Benefits & Bezahlung (TV-N)
Faire Bezahlung nach TV-N Berlin
Berlin wächst rasant und der Mobilitätsanspruch steigt. Um Schritt zu halten, brauchen wir daher tausende Mitarbeiter*innen – und die sollen fair bezahlt werden. Hast du erst einmal deinen Fuß bei uns in der Tür, wirst du monatlich nach dem Tarifvertrag Nahverkehrsunternehmen Berlin (TV-N Berlin) bezahlt. Welches Entgelt dich erwartet, siehst du in der Entgelttabelle TV-N Berlin.
Allgemeine BVG Benefits
- Faire Bezahlung nach Tarifvertrag TV-N Berlin
- 30 Tage Urlaub
- Weihnachtszuwendung von 2.000 €
- Mitarbeiter-Fahrausweis
- Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
- BVG-Bike-Leasing
- Gesundheitstage, kostenlose Grippeschutzimpfung
- Budget für Gesundheitsportal (über 800 Angebote zur Gesundheitserhaltung)
- BVG-eigene Fitnessstudios und Betriebssportgruppen (z.B. Fußball)
Mehr als Bezahlung: der TV-N Berlin
Das Gehalt für Arbeitnehmer*innen der BVG ist in Entgeltgruppen festgelegt. Diese entnimmst du der einzelnen Stellenausschreibung. Eine Übersicht unserer aktuellen Stellenangebote findest du auf Jobs.
Die Entgeltgruppen des TV-N Berlin sind in fünf Stufen aufgeteilt. Beginnend mit der Stufe 1 wird die jeweils nächste Stufe innerhalb der Entgeltgruppe unter Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit (§ 4 TV-N Berlin) erreicht. Eine Ausnahme gilt für bereits ausgebildete Fahrer*innen, die ihr Arbeitsverhältnis gleich in der Stufe 3 beginnen.
Tabelle der Monatsentgelte (in Euro) - gültig ab 1. Juni 2025
TV-N Berlin

FAQs Tarifvertrag, TV-N Berlin
Wie lange dauert die Probezeit?
- 6 Monate
Wie viel beträgt die wöchentliche Arbeitszeit in Vollzeit?
- 37,5 Stunden wöchentlich
Welche Arbeitszeitmodelle werden angeboten?
- wo es möglich ist, gilt Gleitzeit
- Teilzeit ist möglich
- wo es möglich ist, wird mobiles Arbeiten (10 Tage pro Monat) angeboten
Wie viele Urlaubstage werden angeboten?
- 30 Tage Urlaub
Welche Zeitzuschläge kann ich bei Schichtdienst erwarten?
- Überstunden 30 %
- Nachtarbeit 25 %
- Sonntagsarbeit 25 %
- für Feiertagsarbeit sowie für Arbeit am Ostersonntag und am Pfingstsonntag 135 %
- Arbeit am Tag vor Ostersonntag, vor Pfingstsonntag und am 31. Dezember 40 %
- Arbeit an Samstagen ab 13 Uhr, soweit diese nicht im Rahmen von Wechselschichtarbeit anfällt, sowie für Arbeit am 24. Dezember 20 %
Gibt es Weihnachtsgeld?
Die BVG zahlt eine Weihnachtszuwendung.
- ab November 2025 – 2.000 Euro (bei unterjährigen Einstellungen wird die Zuwendung anteilig ausgezahlt)
Gibt es Urlaubsgeld?
- Die BVG zahlt 500 Euro Urlaubsgeld mit dem Juni-Gehalt.
Gibt es eine betriebliche Altersvorsorge?
- Die BVG ist Mitglied bei der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) und zahlt für alle Beschäftigten den Arbeitgeberinnenanteil. Der Arbeitnehmeranteil ist verpflichtend und Teil des Arbeitsvertrages.