Zum Hauptinhalt springen

Firmen-Abo

Für Arbeitgebende

Das Firmen-Abo ist ein echter Benefit für dich und dein Team. Dein Unternehmen nutzt es schon? Dann kannst du als Ansprechperson deine Anliegen ganz bequem über das BVG-Firmenportal erledigen.

Vergleich zwischen dem Deutschlandticket Job und dem VBB-Firmenticket (Beispiel-Rechnung)

Deutschlandticket JobVBB-Firmenticket
Geltungsbereichdeutschlandweitz.B. Berlin AB
Grundpreis49 €71,40 €
Mindest-Zuschuss der Arbeitgebenden- 12,25 €z. B. - 15 €
BVG-Rabatt- 2,45 €z. B. - 8 €
Preis pro Monat für MitarbeitendePreis pro Monat für Mitarbeitendemax. 34,30 €48,40 €
  1. Preis ist abhängig vom Geltungsbereich, dem variablen Mindest-Zuschuss der Arbeitgebenden und dem dazu festgelegten BVG-Rabatt (Beim VBB-Firmenticket entweder Zuschuss Arbeitgebende 15 € und BVG-Rabatt 8 € oder Zuschuss Arbeitgebende 10 € und BVG-Rabatt 4 €) 

In fünf Schritten zum Firmen-Abo:

  1. Finde 5 Mitarbeitende, und beteilige dich mit dem jeweiligen Mindestzuschuss.
  2. Beantrage die Vereinbarung online (Mindestlaufzeit 12 Monate). Du kannst den Vertrag anschließend auch herunterladen und ausdrucken.
  3. Die Firmenticketvereinbarung kommt per E-Mail. Sende sie uns unterschrieben zurück.
  4. Deine Mitarbeitenden füllen den Antrag online aus.
  5. Das Ticket wird deinen Mitarbeitenden als elektronische Chipkarte ins Unternehmen oder direkt nach Hause geschickt.
Vereinbarung beantragen

Deine Fragen, unsere Antworten

Wir möchten für unser Unternehmen eine Firmenticketvereinbarung abschließen, welche Voraussetzungen gibt es und was müssen wir dafür tun?

Damit du als Arbeitgebender eine Firmenticketvereinbarung abschließen kannst, müssen stets mindestens fünf deiner Mitarbeitenden daran teilnehmen. Du musst dich außerdem bereit erklären, für das VBB-Firmenticket monatlich mindestens 10 € je Mitarbeitenden und für das Deutschlandticket Job monatlich mindestens 25% (entspricht derzeit 12,25 €) zu bezuschussen. 

Das klingt gut? Dann sende uns gerne deine Anfrage für eine Firmenticketvereinbarung.

Das Arbeitsverhältnis meiner Mitarbeitenden endet, was muss ich tun?

Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses entfällt die Berechtigung für ein VBB-Firmenticket/Deutschlandticket Job. Die Ansprechperson des Unternehmes muss dieses daher umgehend über das BVG-Firmenportal kündigen.

Wie wird das VBB-Firmenticket/Deutschlandticket Job steuerlich behandelt?

Fahrtkostenzuschüsse zum ÖPNV können steuerfrei sein. Auskunft gibt die jeweils aktuelle Einkommenssteuergesetzgebung (§3, Abs. 15). Für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung des Arbeitgebendenzuschusses ist das Unternehmen zuständig.

Welche Zugangsdaten erhalten wir, um Bestellungen abzugeben und VBB-Firmenticket/Deutschlandtickets Job zu verwalten?

Du erhälst als Arbeitgebender Zugangsdaten für die Bestellung und ein BVG-Firmenportal. Die Mitarbeitenden können selbständig eine Bestellung für ein VBB-Firmenticket/Deutschlandticket Job aufgeben. 

Diese Bestellung landet dann im BVG-Firmenportal, auf das nur die Sachbearbeiter*innen Zugriff haben. Dort wird die Bestellung überprüft und dann vom Arbeitgebenden genehmigt oder abgelehnt. Wenn die Bestellung genehmigt wurde, wird diese an die BVG gesandt und weiterverarbeitet. 

Zugang zum BVG-Firmenportal erhalten nicht die Mitarbeitenden, sondern ausschließlich die Administrator*innen und Sachbearbeiter*innen. Nur im Sachbearbeiter-Account kannst du Firmentickets einsehen, verwalten und kündigen. Der Hauptadministrator-Account ist im Allgemeinen für die Pflege der Stammdaten gedacht.

Können Mitarbeitenden ihre Zahlweise im Lastschriftverfahren beispielsweise von jährlich auf monatlich ändern?

Beim VBB-Firmenticket ist dies in der festen Vertragslaufzeit nicht möglich. Der Wechsel kann ausschließlich über eine Kündigung und Neubestellung erfolgen. (Bitte beachte mögliche Kündigungsgebühren laut Bedingungen für das VBB-Firmenticket.)
Das Deutschlandticket Job kann ausschließlich mit monatlicher Zahlweise abonniert werden.

Noch Fragen? Hier geht es zu den FAQs.

Downloads