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Neues Waffen- und Messerverbot im Berliner ÖPNV

Ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit

Am 17. Juli 2025 tritt eine neue Rechtsverordnung des Berliner Senats in Kraft: Das Mitführen von Waffen und Messern ist künftig in allen Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs in Berlin verboten. Die Regelung gilt berlinweit – in Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und Zugängen.

Das Verbot umfasst neben Messern auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Ausgenommen sind u. a. Polizei-, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie bestimmte Berufsgruppen. Die Polizei ist befugt, verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Für die BVG ist das ein wichtiger Schritt im Rahmen unserer Sicherheitsoffensive. Bereits seit Februar gibt es Waffenverbotszonen an ausgewählten U-Bahnhöfen, und seit Mai ist das Waffenverbot Teil unserer Nutzungsordnung. Die neue Verordnung schafft nun eine klare Rechts- und Eingriffsgrundlage – auch für unsere Sicherheitskräfte.

Unsere rund 250 Sicherheitskräfte sowie über 6.700 Kameras in Bahnhöfen und Fahrzeugen sorgen täglich für Sicherheit. Unsere Kolleg*innen sind geschult, potenziell gefährliche Situationen zu erkennen und umsichtig zu handeln. Taschenkontrollen bleiben ausschließlich Aufgabe der Polizei.

Unser Ziel: Ein sicheres Umfeld für alle Fahrgäste und Mitarbeitenden.

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