Mit dem Betreten unserer Anlagen bzw. Nutzung unserer Verkehrsmittel erkennst du diese Nutzungsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung als verbindlich an und verpflichtest dich zu deren Einhaltung. 

§ 2 Hausrecht

Das Hausrecht in den BVG-Einrichtungen obliegt der BVG, vertreten durch die von diesem mit der Ausübung des Hausrechts Beauftragten, insbesondere dem Betriebs- und Sicherheitspersonal und dem Sicherheitspersonal der von der BVG beauftragten Firmen. Um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Fahrgäste zu gewährleisten, ist den Anweisungen des Betriebspersonals zu folgen. 

Das Hausrecht wird unnachgiebig namentlich gegenüber Personen wahrgenommen, die Vandalismus oder andere Straftaten begehen, Gewalt ausüben oder Gewaltbereitschaft zeigen. 

§ 3 Verhalten in den öffentlich zugänglichen Bereichen

Um für alle unsere Fahrgäste gleichermaßen Sicherheit und Wohlbefinden durchsetzen zu können, bitten wir dich um besondere Beachtung der nachfolgenden Regeln.  

Es ist nicht gestattet, 

  • Gepäck oder sonstige Gegenstände unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Die Entfernung herrenloser Behältnisse (z.B. Taschen, Koffer, Rucksäcke) kann durch die Sicherheitskräfte veranlasst werden. Eine Zerstörung der Behältnisse kann dabei nicht ausgeschlossen werden. 
  • Ball zu spielen, mit Skateboards, Rollerskates Segways, (Tret-)Rollern, Fahrrädern, E-Bikes oder anderen Sportgeräten zu fahren oder sie in den Anlagen und Fahrzeugen abzustellen und zurückzulassen; 
  • Abfälle (einschließlich Zigarettenkippen und Kaugummis) außerhalb der Abfallbehälter wegzuwerfen, insbesondere Abfälle oder sonstige Gegenstände in das Gleisbett zu werfen; 
  • entwertete Fahrausweise zum Zweck der Weiternutzung weiterzugeben bzw. diese zu verkaufen; 
  • mit Betäubungsmittel zu handeln oder sie mit sich zu führen, es sei denn, dass sie zum Mitsichführen von Betäubungsmitteln berechtigt sind; 
  • Vögel zu füttern; 
  • in den BVG-Einrichtungen zu rauchen oder elektrische Zigaretten o. Ä. zu verwenden, ausgenommen sind gekennzeichnete Raucherbereiche; 
  • das bloße Verweilen, ohne Absicht, die Fahrt anzutreten; 
  • ohne vorherige, schriftliche Genehmigung der BVG Führungen, Veranstaltungen o.ä. in den Gebäuden, Bahnhöfen und Fahrzeugen der BVG – unabhängig davon, ob diese privat, entgeltlich oder unentgeltlich sind – durchzuführen. Dies betrifft gleichermaßen jegliche Film- und Fotoaufnahmen.

§ 4 Videotechnik bzw. -aufzeichnung

Anlagen und Verkehrsmittel der BVG werden durch die BVG mittels Videotechnik beobachtet bzw. es werden Videoaufnahmen angefertigt und gespeichert. Videodaten werden in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung verarbeitet. 

§ 5 Verstöße gegen die Nutzungsordnung

Verstöße gegen diese Nutzungsordnung können zu Hausverweis, Haus- bzw. Betretungsverbot, Beförderungsausschlüssen, Strafverfolgung und Schadensersatzforderungen führen. 

Bei einem Verstoß gegen das Verbot, mit Skateboards, Rollerskates Segways, (Tret-)Rollern oder Fahrräder, E-Bikes oder anderen Sportgeräten zu fahren oder sie in den Anlagen und Fahrzeugen abzustellen und zurückzulassen, erhebt die BVG eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,00 €.  

Daneben erhebt die BVG bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot eine Vertragsstrafe in Höhe von 15,00 €. 

Die Vertragsstrafen sind kumulativ möglich. 

§ 6 Datenschutzhinweise

Zur Durchsetzung der vorgenannten Vertragsstrafen bzw. zum Erteilen von Hausverboten werden Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse gespeichert, im Zusammenhang mit Vertragsstrafen zusätzlich die Bankverbindung. Die Daten werden nach Ablauf des Hausverbotes gelöscht. Die Daten im Zusammenhang mit Vertragsstrafen werden aus steuerlichen Gründen 10 Jahre aufbewahrt. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist der Vertrag gem. § 1 dieser Nutzungsordnung in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. In unserer Datenschutzerklärung findest du ausführlichere Informationen.

§ 7 Änderung der Nutzungsordnung

Änderungen der Nutzungsordnung sind vorbehalten.

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) 
Anstalt öffentlichen Rechts 
Der Vorstand 

Stand: 02.02.2023