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Nutzungsbedingungen BVG Muva

Die BVG Muva App wird von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) AöR, Holzmarktstr. 15-17, 10179 Berlin, eingetragen im Handelsregister HRA 31152 Amtsgericht Charlottenburg, für Nutzer des ÖPNV in Berlin bereitgestellt.

Die Hinweise gelten für die Nutzung der für die Beförderungsleistungen BVG Muva Aufzugersatz und BVG Muva Flexible Fahrt angebotenen BVG Muva-App.

Der Einfachheit halber werden alle Personenbezeichnungen im generischen Maskulinum genannt. Dies stellt keine Diskriminierung anderer Personen dar.

1. Erläuterungen zum BVG Muva-Angebot

BVG Muva ist ein tarifgebundenes On-Demand-Beförderungsangebot der BVG. Es werden Haltstellen der BVG, S-Bahn Berlin sowie virtuelle Haltepunkte bedient. BVG Muva ist ein zusätzlich zum klassischen Linienverkehr mit U-Bahnen, Straßenbahnen, Omnibussen und Fähren konzipiertes neues ÖPNV-Produkt in Berlin.

Es unterteilt sich in ein zunächst räumlich begrenztes Angebot für Fahrten als BVG Muva Aufzugersatz (bei fehlenden oder gestörten Aufzügen) in Kleinbussen und ein Angebot für Fahrten als BVG Muva Flexible Fahrt (Direktfahrten und Zubringer/Abbringerfahrten) im Berliner ÖPNV-Netz im östlichen Teil von Berlin.

Das BVG Muva Angebot ist über diese BVG Muva-App buchbar.

Informationen zu Tarifen, Bedienzeiten und -gebieten erhalten Sie auf unserer Webseite in den FAQ und sowie in den Call-Centern (Aufzugersatz: 030 256 55 5 55; Flexible Fahrt: 030 256 2 33 33).

Das BVG Muva Angebot ist ein tarifgebundenes ÖPNV-Angebot, für das der Gemeinsame Tarif der im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg zusammenwirkenden Verkehrsunternehmen (VBB-Tarif) in der jeweils geltenden Fassung gilt.

2. Bereitstellung der BVG Muva-App

Die BVG Muva-App wird für die Betriebssysteme iOS und Android bereitgestellt und kann im Apple App Store und im Google Play Store unentgeltlich heruntergeladen werden. Alternativ wird die Möglichkeit geboten, die Android-App über die E-Mail-Adresse info.bvgmuva@bvg.de anzufragen und dann wird sie dem Nutzer direkt zugestellt. Die BVG übernimmt keine Kosten für das Herunterladen, die Installationen und Konfigurationen der BVG Muva App.

Die Nutzung von Apps kann Risiken bergen. Dies betrifft insbesondere Gefahren, die durch den Diebstahl von Passwörtern sowie Manipulation, Hacking und andere Formen der unberechtigten Offenlegung der Daten der Nutzer hervorgerufen werden. Die Nutzung der App erfolgt insoweit auf eigene Gefahr.

3. Registrierung

Die Nutzung der BVG Muva-App für Buchungen von Fahrten setzt eine Registrierung voraus.

Nutzen und registrieren kann sich jede Person, die volljährig ist oder deren gesetzliche Vertreter in die Nutzung der App eingewilligt haben.

Bei der Registrierung müssen folgende Daten angegeben werden:

  • Name und Vorname, Pseudonyme sind nicht gestattet
  • E-Mail-Adresse
  • Passwort
  • Mobilfunknummer

Zur Registrierung kann auch ein bereits bestehender BVG-Account genutzt werden. Eine Registrierung in der BVG Muva-App über andere BVG-Apps ist mit demselben Nutzerkonto möglich.

Ausführliche Informationen zum Datenschutz bei unserer Muva-App findest du ebeenfalls auf unserer Website.

Die Registrierung in der BVG Muva-App erfolgt durch Absenden des elektronischen Formulars mittels App.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Daten sowie daraus folgender Aktivitäten sind die Nutzer selbst verantwortlich.

4. Benutzerkonto

Nach erfolgreicher Registrierung wird ein individuelles Benutzerkonto erstellt.

Für die Anmeldung müssen der Benutzername und das Passwort eingegeben werden.

Informationen zum Benutzerkonto dürfen nicht mit Dritten geteilt und das Konto darf Dritten auch nicht zugänglich gemacht werden.

Der Schutz des Benutzernamens und des Passworts sind für jedes genutzte mobile Endgerät sicherzustellen.

Wenn Nutzer einen Grund zu der Annahme haben, dass ihre Kontoinformationen nicht sicher sind oder von einem Dritten auf ihr Konto zugegriffen wurde, ist die BVG unverzüglich per E-Mail an datenschutz.bvgmuva@bvg.de zu informieren.

5. Buchungen des BVG Muva-Angebots

Die BVG Muva-App ermöglicht Fahrtanfragen und -buchungen.

Gewünschte Start- und Zielorte sind in der Suchmaske einzugeben oder über sogenannte Point of Interest auszuwählen. Alternativ kann die Eingabe über Ortung des Standortes erfolgen. Die Ortungsdienste sind in diesem Fall von den Nutzern freizuschalten.

Die Buchungsbestätigung in der BVG Muva-App zeigt den Nutzern das Kennzeichen des für ihn bereitgestellten Fahrzeugs (im Folgenden nur noch „Fahrzeug“) sowie weitere Services, wie die Abfahrtszeit und den Zustiegspunkt an; bei Flexiblen Fahrten wird zusätzlich der Preis für den Komfortzuschlag angezeigt (im Folgenden nur noch „Services“).

Die BVG Muva-App teilt Abfahrtszeiten und Abfahrtsort, Kennzeichen des Fahrzeugs und eventuelle Verspätungen oder Änderungen des Abfahrtsortes mit und navigiert GPS-basiert zum Abfahrtsort.

Um BVG Muva zielgerichtet auf die Person mit konkreten Mobilitätseinschränkungen ausrichten zu können, können Nutzer in der BVG Muva-App Angaben zu einer konkreten Mobilitätseinschränkung machen. Wenn der Nutzer die Angaben zur konkreten Mobilitätseinschränkung nicht machen möchte, kann ihm ggf. kein passendes Fahrzeug bereitgestellt werden.

Den Fahrern werden im Anschluss zu einer Buchung per BVG Muva-App die notwendigen Informationen zum Nutzer übermittelt: Name, Abholort, Zielort, Anzahl der zu befördernden Personen und ggf. ein Hinweis zu bestehenden Mobilitätseinschränkungen, für Hilfestellungen durch die Fahrer. Wenn Nutzer eine Buchung für sich und weitere Personen vornehmen, müssen sie die Anzahl der zu befördernden Personen angeben.

Nutzer müssen die Fahrt persönlich antreten, die Buchung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Bucht ein Nutzer für sich und Mitfahrer eine Fahrt, so können die Mitfahrer die Fahrt nur zusammen mit der buchenden Person antreten.

Nach der Buchung ist eine Änderung des Fahrtziels nicht mehr möglich. Die in der BVG Muva-App angegebene Abholzeit und die Fahrtzeit sind Schätzungen auf Basis der jeweils aktuellen Verkehrslage zum Zeitpunkt der Buchung und können von den tatsächlichen Zeiten abweichen.

     1. Buchungen von Fahrten für BVG Muva

Bei der Buchung über die BVG Muva-App wird der Nutzer durch den Buchungsprozess geführt. Durch die Bestätigung der Schaltfläche „Diese Fahrt buchen“ wird die Buchung abgeschlossen.
Damit ein passendes Fahrzeug bereitgestellt werden kann, können Nutzer Angaben zu Mobilitätseinschränkungen machen.

Durch die Bestätigung der Schaltfläche „Diese Fahrt buchen“ wird die Buchung abgeschlossen.

6. Zahlarten bei BVG Muva Flexible Fahrt

Als Zahlarten können SEPA Lastschrift, Kreditkarte, PayPal und Bargeld gewählt werden. Für die Eingabe der Zahlart werden die Nutzer auf die Seite der LOGPAY Financial Services GmbH (LOGPAY) weitergeleitet und müssen die dort abgefragten Daten hinterlegen.

Die BVG behält sich ab dem 01.01.2023 vor, einzelne Zahlungsmittel künftig nicht mehr zur Verfügung zu stellen.

Die Rechnung stellt die BVG an den Nutzer. Rechnungen können bei bvgmuva2@bvg.de angefordert werden und werden anschließend per E-Mail versandt. Ein Beleg für jede Fahrt wird direkt nach der Fahrt per E-Mail übermittelt. Der Einzug des zu entrichtenden Komfortzuschlages je Buchung erfolgt durch den Zahlungsdienstleister LOGPAY, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). LOGPAY ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

(1)  Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LOGPAY, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LOGPAY auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LOGPAY über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden.

Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.


(2)  Zahlung per Kreditkarte:

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, American Express und MasterCard möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst

  • Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
  • Kreditkartentyp (Visa, American Express und MasterCard)
  • Nummer der Kreditkarte
  • Ablaufdatum der Kreditkarte
  • CVC-Code der Kreditkarte

und an den Server der LOGPAY zum Forderungseinzug übertragen.

Das System der LOGPAY überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.

Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LOGPAY ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

(3)  Zahlung per PayPal

Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LOGPAY eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.

7. Verfügbarkeit der BVG Muva-App

Störungen, die die Verfügbarkeit der BVG Muva-App beeinträchtigen, wird die BVG schnellstmöglich beheben.

Die BVG behält sich vor, die BVG Muva-App jederzeit aus wichtigem Grund vorübergehend oder endgültig einzustellen, z.B. bei Wartungs- und Sicherheitsgründen. Die BVG wird den Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers (bspw. E-Mail) informieren.

Für die Nutzung der App ist ein funktionstüchtiger Internetzugang erforderlich. Die BVG übernimmt keine hierfür eventuell entstehenden Kosten, ebenso wenig wie für ggf. sonstige Fremdleistungen (z. B. Mobilfunkleistungen).

Wartungsarbeiten, Nachrüstungen oder Upgrades, Fehler oder „Bugs“ sowie andere Ursachen oder Umstände können zu Unterbrechungen oder Fehlern des Betriebs der App führen. Technische Störungen werden unverzüglich im Rahmen der technischen Möglichkeiten beseitigt.

Maßnahmen zur regelmäßigen Datensicherung nach dem Stand der Technik obliegen dem Nutzer.

Im Übrigen gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

8. Hinweise zum Urheber-/Nutzungsrecht

Die BVG Muva-App ist urheberrechtlich geschützt.

Die BVG ist und bleibt Inhaberin der Nutzungsrechte an der BVG Muva-App oder Teilen davon sowie den Logos, Warenzeichen und Marken von BVG und Via. Nutzer erhalten ein nicht-ausschließliches, zeitlich auf die Dauer der Installation beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der BVG Muva-App entsprechend diesen Nutzungshinweisen. Die rechtmäßige Nutzung ist beschränkt auf

  • die Installation der BVG Muva-App auf ein mobiles Endgerät im Besitz des Nutzers,
  • eine Vervielfältigung zum Laden, Anzeigen, Speichern, Nutzen der BVG Muva-App,
  • das Anfertigen einer Sicherungskopie der BVG Muva-App durch eine gemäß § 69 Abs. 2 UrhG hierzu berechtigte Person.

Bestimmte Materialien, die zum Download von oder über die BVG Muva-App zur Verfügung gestellt werden, können zusätzlichen oder abweichenden Lizenzbedingungen unterliegen. Die BVG Muva-App enthält Inhalte von Benutzern und BVG-Lizenzgebern. Inhalte, die auf oder über die BVG Muva-App zugänglich sind, dürfen Nutzer nicht kopieren, ändern, übersetzen, veröffentlichen, übertragen, verbreiten, anzeigen oder verkaufen.

Die BVG Muva-App darf nur so genutzt werden, dass keine Beeinträchtigungen oder Schäden an der BVG Muva-App auftreten. Sicherheitsvorkehrungen der BVG Muva-App dürfen weder umgangen noch verändert werden.

9. Haftung

  1. Die BVG haftet nur für eigenes Verschulden.
  2. Im Fall von Datenverlusten ist die Haftung von der BVG auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die für die Wiederherstellung der Daten aus elektronischen Sicherungsmedien entstehen.

    Wenn Nutzerkonten entgegen diesen Hinweisen verwendet werden, kann die BVG diese aussetzen oder beenden und den Zugang zur App nach pflichtgemäßem Ermessen verhindern, auch bei zukünftigen Registrierungsversuchen.

    Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform ist derzeit unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Als erste Anlaufstelle steht die BVG unter datenschutz.bvgmuva@bvg.de zur Verfügung. Die BVG ist jedoch weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen, soweit die BVG Muva-App in den Anwendungsbereich dieser Regelung fällt.
  3. Sofern der Nutzer dem nicht widersprochen hat, kann die BVG Muva-App Links zu Webseiten und Anträgen von Drittanbietern enthalten, einschließlich der Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen zu erwerben oder an Sonderwettbewerben, Gewinnspielen und anderen Promotionen ("Promotions") unserer Geschäftspartner, Wohltätigkeitsorganisationen, Sponsoren oder Dritter teilzunehmen ("Partner von Drittanbietern"). Nutzer sind selbst verantwortlich dafür, ob sie darauf zugreifen oder diese nutzen möchten.

    Die BVG ist nicht verantwortlich für und unterstützt keine Features, Inhalte, Werbung, Produkte oder andere Materialien auf anderen Websites oder Anwendungen und haften nicht für diese oder für Sachverhalte, die sich aus deren Nutzung ergeben. Die BVG haftet nicht für Inhalte, die von Dritten veröffentlicht wurden. Die BVG stimmt diesen weder zu, noch ist sie verantwortlich für Inhalte von Drittanbietern.
  4. Hinsichtlich der Haftung der BVG für Schäden, die nicht aus der Verwendung der BVG Muva-App entstehen, insbesondere Schäden im Zusammenhang mit der Beförderung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie § 17 des VBB-Tarifs, Teil A.

11. Änderung von Nutzungshinweisen

Die BVG ist berechtigt, die Nutzungshinweise erforderlichenfalls zu ändern.

Über geänderte Hinweise werden die Nutzer in Textform (z.B. über die App oder per E-Mail) mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten informiert.

Stand: [15.08.2023]