Musizieren

Auf Grund der bevorstehenden Feiertage, erfolgt die Vergabe der Genehmigung zum Musizieren auf U-Bahnhöfen für die Zeit vom 19.12.2019 bis einschließlich 07.01.2020 bereits am 18.12.2019.
Das Musizieren auf Berliner U-Bahnhöfen hat Tradition. Die BVG genehmigt an ausgewählten Standorten in den Verbindungstunneln der U-Bahn unter gewissen Auflagen das Musikmachen in angemessener Lautstärke. In U-Bahnzügen ist das Musizieren nicht erlaubt.
Die Genehmigung gibt es hier:
BVG-Kundenbüro (Erhöhtes Beförderungsentgelt Fahrausweiskontrollen)
An der Michaelbrücke
10179 Berlin (Eingang auf der Rückseite des Gebäudes)
Mittwochs von 7-11 Uhr
Sie kostet 10,- Euro pro Tag. Ab 01.01.2019 enthält sie keine Fahrberechtigung mehr. Für Musikgruppen mit bis zu drei Personen genügt eine Musikgenehmigung.
- Erlaubte Musikinstrumente
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Gitarre, Keyboard, Akkordeon, Mundharmonika, Geige, Bratsche, Cello, Kontrabass, Harfe, Balalaika, Melodica, Tamburin, Xylophon, Flöte, Panflöte, Klarinette, Didgeridoo und Gesang sind erlaubt. Auch die Nutzung von Tonwiedergabegeräten ist möglich. Die Musik darf in normaler Lautstärke gespielt werden.
- Blechblasinstrumente
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Genehmigungen für Blechblasinstrumente werden nicht erteilt.