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Teil D

Tarifbestandteile mit Gültigkeit bei einzelnen Verkehrsunternehmen (Haustarife)

28 Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen für das bedarfsgesteuerte Angebot (On-Demand-Service) BVG Muva

Aktuelle Tarifbestimmung ab 02.01.2024

Der Komfortzuschlag für Flexible Fahrt ist zusätzlich zum regulären VBB-Tarif je beförderter Person zu zahlen und beträgt:

  1. Sofern die Buchung als Zu- oder Abbringerfahrt zu einer ÖPNV-Fahrt erfolgt wird eine jeweils entfernungsunabhängig Pauschale von 1,00 Euro für den ersten Fahrgast einer Buchung und 0,00 Euro (also kostenfrei) für jeden weiteren Fahrgast, der bereits bei der Buchung angegeben wird, erhoben.

    Bei einer Zu- und Abbringerfahrt zu einer ÖPNV-Fahrt kann der Fahrgast Start und Ziel, auch außerhalb des Bediengebietes, frei wählen. Der Fahrgast wird vom BVG Muva zu einer Haltestelle oder einem Bahnhof des ÖPNV gebracht bzw. von dort abgeholt.

    Der genaue Abholort/Ausstiegsort, der Fahrtweg des BVG Muva und der Umstiegspunkt von/zu den übrigen nach festen Fahrplan verkehrenden Verkehrsmitteln des ÖPNV werden mit dem Ziel möglichst attraktiver Verbindungen und der bestmöglichen Ausnutzung der Fahrzeugkapazitäten des Muva einschließlich der Bündelung von möglichst vielen Fahrgastwünsche festgelegt und dem Fahrgast mitgeteilt. Der Fahrgast hat kein Anrecht darauf, sich zu einem bestimmten S- oder U-Bahnhof bringen zu lassen.
     
  2. Wenn Start oder Ziel eine S- oder U-Bahnstation im Bediengebiet ist, und die kürzeste mögliche Wegestrecke im Straßennetz mit dem BVG Muva 4 km, beträgt der Komfortzuschlag pauschal 1,00 Euro Zuschlag für ersten Fahrgast einer Buchung und 0,00 Euro (also kostenfrei) für jeden weiteren Fahrgast, der bei der Buchung mit angegeben wird.
     
  3. Bei Direktfahrt innerhalb des Bediengebietes werden je Kilometer Fahrstrecke für den ersten Fahrgast einer Buchung 1,00 Euro und 0,00 Euro (also kostenfrei) für jeden weiteren Fahrgast, der bereits bei der Buchung mit angegeben wird, erhoben. Bei einer Direktfahrt können ein beliebiger Startpunkt und ein beliebiger Zielpunkt vom Fahrgast gewählt werden.


28.1    Allgemeines

Diese Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen gelten bis zum 31.12.2025.

Der BVG Muva ist ein On-Demand-Beförderungsangebot, d.h. ein flexibles bedarfsgesteuertes Angebot. Die Fahrten verkehren nur, wenn der Fahrgast seinen Fahrtwunsch vorher bei der BVG angemeldet (gebucht) hat. Die Buchung kann von mobilen Endgeräten über die von der BVG zur Verfügung gestellte App BVG Muva erfolgen oder ohne Nutzung der App telefonisch über das Call Center. Das Angebot unterteilt sich in zwei Einzelangebote: Ein räumlich begrenztes Angebot für Fahrtbuchungen als alternative barrierefreie Beförderung (ABB), nachfolgend als „Aufzugersatz“ bezeichnet, (bei fehlenden oder gestörten Aufzügen) in Kleinbussen und ein räumlich begrenztes Angebot „Flexible Fahrt“ (Direktfahrten und Zubringer-/Abbringer¬fahrten) in einem Teil von Berlin.  

28.1.1    Nutzung von BVG Muva über BVG Muva App oder Call Center

Für die Nutzung von BVG Muva gilt Teil A des VBB-Tarifs entsprechend. Bei der Buchung über das Call Center kann die Buchung aus denselben Gründen abgelehnt werden, die das Betriebspersonal zum Beförderungsausschluss oder zum Verlassen des Fahrzeuges berechtigen. Für die Nutzung der BVG Muva-App wird ergänzend auf die dort hinterlegten Nutzungsbedingungen verwiesen.
Fahrten für BVG Muva Aufzugersatz und Flexible Fahrt können sowohl über die BVG Muva App als auch telefonisch über Call-Center über die Telefonnummer +49 30 256 23 3 33 (Flexible Fahrt) und + 49 30 256 5 55 55 (Aufzugersatz) gebucht werden.


28.1.2    Fahrzeuge / Haltepunkte

Fahrten finden in Kleinbussen statt und werden potenziell mit anderen Fahrgästen auf demselben Weg geteilt (Pooling). Näheres zu Ausstattung der Fahrzeuge und Haltepunkten ist unter 28.2 und 28.3 geregelt.


28.1.3    Fahrtantritt

Fahrgäste müssen die Fahrt persönlich antreten, die Buchung ist nicht auf Dritte übertragbar. Bucht ein Fahrgast für sich und weitere Mitfahrer eine Fahrt, so können die Mitfahrer die Fahrt nur zusammen mit der buchenden Person antreten. Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Die in der BVG Muva-App angegebene Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.

Gebucht werden kann eine Fahrt mit dem BVG Muva entweder zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder als Vorausbuchung. Dabei wird der buchende Fahrgast vorab über die Ankunftszeit informiert.

Bei einer Vorausbuchung erhalten Fahrgäste zum Zeitpunkt der Buchung eine verbindliche Beförderungszusage für ein Zeitfenster von maximal 30 Minuten, in dem das Fahrzeug an einem Haltepunkt eintrifft. Mindestens 60 Minuten vor Beginn des bei der Buchung angegebenen Zeitfensters wird der Fahrgast über den genauen Abholpunkt (virtueller Haltepunkt) per App bzw. SMS informiert und der Abholzeitpunkt weiter konkretisiert. Zudem können Fahrgäste wiederholende Fahrten vorbuchen, d.h. Fahrten, bei denen sich die Vorbuchung auf unterschiedliche Tage bei jeweils gleicher Relation und jeweils gleichem Start- bzw. Ankunftszeitpunkt bezieht.

Fahrgäste können in der BVG Muva App auch Ziele oder Startpunkte angeben, die außerhalb der jeweiligen Bediengebiete liegen. Dem buchenden Fahrgast werden dann verschiedene Verbindungsvorschläge angezeigt: Entweder nur der ÖPNV oder mit Teilstrecken des BVG Muvas. Es werden dann durchgehende Reiseketten, also Reiseverbindungen unter Nutzung von BVG Muva und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschlagen. Der Fahrgast kann aus mehreren vorgeschlagenen Verbindungen auswählen. Ab dem 15.01.2024 wird die Buchung von durchgängigen Reiseketten auch im Call Center angeboten.

28.1.4    Fahrtberechtigungen

Soweit in den nachstehenden Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, benötigt jeder Fahrgast bei Nutzung von BVG Muva einen räumlich und zeitlich gültigen Fahrausweis, eine Wertmarke i.S.v. § 228 SGB IX oder eine anderweitige, gleichermaßen gültige Berechtigung zur Beförderung nach dem VBB-Tarif. Der Fahrausweis kann nicht bei der Buchung in der BVG Muva-App erworben werden. Fahrgäste können per Link aus der BVG Muva-App in die BVG Ticket-App gelangen, um dort das Ticket zu erwerben.

Einzelfahrausweise können gegen Bargeld im Fahrzeug erworben werden. Weitere Fahrausweise werden im Fahrzeug nicht vertrieben, können allerdings an anderen Verkaufsstellen erworben werden. Fahrausweise, die vor Fahrtantritt entwertet werden müssen, können im Fahrzeug entwertet werden.

Bei einer BVG Muva Fahrt wird die Entwertung vor der BVG Muva Fahrt auf den Bahnhöfen oder in den Straßenbahnen und Bussen stattfinden können. Alternativ wird das Ticket dem Fahrpersonal gezeigt und kann im Fahrzeug entwertet werden.

28.1.5    Kindersitze

Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen lt. StVO nur in einem Kindersitz mitfahren. Für die Beförderung von Kindern stehen in allen Fahrzeugen jeweils eine Sitzerhöhung für Kinder von 15 bis 36 kg (UN ECE Reg. 44/04, ab Kindersitzklasse 2 und jeweils ein Kindersitz für Kinder von der Geburt bis 36 kg (UN ECE Reg. 44/04, Kindersitzklasse 0+ bis 3) zur Verfügung. Bei Buchung muss der Wunsch nach einer Sitzerhöhung und/oder einem Kindersitz angegeben werden. Sollten weitere Sitzerhöhungen oder Kindersitze benötigt werden, müssen sie vom Fahrgast mitgebracht werden.

28.1.6    Mitnahme von Sachen und Tieren

Bei Mitnahme von Gepäckstücken, die größer als Handgepäck sind, Rollstühlen, Rollatoren und Kinderwagen muss die Mitnahme vom Fahrgast bei der Buchung angemeldet werden.

Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, Behindertenbegleithunde und Assistenzhunde sowie Hunde, die von schwerbehinderten Menschen mitgeführt werden, in deren Ausweis die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen ist (Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Sinne von § 145 Absatz 2 Nr. 2 SGB IX), sind zur Beförderung stets zugelassen und werden unentgeltlich befördert.

Kleine Hunde oder andere kleine Haustiere dürfen mitgenommen werden, sofern diese Tiere in geeigneten Behältnissen (Käfige oder Transportboxen) auf dem Schoß gehalten werden oder wie Handgepäck oder Traglasten untergebracht werden können und der Platz dafür vorhanden ist. Größere Hunde können in den BVG Muva-Fahrzeugen nicht befördert werden.

28.1.7    Nichtzustandekommen der Beförderung / Erstattungen von Fahrausweisen

Für Erstattungen des Fahrausweises gelten die tariflichen Regelungen.

Eine Buchung wird nicht ausgeführt, soweit diese vor Abschluss des Beförderungsvertrags vom BVG Muva oder dem Kunden storniert wird.

Eine Buchung wird ebenfalls nicht ausgeführt, wenn das BVG Muva-Fahrzeug nicht zur im Vorfeld prognostizierten Zeit an dem Standort erscheint, der sich aus der Buchung ergibt. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde bei Eintreffen des BVG Muva-Fahrzeugs nicht zur vereinbarten Zeit an dem Standort, der sich aus der Buchung ergibt, angetroffen wird.

28.2    BVG Muva Aufzugersatz

BVG Muva Aufzugersatz schließt als ÖPNV-Leistung Lücken und Störungen der Barriere-freiheit bezüglich noch nicht vorhandener, temporär nicht betriebsbereiter oder in Wartung/ Modernisierung befindlicher Aufzüge im Berliner U-Bahn-Netz, aber auch bei fehlenden oder gestörten Aufzügen im S-Bahn-Netz. Das Angebot steht dann zur Verfügung, wenn der barrierefreie Zugang zum Bahnhof nicht verfügbar ist und gewährleistet eine Beförderung mindestens zum nächsten barrierefreien U-/S-Bahnhof derselben Linie. Das Angebot richtet sich besonders an Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie an Senioren, Personen mit Kinderwagen oder Kleinkindern, Schwangere, Verletzte und Personen mit Gepäck. Vorrang bei der Beförderung haben Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Sinne von § 228 SGB IX.

Fahrten für BVG Muva Aufzugersatz können sowohl über die BVG Muva App als auch über das Call-Center gebucht werden.

28.2.1    Bediengebiet

BVG Muva Aufzugersatz bedient
-    Alle Bahnhöfe der U5 von Hauptbahnhof bis Biesdorf Süd
-    Alle Bahnhöfe der U8 auf der gesamten Linie
-    Alle Bahnhöfe der U7 von Südstern bis Karl-Marx-Straße
-    Alle Bahnhöfe der S2 von Attilastraße bis Schichauweg
-    Alle Bahnhöfe der S3 zwischen Alexanderplatz und Karlshorst
-    Alle Bahnhöfe der S5/S7 von Alexanderplatz bis Friedrichsfelde Ost
-    Alle Bahnhöfe der S75 von Warschauerstraße bis Friedrichsfelde Ost
-    Alle Bahnhöfe der S9 von Alexanderplatz bis Warschauerstraße
Die BVG kann das Bediengebiet über o. g. Bahnhöfe hinaus ausweiten. Sofern das erfolgt, werden weitere U-Bahnhöfe und S-Bahnhöfe auf der BVG Muva Website unter: https://www.bvg.de/de/verbindungen/bvg-muva/aufzugersatz sowie durch Aushang in den BVG-Kundenzentren bekannt gegeben.

Die Fahrten von BVG Muva Aufzugersatz enden immer an ÖPNV-Haltestellen.

28.2.2    Fahrzeuge

Bei BVG Muva Aufzugersatz sind alle Fahrzeuge barrierefrei.

28.3    BVG Muva Flexible Fahrt

Die Beförderungsdienstleistung BVG Muva für Flexible Fahrt wird in der Weise angeboten, dass mehrere Fahrgäste mit ähnlichen Fahrtrouten kosten- und ressourcensparend gemeinsam in einem Fahrzeug an ihr jeweils gewähltes Ziel („virtueller Haltepunkt“) befördert werden, sodass das Fahrzeug idealerweise vollständig ausgelastet ist. Der Algorithmus der App bündelt individuelle Fahrtwünsche und optimiert diese in Routen unter Einhaltung von Service-Parametern wie z.B. maximaler Umweg und Wartezeit und legt den virtuellen Haltepunkt für Start bzw. Ziel der Fahrt fest. Fahrgäste können nicht die Beförderung von einem bestimmten virtuellen Haltepunkt verlangen. Der Standort des virtuellen Haltepunktes, der die Abholung bzw. den Ausstieg festlegt, wird den Fahrgästen bei Buchung über die App dort bekanntgegeben und bei der Buchung über das Call Center entweder telefonisch während der Buchung genannt oder im Anschluss per SMS übermittelt.

28.3.1    Bediengebiet und Haltepunkte

BVG Muva Flexible Fahrt bedient Teile der Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und Friedrichshain-Kreuzberg. Die genaue Ausdehnung ergibt sich aus dem Anhang 1 (D. 28 1 Bediengebiet BVG Muva Flexible Fahrt).

Einsatzgebiet des BVG Muva Flexible Fahrt als Karte.

Bei BVG Muva Flexible Fahrten können die Fahrten an (virtuellen) Haltepunkten und ÖPNV-Haltestellen enden.

Fahrgäste können bei der Buchung auch eine Adresse als Start und/oder Ziel angeben. Die App ordnet bei Buchung den Fahrtwunsch dann einer nahegelegenen Haltestelle oder einem virtuellen Haltepunkt zu und zeigt dem Fahrgast den Abhol- und Zielort an.

28.3.2    Fahrtberechtigung, Komfortzuschläge und Zahlungsmittel

BVG Muva Flexible Fahrt kann nicht mit einem Fahrausweis „Kurzstrecke Berlin“ genutzt werden.

Für BVG Muva Flexible Fahrt fallen zusätzlich zum regulären VBB-Tarif je beförderter Person Komfortzuschläge an, die bargeldlos über die in der App hinterlegten Zahlungsmöglichkeiten oder mit Bargeld im Fahrzeug bezahlt werden können.

Als bargeldlose Zahlungsmittel werden mindestens die Zahlung mittels SEPA-Lastschrift und Kartenzahlung mittels VISA und Mastercard angeboten. Der BVG steht es frei, zusätzliche Zahlungsmittel anzubieten. Der Fahrgast ist verpflichtet, die Zahlungsdaten bei bargeldlosen Zahlungsarten vor Buchung in der App zu hinterlegen. Bis zum 31.12.2025 können vor dem 01.09.2023 erworbene Gutscheinkarten in der App und im Telefonservice in Guthaben eingelöst werden und das Guthaben bis zum 31.12.2025 genutzt werden.

Der Komfortzuschlag ist wie folgt festgelegt:

  1. Sofern die Buchung als Zu- oder Abbringerfahrt zu einer ÖPNV-Fahrt erfolgt wird eine jeweils entfernungsunabhängige Pauschale zwischen 1,00 Euro bis 2,50 Euro für den ersten Fahrgast einer Buchung und 0,00 Euro bis 0,50 Euro für jeden weiteren Fahrgast, der bereits bei der Buchung angegeben wird, erhoben.

    Bei einer Zu- und Abbringerfahrt zu einer ÖPNV-Fahrt kann der Fahrgast Start und Ziel, auch außerhalb des Bediengebietes, frei wählen. Der Fahrgast wird vom BVG Muva zu einer Haltestelle oder einem Bahnhof des ÖPNV gebracht bzw. von dort abgeholt.

    Der genaue Abholort/Ausstiegsort, der Fahrtweg des BVG Muva und der Umstiegspunkt von/zu den übrigen nach festem Fahrplan verkehrenden Verkehrsmitteln des ÖPNV werden mit dem Ziel möglichst attraktiver Verbindungen und der bestmöglichen Ausnutzung der Fahrzeugkapazitäten des Muva einschließlich der Bündelung von möglichst vielen Fahrgastwünsche festgelegt und dem Fahrgast mitgeteilt. Der Fahrgast hat kein Anrecht darauf, sich zu einem bestimmten S- oder U-Bahnhof bringen zu lassen.
     
  2. Wenn Start oder Ziel eine S- oder U-Bahnstation im Bediengebiet ist, und die kürzeste mögliche Wegestrecke im Straßennetz mit dem BVG Muva 4 km, beträgt der Komfortzuschlag pauschal zwischen 1,00 EUR und 2,50 EUR Zuschlag für den ersten Fahrgast einer Buchung und zwischen 0,00 Euro und 0,50 Euro für jeden weiteren Fahrgast, der bei der Buchung mit angegeben wird.
     
  3. Bei Direktfahrt innerhalb des Bediengebietes werden je Kilometer Fahrstrecke für den ersten Fahrgast einer Buchung zwischen 1,00 EUR und 2,50 EUR und zwischen 0,00 Euro und 0,50 Euro für jeden weiteren Fahrgast, der bereits bei der Buchung mit angegeben wird, erhoben. Bei einer Direktfahrt können ein beliebiger Startpunkt und ein beliebiger Zielpunkt vom Fahrgast gewählt werden.

    Die Höhe der zum Zeitpunkt der Buchung geltenden tariflichen Komfortzuschläge zwischen o.g. Grenzen wird auf https://www.bvg.de/de/tickets-und-tarife/alle-apps/bvg-muva-app/tarif und durch Aushänge in den BVG Kundenzentren bekannt gegeben. Zudem kann sie über das Call-Center erfragt werden und wird vor Buchung in der App angezeigt. Komfortzuschläge werden von jedem Fahrgast, unabhängig vom Alter, erhoben.

    Schwerbehinderte Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke können den Rufbus ohne weiteren Nachweis eines gültigen Fahrausweises nutzen, müssen allerdings den Komfortzuschlag entrichten. Sofern der Schwerbehindertenausweis zur Mitnahme einer Begleitperson berechtigt, wird die Begleitperson kostenlos und ohne Zahlung des Komfortzuschlages befördert.

28.3.3    Fahrzeuge

Bei BVG Muva Flexible Fahrt wird bei Anfrage einer barrierefreien Fahrt ein barrierefreies Fahrzeug eingesetzt.

28.4    VBB-Tarif im Übrigen

Im Übrigen bleibt der VBB-Tarif unberührt.