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Teilnahmebedingungen für Fahrten mit dem U-Bahn-Cabrio der BVG

Diese Teilnahmebedingungen regeln ausschließlich die Teilnahme an den von der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Anstalt des öffentlichen Rechts, angebotenen Fahrten mit dem U‑Bahn‑Cabrio. Veranstalterin der U‑Bahn‑Cabriofahrten ist die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), AöR.

Der Erwerb der Tickets erfolgt über einen externen Ticketanbieter. Für den Ticketkauf gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ticketanbieters.

1. Ticket und Teilnahmeberechtigung

Die Teilnahme an der U‑Bahn‑Cabriofahrt ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Jede teilnehmende Person benötigt ein eigenes Ticket. Das Ticket für die U-Bahn-Cabriofahrt beinhaltet nicht die Hin- und Rückfahrt zum/vom Veranstaltungsort.

Der gewerbliche Weiterverkauf sowie der Weiterverkauf über nicht autorisierte Plattformen (z. B. eBay, Kleinanzeigen.de) ist untersagt. Gleiches gilt für die Verwendung von Tickets zu Gewinnspielen, Verlosungen oder sonstigen Promotions ohne vorherige Zustimmung der BVG.

Bei Zuwiderhandlungen ist die BVG berechtigt, betroffene Personen von der Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesen Fällen nicht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

2. Teilnahmevoraussetzungen (Alter, Kinder und Jugendliche)

Das Mindestalter für die selbstständige Teilnahme beträgt 18 Jahre.

Kinder ab 6 Jahren sowie Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur teilnehmen, wenn sie von einem betreuenden Erwachsenen begleitet werden. Die Beaufsichtigung ist während der gesamten Dauer des Aufenthalts in den Anlagen der BVG und der Fahrt sicherzustellen.

3. Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung

Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung benötigen aufgrund der begrenzten Kapazität sowie der besonderen sicherheitsbedingten und organisatorischen Anforderungen ein eigenes (ermäßigtes) Ticket.

Ein Anspruch auf ein kostenfreies Ticket für Begleitpersonen besteht nicht. Dies gilt unabhängig von im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen.

4. Sicherheitsvorgaben und Verhalten während der Fahrt

Den Anweisungen und Weisungen des Fahr- und Dienstpersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Das Fahr- und Dienstpersonal übt für die Dauer der Veranstaltung das Hausrecht aus.

Aus Sicherheitsgründen gelten insbesondere folgende Vorgaben:

  1. Während der Fahrt sind die bereitgestellten Schutzhelme ordnungsgemäß zu tra-gen und anschließend zurückzugeben.
  2. Der zugewiesene Sitzplatz darf während der Fahrt nicht verlassen werden. Das Aufstehen ist untersagt.
  3. Es ist untersagt, sich aus dem Fahrzeug hinauszulehnen oder Gegenstände herauszuhalten.
  4. In den Anlagen der BVG besteht absolutes Rauchverbot. Während der Fahrt ist der Verzehr von Speisen und Getränken nicht gestattet.
  5. Alkoholisierte oder erkennbar beeinträchtigte Personen können aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
  6. Film-, Foto- und Videoaufnahmen sind während der Veranstaltung nicht gestattet.
  7. Mitgeführte Taschen, Rucksäcke und sonstige Behältnisse, die die Größe DIN A4 (ca. 21 cm × 29,7 cm) überschreiten, dürfen nicht in die Veranstaltung mitgenommen werden.
  8. Teilnehmende sind verpflichtet, auf Verlangen des Fahr- und Dienstpersonals mitgeführte Taschen, Rucksäcke oder sonstige Behältnisse zur Sichtkontrolle zu öffnen. Die Kontrolle beschränkt sich auf die Inaugenscheinnahme des Inhalts. Eine Durchsuchung findet nicht statt; Gegenstände werden durch das Fahr- und Dienstpersonal grundsätzlich nicht berührt.

Die Teilnahme erfolgt im Rahmen der vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen auf eigene Gefahr.

5. Ausschluss von der Teilnahme

Die BVG ist berechtigt, Personen vor Beginn oder während der Fahrt auszuschließen, insbesondere wenn kein gültiges Ticket vorliegt, gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird, Anweisungen des Fahr- und Dienstpersonals nicht befolgt werden, durch Alkohol- oder Drogenkonsum eine Beeinträchtigung der Sicherheit zu befürchten ist, Film-, Foto- oder Videoaufnahmen angefertigt werden, unzulässig große Taschen oder sonstige Behältnisse mitgeführt werden oder eine erforderliche Sichtkontrolle verweigert wird.

Im Falle eines Ausschlusses besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

6. Änderungen, Abbruch und Ausfall

Die BVG ist berechtigt, Fahrten aus betrieblichen oder sicherheitsbedingten Gründen abzusagen, abzubrechen oder zeitlich sowie hinsichtlich der Streckenführung anzupassen. Eine Ersatzfahrt wird nicht angeboten

Im Falle eines Ausfalls, Abbruchs oder einer wesentlichen Änderung der Veranstaltung (insbesondere vollständiger Ausfall der Fahrt) werden bereits erworbene Tickets grundsätzlich vom Ticketanbieter erstattet. Anspruch auf Erstattung besteht nur für Tickets, die über einen von der BVG autorisierten Ticketanbieter erworben wurden.

Für Tickets, die über nicht autorisierte Vertriebswege (insbesondere über Plattformen wie eBay oder Kleinanzeigen.de) erworben wurden, besteht kein Erstattungsanspruch.

Die Erstattung erfolgt abzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3,00 EUR, es sei denn, der BVG ist im Einzelfall nachweislich kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Schadensersatz, bestehen nicht, soweit der BVG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

7. Haftung

Die BVG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Im Übrigen haftet die BVG nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen, es sei denn, es wurden Garantien übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.

8. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Maßgeblich ist die Fassung der Teilnahmebedingungen, die zum Zeitpunkt der Buchung gilt.

Stand: 07.09.2026