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Erneuerung der Endhaltestelle am S + U-Bahnhof Lichtenberg und zweigleisiger Ausbau der Siegfriedstraße

Die BVG plant die Verlegung der Endhaltestelle Bahnhof Lichtenberg von der Siegfriedstraße in die (alte) Frankfurter Allee. Die Maßnahme umfasst den Umbau der Verkehrsanlagen in der Siegfriedstraße und den Neubau einer Endhaltestelle in der (alten) Frankfurter Allee sowie die Entfernung bzw. Entwidmung der Gleisanlage in der Fanningerstraße und der Gudrunstraße.

Alle Vorteile auf einen Blick

  • Kürzere Umsteigewege am Bahnhof zwischen Straßenbahn/Bus, der U-Bahn sowie der S-Bahn und Regionalbahn
  • Schnellere Anfahrt zum Bahnhof Lichtenberg mit der Straßenbahn durch den zweigleisigen Ausbau der Siegfriedstraße
  • Verminderte Geräuschentwicklung durch optimierten Streckenverlauf in der Siegfriedstraße
  • Schaffung von übersichtlicheren Bewegungsräumen für Rad-/und Fußverkehr
  • Barrierefreier Ausbau der neuen Endhaltestellen

Aktuelles

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch die BVG und das Bezirksamt Lichtenberg fand im Zeitraum vom 21.04.2022 bis 21.05.2022 statt. Im Anschluss bot die BVG am 3. Juni 2022 eine digitale Bürgerinformationsveranstaltung zur Beantwortung von Fragen an. Die vorgebrachten Hinweise der Öffentlichkeit wurden bei der weiteren Planung berücksichtigt und finden sich in den aktuellen Planungen wieder.

Derzeit bereitet die BVG die Planfeststellungsunterlagen vor. Unter anderem werden hierbei veraltete Gutachten aktualisiert. Die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens wird für 2026 angestrebt.

 

Sobald es weitere Neuigkeiten zum Projekt gibt, informieren wir euch hier.

 

Das Vorhaben im Detail:

Im Zuge der geplanten Umgestaltung des Vorplatzes am Bahnhof Lichtenberg erhalten die Straßenbahnlinien 21 und 37 eine neue Endhaltestelle.

Mit der Umverlegung und Neugestaltung der vormaligen Straßenbahnhaltestellen aus der Siegfried- und Gudrunstraße in die (alte) Frankfurter Allee entsteht ein direkter Übergang zum Bahnhof Lichtenberg mit neuen verkürzten Umsteigebeziehungen zur S-Bahn/Regionalbahn sowie zur U-Bahn. Zur Verbesserung der Zugänglichkeit werden die Straßenbahnhaltestellen barrierefrei ausgebaut.

Der zurzeit eingleisige Streckenabschnitt in der Siegfriedstraße wird auf einer Länge von ca. 230 m zweigleisig ausgebaut und in einer Zwischenendstelle in der (alten) Frankfurter Allee enden. Die bisherige Blockumfahrung über die Fanningerstraße und die Gudrunstraße entfällt. Durch den zweigleisigen Ausbau in der Siegfriedstraße verringert sich die Fahrzeit zum Bahnhof Lichtenberg. Die Busfahrgäste der Linie 256 erreichen die Ausstiegshaltestelle zukünftig direkt über die Siegfriedstraße und profitieren somit von kürzeren Umsteigewegen zu weiteren Verkehrsmitteln des ÖPNVs.

Durch den Neubau der Straßenbahnanlagen in der (alten) Frankfurter Allee entstehen übersichtlichere Straßenräume und sichere Bewegungsräume für den Fuß- und Radverkehr.

Grafik
Planungsstand August 2025 © BVG

Das sind die nächsten Schritte

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Sobald die Unterlagen mit allen notwendigen Gutachten vollständig vorliegen, werden sie bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Die Behörde eröffnet daraufhin das Planfeststellungsverfahren. Die Mitteilung über den Start des Planfeststellungsverfahrens erfolgt zu gegebener Zeit hier.

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, bei der betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen und Einwendungen einreichen können.

Erörterungsverfahren

Nach Beendigung der Auslegungsfrist werden alle Stellungnahmen und Einwendungen bearbeitet und in einem Erörterungstermin, der von der Planfeststellungsbehörde öffentlich verkündet wird, erläutert. Unter Federführung der Planfeststellungsbehörde und Berücksichtigung geltender Gesetzgebung erfolgt die Abwägung aller Interessen, um einen Konsens mit den jeweiligen Einwendern herzustellen und die Zulässigkeit des Vorhabens festzustellen.

Planfeststellungsbeschluss

Nach Abschluss des Erörterungstermins und positiver Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde wird der Planfeststellungsbeschluss erlassen.

Bauumsetzung

Sobald der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, wird eine Ausführungsunterlage aufgesetzt und es erfolgt die Ausschreibung der Baumaßnahme. Im Anschluss kann die bauliche Umsetzung erfolgen. Aktuell rechnet die BVG mit einer Umsetzung in 2029/2030.